Gastbeitrag von Paul-Alexander Thies
Steuer-Diät: So setzt man Geschäftsessen richtig ab
Für ein gemeinsames Essen gibt es unterschiedliche geschäftliche Gründe, über die das Finanzamt genauesten unterrichtet werden möchte. Geschieht das nicht, gibt es auch kein Geld zurück. Auf die Formulierung „Geschäftsessen“ sollte dabei verzichtet werden, da das Amt hiervor direkt einen Riegel schieben würde.