Unister am Pranger: Zockt die Leipziger Internetfirma ihre Kunden systematisch ab?
Nach den Machenschaften bei der Auktionsseite topdeals.de – siehe “topdeals.de und die Biet-Roboter – Auktionsseite manipuliert(e) ganz offensichtlich Versteigerungen” steht nun mit Unister (www.unister.de) ein weiteres Online-Unternehmen am Pranger. Das Unternehmen, zu dem unter anderem Plattformen wie Ab-in-den-Urlaub.de, fluege.de und Partnersuche.de gehören, kassiere laut “Computerbild” mit frei erfundenen Preisreduzierungen, heimlich aufgeschlagenen Service-Geldern, Klick-Fallen bei Urlaubsbuchungen und anderen Schwindeleien ab. Laut “touristik aktuell” wehrt sich Unister mit “einer 17 Seiten langen Abmahnung gegen die negative Berichterstattung”.
Laut Unister strotzt der “Computerbild”-Artikel „vor Fehlern und Verleumdungen“. Zudem sei das Privatleben des Geschäftsführers Thomas Wagner „absolut tabu für eine Berichterstattung“. Wobei das Unister dem Magazin des Springer Verlags vor dem Erscheinen des Artikels keine Stellungnahme zu den angesprochenen Kritikpunkten geben wollte. Im Artikel heißt es unter anderem, dass Unister-Gründer Wagner “mittags gerne in der Leipziger Rathauskantine – für 3,60 Euro” esse und, dass er mit seiner Freundin zur Miete wohne. Nur bei Autos sei Wagner nicht knauserig: Er fahre Porsche. Neben diesen privaten Details liefert der achtseitige Artikel, für den “Computerbild” rund drei Monate recherchierte, viele interessante Details über das Unister-Imperium: So betreibe Fluege.de betreibe Abzocke mit einem “automatisch voreingestellten, aber häufig nutzlosen Umbuchungsservice für 5 bis 15 Euro pro Person”.
75.000 Euro Ordnungsgeld
Die perfide Masche dabei: Bei diesem Umbuchungsservice müsse ein Häkchen entfernt werden, um Extrakosten zu vermeiden, beim Reiseschutz sei es oft andersherum: “Hier muss der Kunde zum Verzicht selbst einen Haken setzen – obwohl diese Masche bereits seit 2011 verboten ist”. Im letzten Buchungsschritt werde zudem heimlich eine Service-Pauschale aufgeschlagen, die als “Gebühren und Mehrwertsteuer” angegeben werde, obwohl beide bereits im Flugpreis enthalten seien. Wegen eines solchen vorab gesetzten Häkchens bei Fluege.de musste Unister unlängst ein Ordnungsgeld in Höhe von 75.000 Euro zahlen. Bei der Höhe des Ordnungsgeldes verwies das Landgericht Leipzig auch auf den wirtschaftlichen Erfolg den Unister mit dem Häkchen einfahre: Bei einem gesetzlich vorgeschrienen Opt-in-Verfahren verliert das Unternehmen 50.000 Euro Provision im Jahr.
Beim Unister-Dienst Partnersuche.de wiederum habe das Unternehmen laut Magazinbericht mit computergesteuerten Nutzerprofilen rege Beteiligung vorgetäuscht. Tausende Nutzer erhielten gefälschte Flirt-Nachrichten, die sich erst lesen ließen, wenn sie ein Abo bezahlten. Bereits Anfang dieses Jahres hatte die umtriebige Berliner Partnerbörse eDarling deswegen eine einstweilige Verfügungen gegen den Mitbewerber erwirkt. Unister reagierte auf die Vorwürfe und die einstweilige Verfügung, die vom Landgericht ohne mündliche Verhandlung erlassen wurde, damals mit einem Statement im Fachmagazin “Internet World Business” bzw. einer eigenen Presseaussendung. Unter der Überschrift “Unister zu eDarling” heißt es: “Nach unserer Vermutung arbeitet eDarling hier mit einem ehemaligen Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin von Partnersuche.de zusammen, von dem/der wir uns trennen mussten und der/die nun falsche und verleumderische Äußerungen über uns verbreitet”, teilte Unister-Pressechef Konstantin Korosides mit. Die Fake-Aktivitäten bei Partnersuche.de hörten Anfang dieses Jahres offenbar auf. Ein gutes Licht auf Unister wirft keine der neuen und alten Enthüllungen.
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* Partnerbörsen im Clinch: eDarling gegen ElitePartner.de und Partnersuche.de