YouTube-Urteil des BAG
Ein Video als Grund für eine außerordentliche Kündigung
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verdeutlicht, dass sich Firmen frühzeitig mit der Nutzung von Social Media auseinandersetzen sollten. Insbesondere durch Social Media-Guidelines kann der Arbeitgeber präventiv (auch) auf das außerdienstliche Verhalten der Mitarbeiter einwirken.