Fremdkapital
Fremdkapital
1. Begriff: Schulden des Unternehmens.
2. Merkmale: Das Fremdkapital dient, wie auch das Eigenkapital, der Finanzierung des Unternehmens. Es wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Fremdkapital setzt sich aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen. Der Fremdkapitalgeber ist Gläubiger des Unternehmens, hat also im Gegensatz zum Eigentümer keine Mitspracherechte.
3. Entstehung: Während Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind, die aufgrund bestimmter Ereignisse (z.B. Pensionszusage an einen Mitarbeiter, Garantieverpflichtungen) vom Unternehmen zu bilden sind, entstehen Verbindlichkeiten durch Aufnahme von Geld- oder Sachmitteln bei Fremdkapitalgebern.
4. Arten: Entsprechend der Laufzeit lassen sich kurz, mittel- und langfristige Kredite unterscheiden. Kurzfristige Kredite haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Beispiele sind Lieferantendarlehen, Kundenanzahlungen, Kontokorrentkredit, Lombardkredit und Wechseldiskontkredit. Mittelfristige (ein bis unter vier (Definition der Bundesbank) bzw. bis unter fünf (Definition des HGB) Jahren Laufzeit) und langfristige Kredite (ab vier bzw. fünf Jahren Laufzeit) sind z.B. Investitionsdarlehen von Kreditinstituten, Schuldverschreibungen (Anleihen, Obligationen) und Schuldscheindarlehen.
5. Zinsen: Während der Laufzeit eines Darlehens ist dieses zu verzinsen. Vereinbart werden kann ein variabler oder ein fester Zins. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein vereinbarter und zu zahlender Nominalzinssatz vom Effektivzins abweichen kann. Die Höhe der Verzinsung eines Darlehens hängt insbesondere von der Laufzeit des Darlehens, dem Zinsniveau an den Kapitalmärkten, der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und den gestellten Sicherheiten ab. Für Gründer werden auch zinsvergünstigte Kredite angeboten (öffentliche Fördermittel).
6. Tilgung: Da Fremdkapital i.d.R. befristet zur Verfügung gestellt wird, ist eine Tilgung des Kapitals erforderlich. Rückstellungen werden bei Eintritt des für die Bildung relevanten Ereignisses zu Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten sind bei Fälligkeit zu begleichen. Bei Krediten kann eine Tilgung am Laufzeitende des Kredites in einer Summe (Festdarlehen) bzw. während der Laufzeit in Form fest vereinbarter Beträge (Ratendarlehen), aber auch variabler Beträge erfolgen. Zusätzlich kann dem Kreditnehmer im Kreditvertrag die Möglichkeit zu Sondertilgungen eingeräumt werden. Bei Förderdarlehen sind tilgungsfreie Zeiten zu Beginn der Kreditlaufzeit üblich. Eine Sonderform des Ratendarlehens stellt das Annuitätendarlehen dar. Hierbei werden durch die Tilgung sinkende Zinszahlungen durch steigende Tilgungsanteile ausgeglichen. Die monatliche Belastung bleibt für die Kreditnehmer also unverändert.
7. Sicherheiten: Eine Absicherung des Fremdkapitals kann durch Realsicherheiten (z.B. Grundpfandrechte an unbeweglichen Sachen wie Grundschuld und Hypothek, Verpfändung beweglicher Sachen, Sicherungsübereignung und Forderungsabtretung) und Personensicherheiten (z.B. Bürgschaft und Garantie) erfolgen. Werden keine Sicherheiten gestellt, so spricht man von einem Blankokredit.
8. Bedeutung: Aufgrund der niedrigen Eigenkapitalquoten insbesondere bei Gründern und mittelständischen Unternehmen wird Fremdkapital ein dominierender Baustein für die Unternehmensfinanzierung sein.
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