7 Tipps für die Gestaltung von Cloud-Computing-Verträgen

Cloud Computing ist in aller Munde. Kürzlich schrieb Thomas Metschke für deutsche-startups.de den Gastbeitrag “Cloud-Computing: 7 Versprechen und was sie Wert sind”. Nun gibt der Jurist Stefan Wendt von der Unternehmensberatung microfin, 7 […]

Cloud Computing ist in aller Munde. Kürzlich schrieb Thomas Metschke für deutsche-startups.de den Gastbeitrag “Cloud-Computing: 7 Versprechen und was sie Wert sind”. Nun gibt der Jurist Stefan Wendt von der Unternehmensberatung microfin, 7 Tipps und Tricks für die Gestaltung von Cloud-Computing-Verträgen. Wendt empfiehlt, die Erfahrungen aus Outsourcing- und ASP-Verträgen auf Cloud Computing übertragen: “Die vertragsrechtlichen Fallstricke beim Cloud Computing sind keineswegs neu; die juristischen Fragestellungen sind im Grunde dieselben wie bei den etablierten Angeboten zum Auslagern von IT-Services”.

Wendt ist davon überzeugt, dass auch bei Cloud-Computing-Verträgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, sobald das Rechnen in der Wolke zum Massengeschäft geworden ist. Doch bis es soweit ist, sollten sich die Auftraggeber von Outsourcing- und ASP-Projekten abschauen, wie sich Cloud-Computing-Verträge vorteilhaft gestalten lassen. Hier seine 7 Tipps und Tricks für die Gestaltung von Cloud-Computing-Verträgen:

1. Leistungsbeschreibung: Achten Sie auf eine differenzierte und vollständige Leistungsbeschreibung, die einen bedarfsgerechten Bezug der Leistungen aus der Cloud sicher stellt. Das heißt: Treffen Sie klare Vereinbarungen über Zugangszeiten und Datenvolumina und zahlen Sie nur für tatsächlich genutzte Kapazitäten. Nur so lassen sich künftige Diskussionen um Regelungslücken vermeiden.

2. Service Level: Vereinbaren Sie für die Verfügbarkeit eindeutige Service Level und regeln Sie, in welchen Fällen Unterbrechungen, etwa bei Wartungen, zulässig sind.

3. Datenschutz: Die Kunden bleiben in letzter Konsequenz für die Authentizität, Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Daten verantwortlich. Lassen Sie sich deshalb einen ausreichenden Datenschutz vom Provider zusichern. Wir empfehlen, im Zweifelsfall nach Sicherheitszertifikaten zu fragen und diese als vertragliche Bestandteile aufzunehmen.

4. Transparenz: Mitunter wird den Kunden verschleiert, wo und von wem ihre Daten tatsächlich verarbeitet werden. Deshalb sollten Sie im Detail festlegen, ob und unter welchen Bedingungen Drittprovider zum Zuge kommen. In jedem Fall sollte der Kunde eine Weisungsbefugnis in den Vertrag aufnehmen.

5. Gesetzliche Standards: Vorsicht bei vorgesehenen Datentransfers über die EU-Landesgrenzen hinweg. Der Vertrag muss dann deutlich regeln, ob und welche mit dem EU-Datenschutzniveau vergleichbare gesetzliche Standards gelten, und sollte alle Phasen der Datenverarbeitung beschreiben.

6. Gerichtsstand: Werden Services im Ausland erbracht, achten Sie bei Vertragsschluss, welche Rechtsordnung gelten und welcher Gerichtsstand vereinbart werden soll. Wer den Dienstleister verklagen will, sollte dies schon aus Kostengründen in Deutschland tun können.

7. Eskalationsstufen: Stützen die Cloud-Services kritische Unternehmensbereiche, gehört in den Vertrag zwingend eine Vereinbarung für Eskalationen und Notfälle.

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* Cloud Computing: 7 Versprechen und was sie Wert sind – Gastbeitrag von Thomas Metschke

Alexander

Alexander Hüsing, Chefredakteur von deutsche-startups.de, arbeitet seit 1996 als Journalist. Während des New Economy-Booms volontierte er beim Branchendienst kressreport. Schon in dieser Zeit beschäftigte er sich mit jungen, aufstrebenden Internet-Start-ups. 2007 startete er deutsche-startups.de.