Uber-Verbot in Deutschland verboten (und mehr)
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Mit der Rubrik Lesenswert bietet deutsche-startups.de in Kurzform einen schnellen Überblick über aktuelle Meldungen, Artikel, Reportagen, Interviews und Hintergrundstorys zu Web- und Gründergeschichten, die andere deutsche und englischsprachige Medien oder Blogs verfasst und veröffentlicht haben. Den kompletten Artikel gibt es dann nur auf den jeweils verlinkten Medien aus aller Welt.
Uber
Gericht hebt Uber-Verbot in Deutschland auf
Der Fahrdienst Uber darf in Deutschland vorerst weitermachen. Das Landgericht Frankfurt hob die vor kurzem ergangene einstweilige Verfügung gegen den Dienst UberPop am Dienstag wieder auf. Damit kann das Start-up aus San Francisco seinen Mitfahrdienst ab sofort wieder anbieten, ohne eine Strafe fürchten zu müssen.
WSJ
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Frischeparadies
Frischeparadies eröffnet Onlineshop
Gastronomen, denen der Weg zu einer der zehn Frischeparadies-Niederlassungen im deutschsprachigen Raum zu weit ist, können bald bequem von zu Hause aus bei dem nach eigenen Angaben größten Händler für Feinkost und Delikatessen einkaufen.
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Wooga
Wooga eröffnet Büro in Tokio
Wooga hat heute die Eröffnung eines Büros in Tokio bekannt gegeben. Woogas erstes internationales Büro soll die Entwicklung der Geschäftsbeziehungen mit Partnern in Japan fördern.
Newsslash
Momox
Momox expandiert mit Kleidung
Der Berliner Re-Commerce-Anbieter von gebrauchten Büchern und Medien momox hat vor knapp einem Jahr das Sortiment um gebrauchte Kleidung erweitert und rechnet nun damit, dass das Kleidungsgeschäft in zwei bis drei Jahren schon mindestens so viel Umsatz macht wie das bisherige Mediengeschäft insgesamt.
OnetoOne
Peter Thiel
Star-Investor Peter Thiels beste Antworten in der Reddit-Fragestunde
Facebook-Investor Peter Thiel hat ein Buch veröffentlich, das er fleißig bewirbt – etwa im Gespräch mit Reddit-Nutzern. Denen gewährt er ungewöhnliche Einblicke.
Gründerszene
Social Media
Werben in Social Media
Will ein Unternehmen in Social Media den eigenen Content effektiv streuen, müssen Ads bei der Strategieentwicklung zumindest in Betracht gezogen werden. Dieser Artikel gibt praktische Tipps zu den umfangreichen Werbemöglichkeiten auf Facebook und zeigt, was auf anderen bedeutenden Plattformen bereits möglich ist.
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Leistungsschutzrecht
Das Leistungsschutzrecht kennt bisher nur Verlierer
Weil sie keine Lizenzen kaufen wollen, verlinken T-Online und 1&1 in ihren Suchmaschinen nicht mehr auf Inhalte von Springer, Burda und anderen Verlagen der VG Media.
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