Geschenke an Mitarbeiter – dies gilt es zu beachten
Geschenke zu einem persönlichen Anlass sind bis zu einer Freigrenze von 60 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die umsatzsteuerliche Beurteilung orientiert sich an der lohnsteuerlichen Behandlung, d.h. in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann im Regelfall als Vorsteuer geltend gemacht werden.