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So lassen sich Fehler bei der Beantragung des Gründungszuschusses vermeiden

Viele Gründer:innen wollen den Gründungszuschuss beantragen, haben aber noch keine Geschäftsidee. Wenn die Geschäftsidee gereift ist, melden sie ihr Unternehmen an. In diesem Fall ist das Problem, dass die Gründer:innen zwar noch arbeitslos gemeldet, aber bereits selbstständig sind.
So lassen sich Fehler bei der Beantragung des Gründungszuschusses vermeiden
Freitag, 11. November 2022VonTeam

Den Gründungszuschuss können Empfänger:innen des Arbeitslosengeldes 1 beantragen, wenn sie sich selbstständig machen wollen. Die Bewilligung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, demnach entscheidet der Sachbearbeiter, ob die Fördermittel gewährt werden. Die Entscheidung hat oftmals massive Auswirkungen auf die Gründer:innen, daher ist es sehr wichtig, vor der Beantragung des Gründungszuschusses alle benötigten Informationen einzuholen und sich gut vorzubereiten. Die Gründer:innen werden mit dem Existenzgründerzuschuss 15 Monate lang gefördert. 

Der Gründungszuschuss wird nach der Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet. Der Anspruch richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des letzten Jahres, der Lohnsteuerklasse und ob Kinder zum Haushalt gehören. Es gibt allerdings eine Beitragsbemessungsgrundlage von 7.000 Euro. Der Gründungszuschuss beträgt damit maximal 20.000 Euro. Bei den meisten Gründer:innen liegt er zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Bei der Beantragung sollten demnach unbedingt Fehler vermieden werden. 

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllen

Vor der Beantragung des Gründungszuschusses sollte überprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Beantragung des Gründungszuschusses, müssen die zukünftigen Gründer:innen beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet sein und diesem zur Verfügung stehen. Zudem müssen die Existenzgründer:innen mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein.

Es muss noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf das Arbeitslosengeld bestehen. Der Tag des Restanspruchs wird von dem Tag berechnet, an dem die hauptberufliche Selbstständigkeit angemeldet wird. Wer keinen Restanspruch in Höhe von mindestens 150 Tagen hat, kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsschein beantragen.

Die Beantragung des Gründungszuschusses ist nicht aus einer Erwerbstätigkeit möglich und auch nicht, wenn das Unternehmen schon gegründet ist.

Tag der Antragstellung beachten

Viele Gründer:innen wollen den Gründungszuschuss beantragen, sobald sie arbeitslos sind, haben aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Geschäftsidee. Wenn die Geschäftsidee gereift ist, melden sie ihr Unternehmen beim Gewerbeamt an. In diesem Fall ist das Problem, dass die Gründer:innen zwar noch arbeitslos gemeldet, aber bereits selbstständig sind.

Als nächstes gehen sie zur Arbeitsagentur, der Gründungszuschuss kann aber nicht mehr beantragt werden, da das Unternehmen bereits angemeldet wurde. Die Gründer:innen sollten sich immer beraten lassen, bevor sie ihr Vorhaben mit dem Sachbearbeiter besprechen. Die Gewerbeanmeldung sollte frühestens an dem Tag der Antragstellung erfolgen. Es sollte aber noch ausreichend Zeit für die Erstellung des Businessplans bestehen.

Ausreichend Zeit für die Erstellung des Businessplans einplanen

Die Gründer:innen müssen bei der Beantragung des Gründungszuschusses einen Businessplan vorlegen. Der Businessplan ist die Grundlage dafür, ob die Geschäftsidee erfolgsversprechend ist und der Gründungszuschuss gewährt wird. Oftmals erfolgt keine Bewilligung, weil der Businessplan fehlerhaft oder unvollständig ist.

Im Businessplan sollten ausführlich die Geschäftsidee sowie die Kompetenzen der Unternehmer:innen beschrieben werden. Der Businessplan sollte außerdem eine 3-jährige Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau enthalten. Zudem enthält er die Chancen und Gefahren auf dem Markt, die gewählte Strategie des Unternehmens sowie die Maßnahmen daraus und die Finanzierung der Geschäftsidee. Den meisten Gründer:innen fällt die Aufstellung des Businessplans schwer. Es sollte daher ausreichend Zeit vorhanden sein, sich ggf. beraten zu lassen. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können sich die zukünftigen Gründer:innen bei der Erstellung von zertifizierten Bildungsträgern unterstützen lassen.

Geschäftsidee muss tragbar sein

Wer noch nie einen Businessplan geschrieben hat, weiß oftmals nicht, worauf bei der Formulierung geachtet werden muss. Die Geschäftsidee muss bereits gedanklich so weit durchgespielt werden, dass klar ist, dass sie umsetzbar ist. Dabei hilft eine 3-jährige Vorschau über alle Umsätze und Kosten, die in einer Rentabilitäts- bzw. Liquiditätsvorschau mündet und zeigt, dass die Unternehmung finanziell tragbar ist.

Sich kooperativ zeigen

Die Antragsteller:innen sollten sich gegenüber der Agentur für Arbeit immer kooperativ zeigen und freundlich sein. Sie sollten beim Sachbearbeiter nicht angeben, dass sie nur Interesse an dem Gründungszuschuss haben und nicht in ein Angestelltenverhältnis vermittelt werden möchten. Das macht keinen guten Eindruck. Das Arbeitsamt prüft, ob es eine Alternative, wie eine Festanstellung, zur Existenzgründung gibt, und ob das Gründungsvorhaben erfolgsversprechend ist. Die Antragsteller:innen sollten daher auch weiterhin Bewerbungen schreiben. Wenn diese abgelehnt werden, liegt ein Nachweis vor, dass keine Vermittlungsmöglichkeit besteht. 

Wer dagegen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, für den ist es umso wichtiger nachzuweisen, warum die Selbstständigkeit die berufliche Situation erheblich verbessern würde. Die Gründer:innen sollten daher immer mit dem Arbeitsamt zusammenarbeiten und erst nach einiger Zeit das Gründungsvorhaben erwähnen. Das erhöht die Chance, den Gründungszuschuss zu erhalten.

Tipps für das Gespräch mit dem Arbeitsamt

Es ist sehr wichtig, dass die Antragsteller:innen im Gespräch mit der Arbeitsagentur professionell auftreten.

Die Antragsteller:innen sollten sich wie bei einem Vorstellungsgespräch kleiden und nicht in Freizeitkleidung erscheinen. Eine geschäftsmäßige Garderobe drückt Professionalität aus und vermittelt dem Sachbearbeiter, dass die Gründer:innen die Selbstständigkeit ernst meinen. Sie zeigen damit, dass ihr Vorhaben nachhaltig angelegt ist und nicht nur eine Idee, um die Förderung zu erhalten.

Das Gespräch mit dem Arbeitsamt sollte auf Augenhöhe verlaufen. Die Gründer:innen sollten nicht so auftreten, als wäre die Förderung ihr einziger Ausweg. Ein selbstbewusstes Auftreten ist wichtig. Wer selbst im Gespräch aktiv ist und Fragen stellt, belegt eine gute Vorbereitung und legt dar, dass die Gründung nachhaltig zum Erfolg geführt werden soll. Der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur ist bei diesem Vorhaben ein Partner, da es seine Aufgabe ist, bei der beruflichen Zukunft zu unterstützen.

Tipps für das professionelle Auftreten

  • Pünktliches Erscheinen beim Termin mit der Arbeitsagentur
  • Gute Vorbereitung auf das Gespräch 
  • Unterlagen sind vollständig
  • Jederzeit ruhig und sachlich bleiben

Vollständigkeit der Unterlagen

Für die Bewilligung des Antrages müssen die Unterlagen vollständig sein. Bei dem Beratungsgespräch mit dem Sachbearbeiter erhalten die Gründer:innen das Formular auf Gründungszuschuss. Dieses muss ausgefüllt an den Sachbearbeiter weitergeleitet werden. Zudem müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Businessplan
  • Fachkundige Stellungnahme
  • Bei Bedarf Erlaubnis/Zulassung der Berufsbranche
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens
  • Zeugnisse

Rückzahlung des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Wenn allerdings falsche Angaben gemacht werden, beispielsweise wird eine andere Firma gegründet oder neben der Gründung ein Vollzeitjob ausgeführt, muss die Förderung zurückbezahlt werden.

Fazit

Die erfolgreiche Gründung kann davon abhängen, ob der Gründungszuschuss bewilligt wird. Es sollten daher unbedingt Fehler bei der Beantragung vermieden werden. Da es einiges zu beachten gibt und die Erstellung eines Businessplans nicht leicht ist, sollte vorab eine Beratung erfolgen. Das erhöht die Chancen, dass die Geschäftsidee als erfolgsversprechend angesehen und der Gründungszuschuss damit bewilligt wird.

Über den Autor
Konstantin Speck ist Partner und Gründungsmitglied von econoomy. Seit drei Jahren unterstützt er mit seinen Kollegen angehende Gründer:Innen bei ihrem Weg in die Selbstständigkeit.

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Foto (oben): Shutterstock