spickmich siegt vor Gericht
Die Lehrerbewertungsplattform “spickmich” hat einen wichtigen Sieg vor Gericht errungen. “Die Bewertung des Verhaltens und des Auftretens eines Lehrers kann nicht als bloße Diffamierung angesehen werden; sie entbehrt auch nicht des erforderlichen Sachbezugs”, urteilte das Landgericht Köln. Die Bewertung sei für die Einschätzung der Schule und der dort unterrichtenden Lehrer auch für andere Schüler von Bedeutung. Auch mit den Kriterien “sexy” oder “cool” hatte das Landgericht keine Probleme: “Im Rahmen einer derartigen Bewertung dürften – angesichts der heutigen Reizüberflutung – auch einprägsame, starke Formulierungen verwendet werden”.
Im konkreten Fall hatte eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen eine einstweilige Verfügung gegen die Benotung ihrer Person bei “spickmich” erwirkt. Das Gründerteam der Lehrerbewertungsplattform – bestehend aus Tino Keller, Manuel Weisbrod und Philipp Weidenhiller – legte gegen diesen Beschluss Widerspruch ein. Das Kölner Landgericht urteilte nun, “dass durch die Nennung der Lehrerin und die Lehrerbewertung weder datenschutzrechtliche Bestimmungen noch die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin verletzt werden”. Vermutlich werden trotzdem einige Lehrer immer wieder auf die Barrikaden gehen. Die Bewertung einer anderen Person ist und bleibt ein heikles Thema.
Um eine breitere Akzeptanz der Lehrerbenotung bei Lehrern zu erreichen, wollen die “spickmich”-Gründer nun im Dialog mit dem Schulministerium Nordrhein-Westfalen am Bewertungssystem arbeiten. “Auf der Seite der Schüler zu stehen, bedeutet nicht gegen die Lehrer zu sein”, sagt Keller. “Allerdings richtet sich unser Angebot ausschließlich an die Schüler und wenn diese Kritik an ihren Lehrern und Schulen äußern möchten, bleiben wir der richtige Kanal”.
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