EXIST-Gründerstipendium


EXIST-Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, welches Existenzgründungen aus der Wissenschaft in Deutschland unterstützt. Dabei richtet sich das durch den Europäischen Sozialfonds kofinanzierte Stipendium an innovative und wissenschaftsbasierte Unternehmensgründungen in der Vorgründungsphase. Gründerinnen und Gründer aus dem universitären und Forschungsumfeld werden auf ihrem Weg von der Gründungsidee zu einem fertigen Businessplan über ein Jahr unterstützt. Ziel des Programms insgesamt ist die Realisierung eines Forschungstransfers aus der Universität in die Wirtschaft.

Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Förderung richten sich sowohl an den Gründer/in bzw. das Gründerteam, als auch an das Gründungsvorhaben an sich. Potentielle Stipendiaten/innen müssen einer der folgenden Gruppen angehören:
• Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten – außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen.
• Hochschulabsolventen/innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen bei denen der Abschluss bzw. das Ausscheiden aus der Hochschule nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
• Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben. Dabei ist zu beachten, dass Gründerteams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, nur in Ausnahmefällen unterstützt werden.

Das EXIST-Gründerstipendium fördert bis zu drei Personen. In Fällen wo das Gründungsteam größer ist, erhalten lediglich drei der Gründer/innen die Förderung. Zudem muss das Gründungsteam an eines der EXIST-Gründungsnetzwerke angebunden sein, welche sich an vielen Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen finden. Sie unterstützen die Existenzgründer/innen mit der Bereitstellung eines Mentors sowie der kostenlosen Nutzung von Räumlichkeiten und Infrastruktur bei der Erstellung des EXIST-Antrags und danach. Bei der Bewilligung des Antrags ist das jeweilige Netzwerk zudem für die Verwaltung der Fördermittel verantwortlich.

In Bezug auf das zu fördernde Projekt setzt der Träger weitere Bedingungen voraus:
• Gründungen müssen eine technische Produktinnovation oder innovative Dienstleistung zum Gegenstand haben.
• Die Gründungsidee muss auf wissenschaftlichen Ergebnissen aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen beruhen.
• Die Gründungsidee lässt nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten klar erkennen.
• Das Unternehmen darf vor Beginn der EXIST Laufzeit noch nicht gegründet sein. Die Gründung des Unternehmens sowie die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zur Laufzeit sind erlaubt und erwünscht.

Tipp: Gründungsnetzwerk früh und sehr sorgfältig auswählen. Hier gibt es große Unterschiede in Bezug auf Umfang und Qualität der Unterstützung. Ein gutes Netzwerk kann die Erfolgsaussichten eines EXIST-Antrags stark erhöhen und bietet auch nach Antragsstellung erhebliche Vorteile wie z.B. Räumlichkeiten, Coaching, Kontakte, etc. Es ist keine zwingende Voraussetzung, dass einer oder alle der Gründer an der Universität des Gründungsnetzwerks studieren oder studiert haben.

Antragstellung
Sind alle Voraussetzungen durch Gründer/innen und Gründungsvorhaben erfüllt und hat ein Gründungsnetzwerk die Unterstützung zusagt, muss als nächstes ein EXIST-Projekt Mentor bzw. eine Mentorin gefunden werden. Falls sich dieses nicht aus Forschungsarbeiten im Vorfeld ergibt, sollte bei der Wahl auf den zu realisierenden Forschungstransfer basierend auf wissenschaftlicher Kompetenz geachtet werden. Ein im Themengebiet erfahrener Professor/in oder Wissenschaftler/in der angebundenen Hochschule ist da die naheliegende Wahl.

Tipp: Grundsätzlich sind alle Professoren an dem Programm interessiert, da EXIST-Gründerstipendien als Drittmittel über den Lehrstuhl bzw. das Institut fließen. Das Gründerteam sollte sich dennoch von vorneherein die Frage stellen, zu welchem Grad das Involvement durch einen Mentor/in gewünscht und praktikabel ist.

Für die eigentliche Antragstellung ist neben formalen Anlagen insbesondere ein ausführliches Ideenpapier des Gründungsvorhabens einzureichen. Dieses stellt die größte Herausforderung innerhalb des Bewerbungsprozesses an das Team und die Geschäftsidee dar, da Sie alle Gründer/innen dazu zwingt die Idee technisch als auch betriebswirtschaftlich auf ca. 20-30 Seiten zu durchleuchten. Inhaltlich soll das Ideenpapier umfassen, inwieweit die innovativen Produkte und Dienstleistungen Wettbewerbsvorteile beinhalten und unter welchen Rahmenbedingungen und Ressourcenaufwendungen ein Markterfolg erzielt werden kann. Dabei sind folgende Bereiche zu abzudecken:

• Unternehmen und Gesellschafter
• Innovatives Produkt / Dienstleistung
• Markt- und Wettbewerbssituation
• Marketing- und Vertriebsstrategien
• Chancen und Risiken Analyse
• Finanzplanung
• Umsetzung

Die Betrachtungen sollen sich dabei auf einen Zeitraum von drei Jahren beziehen.

Ist für die Bewerbung eine vollständige Bearbeitung aller obigen Punkte notwendig, bezieht sich die Bewertung der Ideenskizze vor allem auf drei Kriterien:

• Bewertung des Gründerteams – maximal 3 Punkte möglich
• Bewertung des Innovationsgehalts – maximal 5 Punkte möglich
• Bewertung des Marktes und Wettbewerbs – maximal 5 Punkte möglich

Diese werden anhand einer Punkteskala bewertet, wobei ein Antrag ab neun Punkte als bewilligt gilt. Erreicht ein Team zwischen sieben und acht Punkte, wird diesem erlaubt den Antrag nochmals zu überarbeiten und die bemängelten Stellen nachzubessern.

Während Teams eine Abgabe in drei bis vier Wochen realisiert haben sollen, brauchen andere mit bis zu 5 Monaten deutlich länger zur konsistenten Formulierung des Antrags. Für die Erstellung des Ideenpapiers sollten Gründer/innen abhängig von Ihrer Vorerfahrung mit der Formulierung von Geschäftsideen und –plänen mindesten zwei bis drei Monate veranschlagen. Zeitintensiv sind neben der Ausarbeitung des Ideenpapiers insbesondere Abstimmungsprozesse mit Gründungsnetzwerk, Mentor/in und Projektträger. Von der Einreichung aller Unterlagen bis zum Eingang des Bewilligungsbescheids bzw. der Ablehnung dauert es weitere drei Monate. Dieser Zeitraum kann sich jedoch z. B. durch notwendige Überarbeitungen um mehrere Monate strecken.

Tipp: Auch wenn sich das EXIST-Stipendium an Ausgründungen aus Forschung und Wissenschaft richtet, sind betriebswirtschaftliche Aspekte im Antrag keinesfalls zu vernachlässigen. Probleme bereiten vor allem die Bereiche Markt und Wettbewerb. Hier sollten Erfolgsaussichten im Vorfeld evaluiert und Meinungen von Branchenexperten eingeholt werden. Sehr positiv bewertet werden beispielsweise „Letters of Intent“ zukünftiger Kunden. Um die Abstimmungsprozesse schlank zu gestalten empfiehlt sich nach einem Gliederungsgespräch mit dem Mentor/in nach weiteren zwei bis drei intensiven Wochen der Arbeit bereits Korrekturfenster mit Korrektoren abzustimmen.

Förderungszeitraum
Die Förderung durch das EXIST-Gründerstipendium sichert bis zu drei Gründern den Lebensunterhalt für ein Jahr und gewährt zusätzliche Mittel für Sachausgaben sowie Coachings:

• Bis zu drei personengebundene, monatliche Stipendien: i.H.v. 2.500 € für Promovierte, 2.000 € für Absolventen/innen sowie 800 € für Studierende.
• Sachausgaben: bis zu 10.000 € bei Einzelgründungen und 17.000 € bei Teamgründungen.
• Coachingleistungen: 5.000 €
• Kinderzuschuss: 100 € pro Kind/Monat

Neben der finanziellen Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft, profitieren die Gründerteams durch die kostenlose Nutzung von Ressourcen des jeweiligen Gründungsnetzwerks. Die Unterstützung kann dabei von der freien Nutzung von Büros, Werkstätten und Loboratorien bis zu Seminaren und Workshops für Unternehmensgründer reichen. Zudem werden die Gründer vom ausgewällten Mentor/in in fachlichen Fragen betreut und durch die ihm/ihr zugehörigen Fakultät bzw. Forschungseinrichtung unterstützt.

Ziel des EXIST-Gründerstipendiums ist die Ausarbeitung eines vollwertigen Businessplans und zumindest der Entwicklung eines marktfähigen Protottyps. Der Businessplan muss dem Mentor/in und Gründungszentrum nach zehn Monaten vorgelegt werden. Auf dem Weg dahin werden nach fünf Monaten erste Ergebnisse in gleicher Runde präsentiert.

Tipp zur Optimierung der Umsatzsteuer: Die EXIST-Fördermittel werden offiziell der Universität gewährt und auf Auszahlungsanordnung durch das Team ausbezahlt. Entsprechend handelt es sich bei den Fördermitteln daher um Bruttobeträge. Diese lassen sich optimieren, indem Produkte ohne oder mit verringerter Umsatzsteuer mit den Mitteln finanziert werden, z.B. Kauf von Unternehmen die der Kleinunternehmerregelung unterliegen.

Tipp zur Optimierung der Einkommenssteuer: Auch wenn anders auf der Webseite von EXIST dargestellt, berichten viele Gründer/innen davon, dass Ihre jeweiligen Finanzämter das EXIST-Einkommen als wissenschaftliches Stipendium steuerfrei durchwinken. Probieren ist nicht nur rechtlich erlaubt, sondern kann zu hohen Steuerersparnissen führen.

Tipp zur Optimierung der Sozialversicherung: Gründet das Gründerteam direkt nach EXIST Laufzeitbeginn eine Kapitalgesellschaft, können sich die Gründer/innen mit dem minimalen Gehalt an der Untergrenze der Sozialversicherungspflicht anstellen (in 2013 450,01€). Dadurch gelten Stipendiaten als Arbeitnehmer mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, so dass das Stipendium selber nicht als Grundlage zur Berechnung der Sozialversicherung herangezogen wird.

Autor: Johannes Thunert, CMO FahrtenFuchs.de