Durch BringWasMit Wunsch-Artikel von Reisenden mitgebracht bekommen
Dank des Internets und immer schnellerer Reiseverbindungen wird die Welt immer kleiner. Kein Fernziel, das nicht innerhalb weniger Stunden erreichbar wäre, kein Produkt, das man nicht auch aus den fernsten Ländern innerhalb kurzer Zeit auf dem heimischen Tisch haben könnte. Kein Produkt? Was, wenn man das von der Großmutter geerbte Medaillon auf dem Nachttisch des Hotels in Auckland vergessen hat? Oder wenn man ein Faible für einen ganz bestimmten, leckeren Wein hat, den es nur direkt beim Winzer im fernen Portugal zu kaufen gibt? Dann hat man eben doch ein Problem. Oder man meldet man sich beim neuen Dienst BringWasMit (www.bringwasmit.de) an.
Die Idee des Portals steckt eigentlich schon im Namen: Auf dem Portal treffen sich Menschen, die ein Produkt aus einer bestimmten Region haben möchten mit Leuten, die dorthin reisen und es mitbringen können. Im Prinzip wird durch BringWasMit – international BoxInTheBag (www.boxinthebag.com) – für die Artikel-Wünschenden eigentlich nur der Kreis der Freunde und Bekannten erweitert, die man sonst bitten könnte, ein bestimmtes Produkt mitzubringen.
Das ist zum Beispiel interessant, wenn…
- man Artikel kaufen will, die man im klassischen E-Commerce und Inlandshandel nicht bekommt, zum Beispiel ein spezielles Produkt, Angebote aus dem Outlet-Center, Sonderverkäufe, ausverkaufte Produkte – zum Beispiel einen iPod touch zu Weihnachten, limitierte Editionen…
- ein Auslandsprodukt im Internet bedingt durch Transportkosten, Zollgebühren, Steuern, Wechselkurse deutlich teurer ist als vor Ort,
- man ein Produkt von hohem emotionalen Wert irgendwo vergessen hat,
- man gern ortstypische Souvenirs, Genussmittel, kunsthandwerkliche Gegenstände… hätte, die nur vor Ort erhältlich sind,
- die Ungeduld, bis ein ausländisches Produkt in Deutschland erhältlich ist, schier nicht auszuhalten ist,
- man sich den Besuch beim – vielleicht weit entfernten – Zollamt ersparen möchte, wo man in einer zeitaufwendigen Prozedur sein Produkt auslösen muss.
Reisende können mit BringWasMit ihre Reisekasse ein bisschen aufstocken und werden zu “Mini-Transporteuren” und ergänzen so andere aktuelle Konzepte, wie die der „Mini-Hoteliers“ z. B. bei airbnb.com und der „Mini-Autovermieter“ z. B. über nachbarschaftsauto.de.
Beide Parteien haben das gute Gefühl, etwas für die Umwelt getan zu haben, weil sie für den Transport der Produkte Infrastrukturen nutzen, die ohnehin existieren.
So funktioniert BringWasMit
Die an einem bestimmten Produkt Interessierten können es auf ihrer Wunschliste eintragen. Dazu zählen Angaben wie die nähere Produktbeschreibung, dem im jeweiligen Land anfallenden Preis sowie die zu verhandelnde Aufwandsentschädigung.
Reisende, die eine Auslandsreise planen, tragen diese ein und andere Nutzer können sich dann mit Mitbring-Anfragen bei ihnen melden. Zusätzlich benachrichtigt BringWasMit Reisende, wenn sich ein Nutzer anmeldet, dem er was mitbringen könnte.
Sind sich die beiden Parteien über den Preis und die Entschädigung einig, kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag ähnlich wie bei eBay zustande. Nachdem der Käufer den ausgehandelten Preis per PayPal beglichen hat, kann das Mitbringsel nach dem Kauf verschickt oder persönlich übergeben werden.
Bei diesem Deal erhält BringWasMit 10 % des Gesamtpreises vom Produkt-Käufer als Provision. Das gilt für Privatkunden. Preismodelle für gewerbliche Kunden sind noch in Arbeit.
Funktionieren tut BringWasMit natürlich umso besser, je mehr Reisende sich als Mitbringer registrieren und je mehr Produkte mitbgebracht werden sollen. Aber das ist ja bei allen Portalen so, über die innerhalb einer Community etwas ausgetauscht wird.
Ist das Mitbringen von Produkten aus dem Ausland nicht verboten?
Nein, ist es nicht. Entgegen der gängigen Meinung, das entgeltliche Mitbringen von Artikeln sei „illegal“, stimmt dies ganz und gar nicht. Wenn man Artikel aus einem Drittland in die EU für den eigenen Bedarf oder als Geschenk einführt, bleiben diese bis zu einem Warenwert von 430 Euro abgabenfrei.
Bekommt man eine Aufwandsentschädigung für das Mitbringen eines Artikels, muss man den roten Ausgang am Flughafen nehmen und diesen Artikel verzollen.
Interessant zu lesen zu diesem Punkt ist die These von netzwertig, die unbedingtetwas für sich hat: “BringWasMit.de weist in der FAQ auf diesen Sachverhalt hin, lässt aber offen, wie Reisende dies handhaben. Es ist davon auszugehen, dass Zollbeamte in der Regel nicht in der Lage sein dürften, in Frage zu stellen, dass eingeführte Waren (von maximal 430 Euro) entweder für den Eigenbedarf bzw. als Geschenk gedacht sind. BringWasMit.de baut augenscheinlich auf diesen Sachverhalt – denn die wenigsten Reisenden werden Fremden Waren allein aus Nettigkeit mitbringen.”
BringWasMit durfte sich als erstes deutsches Startup auf der weltgrößten Web 2.0-Konferenz in New York City präsentieren
Gegründet wurden BringWasMit und BoxInThe Bag in Wismar von Jennifer Schietzel, Stefan Kalkbrenner, Raik Osiablo Marcus Geißler und Annemarie Zander. Seit Oktober ist ihr Angebot als offene Beta-Version online.
Ihre Geschäftsidee kam so gut an, dass das junge Unternehmen ein EXIST-Gründerstipendium vom BMWi erhielt. Und es durfte sich sogar als erstes deutsches Startup im Oktober 2011 auf der weltweit größten Web 2.0 Konferenz in New York City präsentieren.
Außer über die Provision will BringWasMit zukünftig Einnahmen über die Weiterleitung an Amazon im Rahmen des Partnerprogramms generieren. Und geplant ist, angesichts der vorhandenen, zukünftigen Reisedaten die Zusammenarbeit mit Reiseagenturen und dem dazugehörigen Empfehlungshandel umzusetzen.