Anti-Angel-Gesetz: Wahlkampf auf dem Rücken der Start-ups?

Anti-Angel-Gesetz: Wahlkampf auf dem Rücken der Start-ups? – Gastbeitrag von Florian Nöll, Vorstand im Bundesverband Deutsche Startups, Dieser Tage wird wieder vermehrt über das „Anti-Angel-Gesetz“, also die geplante Besteuerung von Dividenden und Veräußerungserlösen […]

Anti-Angel-Gesetz: Wahlkampf auf dem Rücken der Start-ups? – Gastbeitrag von Florian Nöll, Vorstand im Bundesverband Deutsche Startups,

Dieser Tage wird wieder vermehrt über das „Anti-Angel-Gesetz“, also die geplante Besteuerung von Dividenden und Veräußerungserlösen aus Streubesitzbeteiligungen, berichtet. Zahlreiche Beschlüsse wurden gefasst, im Finanzausschuss des Bundestages, im Bundestag und auch im Bundesrat. Dennoch ist bislang nur entschieden, dass nichts entschieden ist.

Start-ups sind wieder „Chefsache“

Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler nutzten ihre Reden auf dem Nationalen IT-Gipfel in Essen um das Thema anzubringen und dabei insbesondere auf die Gefahren für Start-ups hinzuweisen. Beide forderten die Bundesländer auf, dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Auf dem Bitkom Trendkongress legte Rösler noch einmal nach, als er beim Vorschlag des Bundesrats von „klassischem Sozialismus“ sprach: „Alle werden gleich schlecht gestellt statt alle gleich gut”.

Fest steht, dass die Regierungskoalition ein Gesetz verabschiedet hat, dass alle Gefahren von der Start-up-Szene abwenden und vielleicht sogar Investitionen ausländischer Investoren attraktiver machen würde. Offensichtlich ist aber ebenso, dass nach den öffentlichen Bekundungen der Regierungsvertreter jeder wissen soll, wer den Schwarzen Peter verdient, sofern sich dennoch der Bundesrat durchsetzt.

Der Bundesrat hatte die Diskussion im August mit einem eigenem Gesetzesentwurf eröffnet. Dem Gesetz der Bundesregierung hat der Bundesrat erwartungsgemäß seine Zustimmung verweigert, womit sich die Parteien am 12. Dezember im Vermittlungsausschuss des Bundesrats wiedertreffen. Der Ausgang ist ungewiss.

Das sagt die Regierungskoalition

Um die bisherige Debatte zu beleuchten haben wir Politiker befragt. „Die FDP im Deutschen Bundestag setzt sich für gute Rahmenbedingungen für Start-ups in Deutschland ein. Deshalb nehmen wir die Anliegen von Gründern sehr ernst. Die Beteiligung an Start-ups muss für inländische wie ausländische Investoren möglichst einfach und steuerrechtlich attraktiv geregelt sein. Das ist nun sicher gestellt, denn mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition hat der Deutsche Bundestag gestern einem Gesetzentwurf zur Umsetzung eines EuGH-Urteils zugestimmt, das genau diese Frage betraf”, sagte Johannes Vogel, arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, gegenüber deutsche-startups.de und erklärte was die Bundesregierung beschlossen hat: „Wir haben gestern durchgesetzt, dass es bei der Steuerfreiheit für Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne bleibt – auch bei Beteiligungsquoten von unter 10 %. Zur Umsetzung des EuGH-Urteils hatte der Bundesrats die Einführung einer Steuerpflicht für Dividenden mit In- und Auslandsbezug sowie die Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne gefordert. Beide Forderungen haben wir als FDP strikt abgelehnt. Stattdessen haben wir die vom EuGH geforderte Gleichbehandlung mit einem eigenen Gesetzentwurf umgesetzt, ohne jemanden schlechter zu stellen: Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz behalten wir die Steuerfreiheit der Dividenden im Inland bei und führen sie für im europäischen Ausland ansässige Investoren ein.“

Wer die Bundestagsdebatte verfolgt hat stellt fest, dass die Belange von Start-ups mittlerweile in allen Fraktionen mit Ausnahme der Linkspartei berücksichtigt werden, wenn auch nicht von allen verstanden wurden. Insgesamt dennoch ein Teilerfolg von Bitkom, Bundesverband Deutsche Startups und anderen engagierten Akteuren. So gab auch Dr. h. c. Hans Michelbach (CSU) in der Bundestagsdebatte zu Protokoll „Junge Unternehmen wie Start-ups sind auf mehrere Investoren angewiesen. Wenn wir den Streubesitz besteuern, dann wird diese Finanzierung erschwert.“

„Die Auswirkungen einer Besteuerung auf Streubesitzdividenden für die Start-up-Unternehmen in Deutschland sind gering“

Soweit so gut, doch wie steht es um die Meinung der Opposition? Das Gesetz wurde im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beschlossen. Die SPD enthielt sich. Es drängt sich die Frage auf, ob die Opposition etwas gegen Start-ups hat. Wir haben Dr. Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter für Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, dazu befragt und sehr schnell eine Antwort erhalten: „Den Vorschlag des Bundesrates im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 zur Umsetzung des EuGH-Urteils muss man differenziert betrachten. Aus grüner Sicht ist die vorgeschlagene Lösung insofern positiv, als sie das Steueraufkommen nicht senkt, sondern sogar leicht erhöhen kann. Die Auswirkungen einer Besteuerung auf Streubesitzdividenden für die Start-up-Unternehmen in Deutschland sind gering. Denn bei der Gründungsfinanzierung sind für die Investoren mögliche Dividendenzahlungen nicht relevant. Der Fokus liegt allein auf der Wertsteigerung also dem möglichen Veräußerungsgewinn. Allerdings sieht der Bundesratsvorschlag auch eine Besteuerung auf Veräußerungsgewinne vor. Für mich ist nicht nachzuvollziehen warum der Bundesrat dies fordert, denn das EuGH-Urteil verlangt dies nicht. Eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne ist strikt abzulehnen, da sie die Gründungsszene in Deutschland sicher empfindlich treffen würde.“ Damit spricht Gambke an, was der Startup-Verband auch in seiner Stellungnahme vorgebracht hat. Der Bundesrat zielt ohne Not über die Vorgabe des EuGH hinaus und trifft genau mit diesem Vorstoß die Start-ups an ihrer Achillesferse. Gambke erklärte gegenüber deutsche-startups.de auch, warum die Grünen gegen das Gesetz gestimmt haben: „Nach meiner Auffassung hat es die Bundesregierung versäumt, Alternativen bei der Umsetzung des EuGH-Urteils zu entwickeln, die zu keiner oder zumindest geringerer Belastung für die öffentlichen Haushalte geführt hätten und dabei vor allem keine Anreize zur Steuergestaltung setzt. Wir Grüne haben daher vorgeschlagen, eine Veranlagungsoption für ausländische Gesellschaften in Deutschland zu prüfen. Das birgt ohne Zweifel auch Probleme, aber dieser Vorschlag – mit einer Lösung der mit diesem Vorschlag verbundenen Probleme – ist nicht erfolgt. Genausowenig erscheint der Bundesratsvorschlag nach möglichen Lösungen der mit dem Vorschlag verbundenen Problematik geprüft.“

Ohne Not mit heißer Nadel gestrickt

Damit spricht Gambke an, was auch von der SPD kritisiert wurde. Obwohl der EuGH bereits im vergangenen Winter geurteilt hatte, wurde erst jetzt und mit heißer Nadel ein Gesetz gestrickt und durchgedrückt, lautet der Vorwurf. Das ist das typische Argument in solchen Debatten heißt es dazu vom Politikexperten. Insbesondere finanzpolitische Gesetzgebung wird in der Praxis schnell durch die Gremien gebracht. Dass der erste Gesetzesentwurf aus dem Bundesrat kam bestätigt, was der Politikexperte erklärt. Tatsächlich hat der Bundesrat die Bundesregierung mit seinem Vorstoß erst unter Zugzwang gesetzt. Schließlich gibt es keinen Bedarf für eine Entscheidung in diesem Jahr, der EuGH fordert eine Lösung bis 2014. Das macht Hoffnung, dass sich die Parteien noch einmal vertagen und konstruktiv nach Lösungswegen fahnden.

Für den Moment ist offensichtlich, dass sowohl Bundesrat als auch Bundesregierung ihre Gesetze schrieben, bevor alle Argumente ausgetauscht waren. Da zeigt auch der Redebeitrag der SPD im Bundestag. Der Bundestagsabgeordnete Lothar Binding aus Heidelberg machte im Bundestag deutlich, dass er die Auswirkungen auf die Frühphasenfinanzierung durch Business Angel durchdrungen „Selbst in der Anhörung des Finanzausschusses wurde hier nicht sauber zwischen Business Angels und Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften getrennt. In der Anhörung mussten wir zeitweilig den Eindruck haben, als ob auch private Geldgeber von dem Thema Streubesitzdividendenbesteuerung betroffen wären. Das ist aber nicht der Fall, denn tatsächlich geht es hier nur um Beteiligungen zwischen Gesellschaften und damit um Dividenden, die an Körperschaften – Aktiengesellschaft, GmbHs etc. –, jedenfalls Unternehmen, ausbezahlt werden. Sorgen hinsichtlich der Auswirkungen der Aufhebung der Steuerbefreiung inländischer Streubesitzdividenden auf die Gründerszene sind somit nur teilweise begründet, da die Steuerpflicht nur für Beteiligungserträge von Körperschaften und nicht für Privatpersonen gilt.“

Lothar Binding hat Recht, wenn er sagt, dass diese falschen Grundannahmen auch im Finanzausschuss des Bundestags vorgetragen wurden. Dort waren 16 Sachverständige eingeladen, darunter mehrere Vertreter der Banken, Versicherungswirtschaft, Hochschullehrer und Richter, aber offensichtlich niemand, der weiß, wie Business Angel Beteiligungen in der Praxis gestaltet werden.

Trotz falscher Annahme enthielt sich die SPD was Binding in seiner Bundestagsrede begründete „Mit unserer Enthaltung wollen wir deutlich machen, dass wir mit Blick auf die oben beschriebenen Probleme für Beteiligungen an Verbundunternehmen und mit Blick auf die Gründerszene nicht davon ausgehen, dass mit der heutigen Entscheidung der Regierungskoalitionen ein zukunftsfähiges Besteuerungsmodell für Streubesitzdividenden gefunden wurde.“

Fazit: Ausgang offen

Letztlich halten sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen die Tür für Kompromisse offen. Nimmt man hinzu, dass in beiden Fraktionen die Sorgen von Start-ups gehört wurden, dürfen wir darauf hoffen, dass die Sache im Vermittlungsausschuss ein gutes Ende nimmt. Aber es ziehen auch dunkle Wolken auf. Ein Blick auf die Tagesordnung des Vermittlungsausschusses verrät, dass in der gleichen Sitzung am 12. Dezember der Streit um das Steuerabkommen mit der Schweiz fortgesetzt werden soll. Im Regierungsviertel werden bereits Vergleiche zu vergangenen Jahren gezogen, in denen die Opposition im Jahr vor der Bundestagswahl mit einer Blockadepolitik im Bundesrat den Wahlkampf eingeläutet hatte. Das wäre falal.

Daher gilt es noch einmal den Fokus auf die Folgen für Innovationen und Wachstum in der digitalen und technologieorientierten Wirtschaft zu richten, wie es Startup-Verband in seiner Stellungnahme ebenfalls getan hat: „Es wird … übersehen, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen für Wagniskapitalbeteiligungen in Deutschland gerade im Vergleich zu unseren wichtigsten europäischen und außereuropäischen Wettbewerbern nicht konkurrenzfähig sind. So steht deutschen Gründern pro rata nur etwa 1/10 des Venture Capitals US-amerikanischer Gründer zur Verfügung. Die sich aktuell in Deutschland als zarte Pflanze entwickelnde Business Angel- und damit einhergehend auch Gründer-Kultur würde durch die geplante Gesetzesänderung mit Sicherheit fatal geschwächt. Dies wird negative Folgen für Innovation und Wachstum haben.“

Zur Person
Florian Nöll ist seit seiner Schulzeit mehrere Unternehmen in den Bereichen Internet, Software und HR gegründet. Als Vorstand im Bundesverband Deutsche Startups, der sich im September aus der Mitte der Start-ups heraus gegründet hat, engagiert er sich für einen Dialog zwischen Gründern und der Politik.

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