Bisher übliche Einbindung des Impressums auf Facebook ist wettbewerbswidrig – Gastbeitrag von Steffen Bunnenberg

Das Landgericht Aschaffenburg hat sich mit dem jetzt vorliegenden Urteil vom 19.08.2011 – Az.: 2 HK 54/11 gegen die herrschende Meinung zur Einbindung des Impressums auf gewerblich genutzten Facebook Fanseiten ausgesprochen. Der Reihe […]

Das Landgericht Aschaffenburg hat sich mit dem jetzt vorliegenden Urteil vom 19.08.2011 – Az.: 2 HK 54/11 gegen die herrschende Meinung zur Einbindung des Impressums auf gewerblich genutzten Facebook Fanseiten ausgesprochen.

Der Reihe nach: Bisher war es üblich, das Impressum über einen direkten Link auf das Impressum unter dem Reiter “Info” einzubinden. Risikolos war dies nicht, wenngleich vieles dafür sprach, dass diese Art der Einbindung noch der vom Gesetz geforderten leichten Erkennbarkeit der sog. Anbieterkennzeichnung entsprach. So gibt es vor allem zwei Urteile auf die in diesem Zusammenhang gern verwiesen wird: Zum einen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erreichbarkeit des Impressums über zwei Klicks/Links („Kontakt“ und dann „Impressum“) den gesetzlichen Anforderungen genügt. Zum anderen hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass die Einbindung des Impressums über die Links “Mich” und „Impressum“ ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Daher ist die Einbindung über einen einfachen Link auf die normale Website des Unternehmens unter dem Reiter “Info” auf der Facebookpräsenz in jedem Fall nicht mehr rechtlich zulässig, weil die Einbindung über drei Links erfolgt („Info“, „Website“ und „Impressum“). Die Einbindung des Impressums als direkter Link auf der “Info”-Seite von Facebook war bisher die Mindestanforderung nach Gesetz und Rechtsprechung. Nur so war das Impressum für den Internetnutzer die vom Bundesgerichtshof geforderten zwei Klicks/Links entfernt („Info“ und dann „Impressum“).

Diese bisher übliche Lösung reicht nach dem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg nicht mehr. Für das Landgericht liegt keine leichte Erkennbarkeit vor, wenn das Impressum unter dem Punkt „Info“ eingebunden ist. Es sieht bereits in der Bezeichnung „Info“ einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften, denn die Pflichtangaben müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmbar, ohne langes Suchen auffindbar und klar verständlich sein. Das Landgericht verweist beispielhaft darauf, dass die Bezeichnung des Links als “Nutzerinformationen” mangels Klarheit abgelehnt wird.

Wichtig ist darüber hinaus, dass sich die Angabe auf den Profilen in den sozialen Netzwerken nicht widersprechen. Im konkreten Fall waren auf der Facebook-Fanseite und auf der Internetpräsenz der Beklagten unterschiedliche Verantwortliche angegeben. Es sollte immer darauf geachtet werden, dass die Angaben bei allen Unternehmensprofilen aktuell sind und den jeweiligen Verantwortlichkeiten entsprechen. Es kann also auch notwendig sein, mehrere Impressa bereitzustellen, beispielsweise für die Internetpräsenz, die Facebook-Fanseite, das Google + Profil, den Twitteraccount usw.

Es gibt mehr und mehr Prozesse um die Art der Einbindung von Impressa auf Seiten von sozialen Netzwerken. Die Streitwerte werden von den Gerichten noch unter 5000,00 EUR (hier 2.000,00 EUR) festgesetzt.

Zur Person
Steffen Bunnenberg kann auf eine langjährige Beratungspraxis im Wettbewerbsrecht, insbesondere zur Marktbereinigung und Durchsetzung von Ansprüchen im Eilverfahren, zurückgreifen. Er berät Unternehmen und Einzelpersonen darüber hinaus vor allem bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, presserechtlichen Fragen, Verstößen gegen das Urheberrecht und der Entwicklung von Marken, Markenfamilien und Merchandisingstrategien. Er hat in Freiburg, Rostock und Paris studiert, zum Thema Merchandising promoviert und ist Gründungspartner der Kanzlei Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin.

Alexander

Alexander Hüsing, Chefredakteur von deutsche-startups.de, arbeitet seit 1996 als Journalist. Während des New Economy-Booms volontierte er beim Branchendienst kressreport. Schon in dieser Zeit beschäftigte er sich mit jungen, aufstrebenden Internet-Start-ups. 2007 startete er deutsche-startups.de.