elektronischer Geschäftsbereich


elektronischer Geschäftsbereich

elektronischer Geschäftsbereich. In der Net Economy kann eine Unterscheidung in Anbieter und Empfänger der elektronisch basierten Leistungen erfolgen. Entsprechend findet man als mögliche Anbieter bzw. Empfänger hauptsächlich Unternehmen (Business), öffentliche Institutionen (Government) und private Konsumenten (Consumer). In der Kombination dieser drei Gruppen ergeben sich die typischen Geschäftsbereiche für ein E-Venture.
a) Der Leistungsaustausch zwischen Business-to-Consumer (B2C) impliziert den Online-Handel zwischen Unternehmen und Kunden. Charakteristisch für diese Transaktionsbeziehung ist die Geschäftsanbahnung, -vereinbarung und die Zahlungsabwicklung. Die Beziehung ist dabei geprägt durch die Kurzfristigkeit des Marktkontaktes und die relativ kleinen bis mittleren Transaktionsbeträge. Im Vordergrund des Kaufprozesses steht die Auswahl des Produkts, die Bestellung und Bezahlung.
b) Die Leistungsbeziehung zwischen Unternehmen, Business-to-Business (B2B), ist im Gegensatz zu B2C von einer längerfristigeren Geschäftsbeziehung und komplexeren Wertschöpfungsstrukturen geprägt. Ziel ist es, dass Unternehmen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien miteinander Geschäfte abwickeln. Die Ausprägungen von B2B im Sinne von Handel, Kommunikation, Transport sind in der Praxis vielfältig und treten beispielsweise in Form einer internetbasierten Beschaffungsplattform auf.
c) Der Bereich Government-to-Business (G2B) bezieht sich überwiegend auf Transaktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung und kommt insbesondere bei formalisierten Ausschreibungsverfahren zum Einsatz. Mit der Unterstützung der Informationstechnologie erlangen diese einen höheren Grad an Transparenz und Effizienz. Wenn Staaten oder öffentliche Institutionen und Ämter, wie etwa Zollämter, über das Internet kommunizieren (E-Community), so dient der Government-to-Government (G2G)-Leistungsaustausch in erster Linie der Unterstützung von Unternehmen beim Handel. Bestrebungen in Hinblick auf E-Government sind häufig auch unter dem Stichwort „virtuelles Rathaus“ zu finden. Dies beinhaltet E-Services für den Bürger wie z.B. die Bereitstellung von Informationen, Formularen und die Abwicklung der Kfz-Anmeldung. Aber auch die An- und Ummeldung des Wohnsitzes und Wahlen soll(en) in Zukunft Online erfolgen. Die Bundesanstalt für Arbeit ist ferner eine öffentliche Institution, die im Government-to-Consumer (G2C)-Bereich Leistungen wie etwa Vermittlungsbörsen, aber auch ausführliche Informationen zum Arbeitnehmerrecht, zur Greencard-Initiative und anderem anbietet.
d) Consumer-to-Consumer (C2C) bezeichnet einen Bereich, wo es insbesondere um die Organisation des Produkt- bzw. Informationsaustausches zwischen Privatpersonen geht. Dieses Verhältnis wird häufig auch als Peer-to-Peer (P2P) bezeichnet, da sog. Peers (Gleichberechtigte) in einem Verbund gegenseitig Ressourcen (z.B. Informationen) austauschen können. Die bekanntesten P2P-Technologien finden insbesondere im Instant Messaging (z.B. MSN-Messenger), File Sharing (im Sinne einer Musiktauschbörse) und Web Services (im Sinne von web.de) Anwendung.

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