Kernkompetenz


Kernkompetenz

1. Begriff: Kernkompetenz ist die wesentliche, andere in ihrer Bedeutung übertreffende Fähigkeit, speziell im wirtschaftlichen Kontext eine bestimmte Leistung zu bewirken.

2. Geschichte: Vor seiner Einführung nicht originär in der deutschen betriebswirtschaftlichen Fachsprache verankert, erfuhr Kernkompetenz erst durch die Eindeutschung des englischsprachigen Begriffs „Core Competence“ Aufmerksamkeit. Der Begriffsteil „Core“ (Kern) hebt das Wesentliche, anderes an Wichtigkeit überragende hervor, der Begriffsteil „Competence“ das Bündeln von Kräften, um etwas zu bewirken. Im Lateinischen existiert der Begriff sowohl in einer „martialischen“ Variante als gebündelter Angriff als auch in der „zivilen“ Bedeutung von Anstrengen, Bemühen, Bitten. Im juristischen Sinn resultiert daraus die Bedeutung von Zuständigkeit und Ausstattung mit Befugnissen, im sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Sprachgebrauch dagegen die Bedeutung von besonderer, im Gegensatz zum juristischen Kontext nicht primär aus einer Ausstattung mit formalen Rechten folgende Befähigung. Kernkompetenz wird gezielt erst seit dem Beitrag von Prahalad und Hamel verwendet.

3. Unterscheidung: Im Spektrum der Ressourcen bilden die Kompetenzen eine besondere Kategorie im Sinne von Meta-Ressourcen: Ressourcen, die Ressourcen schaffen und prägen. Die Kernkompetenz ist schließlich jene (idealisiert als dominant angenommene) Meta-Ressource, welche das Unternehmen in besonderem Maß in die Lage versetzen soll, auf heute noch unbekannte oder sich erst konkretisierende Nachfrage schneller als die Konkurrenten zu reagieren bzw. aktiv neue Nachfrage zu generieren. Beispiele dafür sind in Produkte und Verfahren umsetzbare Forschungsergebnisse, über die Konkurrenten nicht verfügen und für deren Verfügbarmachung diese, so sie dazu überhaupt in der Lage sind, deutlich länger brauchen würden. Kernkompetenzen sind nicht rasch imitierbar, verschaffen (in einer Marktwirtschaft zwar auch wieder vorüber gehende) Monopolstellung und absorbieren Unsicherheit, indem sie ein (Re-) Aktionenspektrum vorbereiten, das nach Zurückweichen von Unsicherheitsfaktoren rascher als durch die Konkurrenz aktiviert werden kann. Kernkompetenz kann als Meta-Kompetenz auf verschiedenen Ebenen auftreten: z.B. als Kompetenz, ein bestimmtes Produkt besser (nachfrageadäquater) als die Konkurrenz produzieren zu können; oder auf einer höheren Ebene als Kompetenz, Forschung und Entwicklung besser als die Konkurrenz einsetzen zu können; oder auf einer weiteren (nochmals höheren) Ebene als Fähigkeit zu kommunizieren und zu lernen und dadurch Forschung und Entwicklung für die Verbesserung des Angebots effizient zu gestalten. Kernkompetenz kann daher „einfache“ Meta-Kompetenz oder hierarchisch höher positionierte „Meta-Meta“-Kompetenz sein. Über Kernkompetenz können verschiedene Typen von Subjekten verfügen: von Individuen bis hin zu Unternehmen und Unternehmensverbünden (Kooperationen), ja sogar Regionen. Aufgrund der Bedeutung der Kernkompetenz für die strategische Überlegenheit gegenüber Konkurrenzunternehmen wird häufig empfohlen, diese keinesfalls an Dritte zu vergeben („Outsourcing“), da damit langfristig der Einfluss auf den wichtigsten Faktor für die eigene Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden bzw. ein Abhängigkeitsverhältnis entstehen könnte. Denn Kernkompetenz ist als identitätsstiftendes und -bewahrendes Merkmal nicht ohne Identitätsverlust von seinem Träger zu trennen.

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