Ein Video als Grund für eine außerordentliche Kündigung
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verdeutlicht, dass sich Firmen frühzeitig mit der Nutzung von Social Media auseinandersetzen sollten. Insbesondere durch Social Media-Guidelines kann der Arbeitgeber präventiv (auch) auf das außerdienstliche Verhalten der Mitarbeiter einwirken.