#Gastbeitrag
5 wertvolle Krisen-Tipps für Startups
Die Corona-Krise hat dramatische Auswirkungen auf die Wirtschaft. Auch viele Startups sehen sich mit Umsatzeinbrüchen von bis zu 100 % konfrontiert. Des Weiteren ist nicht klar, wie sich die Pandemie und die Weltwirtschaft in näherer Zukunft entwickeln wird, wie lange stürmische Zeiten für Unternehmen herrschen und vor allem wie leicht sich Startups aktuell und in näherer Zukunft mit „frischen Kapital“ versorgen können. Hier 5 wertvolle Tipps, um möglichst gut durch die derzeitige Krise zu gelangen.
Insolvenzantragspflicht vorerst ausgesetzt
Genau in solchen Ausnahmesituationen wie jetzt zeigt sich, dass der Spruch: „Liquidität vor Rentabilität“ noch immer Gültigkeit besitzt. Denn durch die Corona-Krise geht vielen Unternehmen, unter anderem Startups, die sich bereits durch Umsatzerlöse (und nicht (nur) durch Investorengelder) finanzieren, das Geld aus, weil die Umsätze einbrechen. Aber auch die Durchführung von Kapitalerhöhungen und die Gewinnung von neuen Investoren dürfte in der aktuell unsicheren Zeit für die meisten Startups deutlich schwieriger sein erwartet Elisa Lutz.
Um einer Insolvenzwelle entgegen zu wirken, wurde die Pflicht des Geschäftsführers zur Anmeldung der Insolvenz für eine durch Covid-19 bedingte Zahlungsunfähigkeit vom deutschen Gesetzgeber bis September 2020 ausgesetzt. Damit wird Unternehmen und vor allem auch Startups etwas finanzielle Luft ermöglicht. Normalerweise wäre der Geschäftsführer nämlich verpflichtet, bei Krediten und anderen Zahlungsverpflichtungen, die nicht in absehbarer Zeit beglichen werden können, innerhalb von drei Wochen Insolvenz anzumelden. Andernfalls bestünde eine Insolvenzverschleppung in welcher der Geschäftsführer persönlich in Haftung genommen werden kann.
Natürlich gibt es gewisse Bedingungen, die zu erfüllen sind, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es darf beispielsweise nicht bereits eine Zahlungsunfähigkeit zum 31.12.2019 vorgelegen haben. Des Weiteren dürfen keine anderen Umstände vorliegen, die nahelegen, dass eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens zukünftig nicht gegeben ist.
Corona-Matching-Fazilität – Verdoppelung der Liquidität
Nicht nur Liquidität zur Deckung der Fixkosten ist wichtig, sondern darüber hinaus Finanzmittel, die es erlauben, in das eigene Business zu investieren, um noch schneller aus dem Umsatztief herauszukommen und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu legen.
Eine solche Möglichkeit stellt für Startups die jüngst angekündigte „Corona-Matching-Fazilität“ (CMF) der zur staatlichen KfW-Bankengruppe gehörenden KfW Capital dar. Dabei handelt es sich um die Säule 1 der Hilfen des Bundes für Startups und junge Wachstumsunternehmen. Die Finanzierungshilfen unterstützen Venture Capital (VC)-fondsfinanzierte Startups und junge Wachstumsunternehmen, die während der Corona-Krise Finanzierungsbedarf und einen starken Deutschlandbezug aufweisen. Voraussetzung ist zudem, dass die Startups und jungen Wachstumsunternehmen bis zum 31.12.2019 keine finanziellen Schwierigkeiten hatten.
Private VC-Investoren müssen dazu bei der KfW Capital einen Antrag stellen und akkreditiert werden. Es besteht dann die Möglichkeit, den Investitionsbetrag der Privatinvestoren durch die öffentlichen Gelder zu verdoppeln. D.h. Finanzierungsrunden bis 31.12.2020 werden durch Bundesmittel über die KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) „gespiegelt“. Bei den Startups muss es sich um „junge“ innovative Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell handeln, die aufgrund von Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Finanzielle Sofort- und Überbrückungshilfe
Natürlich muss auch Geld zur Verfügung stehen, welches die laufenden Betriebskosten, wie Mieten, Kredite, Leasingraten, etc. abdeckt. Aus diesem Grund gewährt der Bund nicht zurückzuzahlende finanzielle Hilfen. Das Nachfolgeprogramm der staatlichen „Soforthilfe“ stellt die sog. „Überbrückungshilfe“ dar. Die Überbrückungshilfe ist für kleine und mittelständische Unternehmen, kurz KMU, gedacht. Nach der Definition der EU-Kommission sind Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern und maximal 50 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro antragsberechtigt – und dementsprechend auch die meisten Startups. Das Geld können kleine und mittelständische Unternehmen beantragen, die im April und Mai 2020 zusammengenommen einen Umsatzeinbruch um mindestens 60 % gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten erlitten haben und die auch in der Zeit von Juni bis August mehr als 40 % Umsatzminus gegenüber 2019 zu verzeichnen haben. Für Startups, die erst nach April 2019 gegründet wurden, zählen die Monate November und Dezember des vergangenen Jahres – noch jüngere Startups haben nach Einschätzung des bekannten Steuerexperten Sick leider keine Chance auf das neue Zuschussprogramm. Antragsberechtigte Unternehmen können für die drei Monate von Juni bis August 2020 maximal 150.000 Euro erhalten. Die Zahlungen erfolgen aber gestaffelt und abhängig vom Umsatzrückgang.
Kreditfinanzierungen
Um zusätzliche Liquidität zu generieren, sollte zudem versucht werden zusätzliche Kredite bzw. Kreditlinien zu beantragen. Da es jedoch vor allem in Krisenzeiten noch größere Herausforderungen bei der Einschätzung von Risiken gibt als sonst und sich oft die Haftungsfrage im Fall der Fälle stellt, kamen zahlreiche neue staatliche Hilfsprogramme auf den Markt, wonach der Bund direkt oder indirekt einspringt, sollte das Darlehen an die Hausbank nicht zurückbezahlt werden können. Ob ein Startup die Antragsvoraussetzungen erfüllt und welches der Programme am geeignetsten ist, sollte im konkreten Einzelfall individuell geprüft werden.
Es sind verschiedene Nachbesserungen bei bestehenden und die Einrichtung neuer Kreditprogramme mit Vorzugskonditionen vorgesehen, bei denen die KfW – auch gemeinsam mit anderen Kreditinstitutionen zusammen – neue Kredite bereitstellt bzw. eine Kreditvergabe für die Hausbanken attraktiver macht.
Doch auch hier wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Es gibt Begrenzungen bei der Höhe der Kredite. Im Wesentlichen ist die Darlehenssumme in der Höhe begrenzt durch entweder das Doppelte der jährlichen Lohnsumme für 2019 oder 25% des Jahresumsatzes 2019 oder den spezifischen Liquiditätsbedarf des begünstigten Unternehmens für die nächsten 12 bzw. 18 Monate. Entsprechende Kredite müssen weiter über die Hausbank beantragt werden. Problematisch für viele Startups dürfte sein, dass eine weitere Voraussetzung ist, dass der Antragssteller seit drei Jahren existiert und mindestens über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von zwei Geschäftsjahren verfügt.
Auch an der Steuerschraube wurde kräftig gedreht
Die Finanzverwaltung hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um zu einer finanziellen Entlastung der Unternehmen beizutragen. Betroffene Unternehmen können steuerliche Stundungen, vor allem für die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, beantragen. Dies sorgt für kurzfristige Entlastung, da Liquidität im Unternehmen gehalten werden kann. Zusätzlich wurde die Anpassung der Vorauszahlung verschiedener Steuern maßgeblich vereinfacht. Dies geht soweit, dass sogar bereits zu viel geleistete Zahlungen rückerstattet werden können. Ebenfalls zu eruieren ist zudem die Inanspruchnahme von Kurzarbeit sowie sonstige Kostensenkungsmöglichkeiten. Auch hier gilt es, mit einem Steuerexperten an der Seite alle geeigneten Möglichkeiten vollends zu erkunden und auszuschöpfen.
Zuletzt sind die Finanzämter angewiesen bis Ende 2020 auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden zu verzichten und durch die Krise entstandene Zinsen oder zinsähnliche Instrumente (z.B. Säumniszuschläge, Stundungszinsen) zu erlassen. Weitere Stundungsmöglichkeiten bei extrem angespannter Liquidität (z.B. Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge) sind im Einzelfall zu prüfen.
Fazit
Es gibt also eine breite Palette an staatlichen Unterstützungen, Stundungsmöglichkeiten, Zuschüssen und Finanzierungsprogrammen. Je intensiver und nachhaltiger sich die Krise entpuppt, desto kreativer werden auch die Finanzierungsformen. Derzeit werden von Startups neben direkten Kapitalbeteiligungen verstärkt partiarische Darlehen, Genussrechte oder auch stille Beteiligungen nachgefragt. Diese ermöglichen es Investoren am eigenen unternehmerischen Erfolg teilhaben zu lassen und gleichzeitig das Startup mit Liquidität zu versorgen. Wichtig bei der Beteiligung von Investoren sind für das Gründerteam natürlich immer die Konditionen der Kapitalüberlassung – d.h. welche Bewertung hierfür zu Grunde gelegt wird bzw. welche Verzinsung hierfür zu bezahlen ist. Die Gefahr während der Krise neue Investoren gewinnen zu müssen besteht darin, dass aufgrund einer niedrigeren Unternehmensbewertung bzw. des höheren Risikos mehr Anteile „abgegeben“ werden müssen, als dies vielleicht vom Gründerteam gewollt ist. Wird nicht Eigen-, sondern Fremdkapital aufgenommen, erfolgt aufgrund der Zins- und Rückzahlungsverpflichtung eine Beschränkung der künftigen finanziellen Spielräume – die optimale Finanzierungsform auszuloten, gilt es zusammen mit dem steuerlichen Berater zu überlegen und anschließend zeitnah umzusetzen um zu keinem Zeitpunkt in Liquiditätsengpässe zu gelangen.
Über die Autoren
Steuerberaterin Elisa Lutz ist Steuerexpertin für innovative Branchen wie eCommerce, Blockchain, Kryprowährungen, SaaS und IT-Mandate aller Art sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext und Partnerin der mittelständischen Kanzlei HWS mit Hauptsitz in Stuttgart.”Startup-Steuermann“ Tobias Sick ist bekannter Steuerexperte für ambitionierte Startups und Wachstumsunternehmen, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und ebenfalls Partner bei HWS in Stuttgart, Co-Autor des Buches „Start-up-Guide“ sowie ehrenamtlich Finanzvorstand des Startup Stuttgart e.V.