Ausschluss von Gesellschaftern – Verträge, Abfindungen und Gerichte
Wenn Gesellschafter ihre Pflichten in der GmbH in gesteigerter Weise verletzen, werden sie von ihren Mitgesellschaftern meist in Form einer sogenannten zwangsweisen Einziehung aus dem Gesellschafterkreis ausgeschlossen. Rechtstechnisch wird die Zwangseinziehung durch einen Gesellschafterbeschluss ausgelöst.