Lesara: Doch keine Insolvenz in Eigenverwaltung!
Lesara setzt nun doch auf ein klassisches Regelinsolvenzverfahren. Es hat sich herausgestellt, dass die angestrebte Investorenlösung in einem Regelverfahren schneller und auch einfacher als im Rahmen der Eigenverwaltung umzusetzen ist”, sagt Kirsch zum neuen Vorgehen.