Lexikon: Due Diligence
In unserer Lexikon-Reihe publiziert Professor Dr. Tobias Kollmann, seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für BWL und Wirtschaftsinformatik – insbesondere E-Business und E-Entrepreneurship – an der Universität Duisburg-Essen, in regelmäßigen Abständen ein Stichwort aus dem von ihm herausgegebenen “Gabler Kompakt-Lexikon Unternehmensgründung“. Der jeweilige Lexikon-Eintrag beschreibt ein für Gründer relevantes Thema kurz und knapp. Heute geht es um den Begriff Due Diligence.
Due Diligence, Beteiligungsprüfung, Informationsoffenlegung; Analyse und Prüfung eines potenziellen Investments oder Überprüfung im Emissionsverfahren.
1. Begriff: Unter Due Diligence versteht man die sorgfältige, systematische und detaillierte Erhebung, Prüfung und Analyse von Daten eines Investitions-, Übernahme- oder Fusionskandidaten bzw. die Offenlegung der Daten durch das Zielobjekt.
2. Merkmale: Die Initiative zur Due Diligence kann analog zur Transaktionsinitiative sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer des Unternehmens oder der Beteiligung ausgehen. Im Kauf- bzw. Verkaufsprozess folgt die Due Diligence der Identifizierung des Akquisitionsobjekts bzw. der Käufer und der Klärung des Verkaufs- bzw. Kaufinteresses. Sie dient neben der generellen Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung auch zur Festlegung des Verhaltens und der Forderungen in den folgenden Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen. Sie kann sowohl vom Unternehmen selbst oder auch in deren Auftrag von einem spezialisierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen übernommen werden. Die Due Diligence ist besonders im Bereich Venture Capital wichtig, da private Unternehmen keiner Publikationspflicht unterliegen und somit weniger Informationen vorliegen. Meist sind dies auch junge Unternehmen, welche sich in der Entwicklungsphase befinden und nicht auf eine lange Erfahrung in ihrem Stammgeschäft zurückblicken können. Dadurch existieren weniger Informationen und eine höherer Ungewissheit. Die Due Diligence nimmt einen Zeitraum von ca. drei bis sechs Monaten in Anspruch und ist meist in Phasen gegliedert, um den Informationsaufwand im Falle einer negativen Beurteilung zu reduzieren. So beginnt sie mit einer Grobanalyse (Screening) und geht bei positiver Beurteilung in die Feinanalyse über. In dieser Phase werden auch intensive Gespräche mit dem Management und Besichtigungen vor Ort durchgeführt. Die Ergebnisse der Due Diligence werden in einem abschließenden Due Diligence Bericht festgehalten.
3. Inhalt: Die Due Diligence geht weit über die formale Prüfung z.B. der Jahresabschlüsse oder der Handelsbücher hinaus. Der Inhalt und Umfang der Due Diligence variieren individuell. Im Folgenden werden mögliche Inhalte, nach denen auch teils Unterformen der Due Diligence unterschieden werden, dargestellt. a) Rechtliche Aspekte: Die Legal Due Diligence umfasst neben der Analyse der Eigentumsverhältnisse auch u.a. die Untersuchung der Gesellschaftsunterlagen, der handelsrechtlichen Eintragung, der Regelungen in Gesellschaftsvertrag und Satzung, der vom Unternehmen geschlossenen Verträge und Vereinbarungen, arbeits- und dienstrechtliche Angelegenheiten und mögliche oder bereits laufende Rechtstreitigkeiten und behördliche Verfahren. Hierzu wird meist ein rechtlicher Berater hinzugezogen.
b) Steueraspekte: Die Tax Due Diligence beschäftigt sich mit Steuer- und Bilanzangelegenheiten, darunter Bilanzpolitik, ausstehende Steuerzahlungen, Steuerrisiken und die steuerliche Auswirkung der Transaktionsstruktur.
c) Finanzlage und Reporting: Financial Due Diligence entspricht im Wesentlichen einer Analyse des internen und externen Rechnungswesen und Controlling zur Beurteilung der finanziellen Situation. Die Informationen stammen hauptsächlich aus Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung. Hierbei kommt es auch zu einer Betrachtung der Bilanzpolitik, Qualität des Reportings, Transparenz in der Berichterstattung, Finanzstruktur, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Kapitalstruktur, Liquidität, Finanzierungsmöglichkeiten und -kosten.
d) Marktstellung und Zukunftsentwicklung: Die Business Opportunity oder Market Due Diligence beurteilt einerseits aktuelle strategische Aspekte wie die Qualität des Stammgeschäfts, Stellung innerhalb der Branche, der Patentsituation und Selling Proposition. Andererseits wird auch versucht, die zukünftigen Entwicklungen des Marktes, mögliche Chancen und Risiken abzuschätzen.
e) Human Resource-Aspekte: Die Management Due Diligence beurteilt die Qualität des Managements hinsichtlich Ausbildung, Erfahrung und Referenzen.
f) Divestmentmöglichkeiten: Die Exit-Due Dilugence gewinnt vor allem im Bereich Venture Capital aufgrund der hohen Bedeutung des Exits an Wichtigkeit. Hierbei wird analysiert, welche Exitkanäle und unter welchen Bedingungen diese zur Verfügung stehen.
g) Sonstige Inhalte: Dies kann u.a. umweltrechtliche Angelegenheiten, strategische Aspekte und zum Transaktionszeitpunkt bezogene Abwägungen (Window Dressing) beinhalten.
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Das Gabler Kompakt-Lexikon Unternehmensgründung bietet über 2.000 aktuelle Begriffserklärungen zu den Themenfeldern Gründungsplanung/ -prozess/ -management, Geschäftsmodelle/ -konzepte/ -entwicklung sowie Unternehmensfinanzierung und Förderprogramme. Herausgeber Professor Dr. Tobias Kollmann ist anerkannter Experte für alle Fragen rund um die Unternehmensgründung und -entwicklung. Zielgruppe des Lexikons sind Unternehmensgründer, Gründungsberater, Venture-Capital-Unternehmen, Investment Manager, Unternehmensberater sowie Studenten und Dozenten der Wirtschaftswissenschaften an Fachhochschulen und Universitäten. Jetzt bei amazon bestellen