Ablauf einer Insolvenz in der Praxis – Gastbeitrag von Torsten Montag
Der Begriff Insolvenz Unternehmen ist etwas uneindeutig. Auf der einen Seite kann damit die tatsächliche Insolvenz eines Unternehmers bzw. dessen Firma gemeint sein, auf der anderen Seite gibt es allerdings auch Unternehmen, die genau von solchen Insolvenzen profitieren. Grundsätzlich wird bei Insolvenzen zwischen Privatinsolvenz und der Insolvenz juristischer Personen unterschieden. Unternehmer fallen in der Regel in die zweite Kategorie. Der Begriff Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Person. Im Falle der Insolvenz einer Firma muss das aber nicht zwangsläufig das endgültige Aus dieses Unternehmens bedeutet.
Im Regelfall wird vom zuständigen Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Geschäftsführung übernimmt. Er wird also sozusagen zum Insolvenz Unternehmer. Der Insolvenzverwalter überprüft die Finanzlage der Firma und entscheidet anhand des Ergebnisses über das weitere Vorgehen. Es kann natürlich vorkommen, dass eine Weiterführung eines Unternehmens gar keinen Sinn mehr macht. Dann wird die Firma aufgelöst. Die andere Möglichkeit ist die Weiterführung der Firma.
Möglichkeiten bei einer Insolvenz
Besteht keine Hoffnung mehr auf eine erfolgreiche Weiterführung einer Firma durch einen Insolvenzverwalter, wird diese abgewickelt und letztens Endes aufgelöst. Mit der Firma verschwinden dann natürlich auch Arbeitsplätze. Das sollte nach Möglichkeit verhindert werden. Deswegen wird ein zum Insolvenz Unternehmer gewordener Insolvenzverwalter versuchen, die Firma weiterzuführen. Ihm steht dafür eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung. Innerhalb dieser Zeitspanne muss er versuchen, die Firma wieder konkurrenzfähig zu machen. Dazu stehen ihm verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann, und muss in den meisten Fällen auch, einzelne Mitarbeiter entlassen, um die laufenden Kosten zu senken.
Darüber hinaus ist das Gespräch mit Gläubigern, Lieferanten und Kunden ein sehr wichtiger Bereich der Arbeit eines Insolvenzverwalters. Die Gläubiger müssen in der Regel dazu bereit sein, auf einige ihrer Forderungen zu verzichten. Hier gilt, dass sämtliche Gläubiger zu diesem Schritt bereit sein müssen. Ist nur ein Einziger nicht damit einverstanden, so bedeutet das in der Regel das endgültige Aus des Unternehmens. Die Lieferanten gehören normalerweise ebenfalls zu den Gläubigern. Sie müssen sich dazu bereit erklären, auf Forderungen zu verzichten und gleichzeitig trotzdem weiter an das Unternehmen liefern.
Beim Gespräch mit den Kunden wird der Insolvenzverwalter versuchen, diese zu einer vertraglichen Abnahmeverpflichtung zu bewegen. Dies geschieht deshalb, weil ein insolventes Unternehmen damit ein gutes Argument bei den Verhandlungen mit Banken und anderen Geldgebern in der Hand hat. Die Gespräche mit Banken und Geldgebern sind dann auch die wichtigsten für den Fortbestand des Unternehmens.
Die Profiteure einer Insolvenz
Geht ein Unternehmen in die Insolvenz und ist dieses nicht mehr zu retten, treten die Profiteure dieser Insolvenz auf den Plan. Insolvenz Unternehmer, also Menschen, die mithilfe insolventer Unternehmen Geld verdienen, haben im ersten Moment einen eher schlechten Ruf. Allerdings sollte dabei bedacht werden, dass diese Geschäftsleute ja nichts für die Insolvenz des Unternehmens können. Ein Insolvenz Unternehmer kauft Geräte, Maschinen und Waren aus der Insolvenzmasse auf. Damit sorgt er für einen Geldfluss, der den Gläubigern zugutekommt. Denn mit diesem Geld werden deren Forderungen beglichen. Zugegebenermaßen sind das in den meisten Fällen nicht alle Forderungen und viele Gläubiger gehen auch komplett leer aus. Aber auch hier gilt: Weniger ist besser als gar nichts.
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Zur Person
Torsten Montag ist Chefredakteur von Gründerlexikon (www.gruenderlexikon.de). Als Dipl. Betriebswirt (FH) mit den Schwerpunkten Steuern- und Prüfungswesen, Investition, Finanzierung und Wirtschaftsrecht berät er bereits seit April 2005 Existenzgründer. Darüber hinaus ist er zugelassener KfW-Gründungsberater im Schwerpunkt Onlinemarketing. Dieser Fachbeitrag wurde vom Lexikon zur Existenzgründung zur Verfügung gestellt.