Gründung: Mit diesen Kosten müssen man rechnen
Die Gründung eines eigenen Start-ups ähnelt dem Ziel, einen Berg zu erklimmen. Bevor Gründer den langersehnten Gipfel erreichen, müssen sie sich noch einigen finanziellen Hürden stellen. Die gute Nachricht lautet: Einige Gründungskosten können relativ schnell steuerlich abgeschrieben werden. Damit der Aufbruch in die eigene Existenz reibungslos verläuft hier ein Überblick über die wichtigsten Kosten.
Mit einer Extra-Ration gefasst Krisen umgehen
Vom Sachgründungsbericht bis zur Handelsregisteranmeldung – auf dem Weg zum Gipfel kommen Startups um eine Person nicht herum, dem Notar. Egal wie voll der Rucksack gepackt ist, die genauen Gebühren bei der Gründung können nie bis auf den Cent genau kalkuliert werden. Ein Faktor ist, dass jeder Notar auch seine individuellen Preise hat. Daher sollten Gründer eine Extra-Ration in ihrem Gepäck bereithalten und immer einen Reservebetrag bei der Gründung zur Seite legen. Hinzu kommt, dass die Einstiegskosten je nach Unternehmensform variieren. So kommen auf eine GmbH mehr Kosten zu, als etwa auf eine Personengesellschaft. Ein weiterer Faktor ist zudem, ob es sich bei dem Stammkapital von 25.000 Euro um Bargeld oder um Sachwerte handelt.
Unabhängig davon bietet diese Auflistung einen kleinen Kompass auf dem Weg zum Startup-Gipfel für alle Gründer, die planen eine GmbH zu gründen:
- Gesellschaftervertrag – 168 Euro
- Beurkundung Geschäftsführerbestellung – 168 Euro
- Handelsregisteranmeldung (Notar) – 42 Euro + Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger – 100 Euro
- Gebühren für den Eintrag im Handelsregister (Amtsgericht) – mit 150 bis 200 Euro
- Erstellen der Gesellschafterliste – 57,60 Euro
- Überwachung der Stammkapitaleinlage – 62,50 Euro
- Sachgründungsbericht – 63 Euro
- Gebühren vom Gewerbeamt – 30 Euro
Hier noch einmal kurz zusammengefasst:
Auf eine GmbH mit mindestens zwei Gesellschaftern und einem Stammkapital von 25.000 Euro ohne Sachwerte, kommen circa 841 Euro zu. Mit Sachwerten liegen die Gründungskosten bei 940 Euro.
Bei einer Ein-Personen-GmbH kommen in etwa 800 Euro auf das Startup zu, wenn es sich bei dem Stammkapital von 25.000 Euro um Bargeld handelt.
Computer, Schreibtische und die Investitionskosten
Bei den Gründungskosten handelt es sich um Ausgaben, die im ersten Geschäftsjahr von der Steuer abgeschrieben werden. Doch abgesehen von den oben genannten Aufwendungen kommen auch weitere wichtige Anschaffungen während der Reise zum Startup-Gipfel auf Gründer zu, wie etwa die Büroausstattung. Beim Kauf eines Schreibtisches, PCs und Co. handelt es sich für eine GmbH oder eine GbR um eine Investition. Diese sollten beim Geschäftsjahresende in der Bilanz aufgeführt werden, um sie je nach Absetzung für Abnutzung (AfA) über mehrere Jahre abzuschreiben.
Keine eigenen Routen einschlagen
Gerade zu Beginn erwarten Startups einige bürokratische Hürden. Diverse Dokumente können Gründer selbst erstellen und ohne die Beglaubigung des Notars beim Finanzamt einreichen. Aber Achtung: Bei der Entscheidung, eine eigene Route einzuschlagen, können sich wegesunkundige Startups leicht verirren. Das kann nicht nur die Gründung erheblich verzögern, sondern auch Mehrkosten verursachen. Falls es zu Formfehlern kommt, muss ein Notar nochmals nachlegen und die Unterlagen korrigieren. Daher sollten frischgebackene Startups ihre Gründungsdokumente lieber dem Profi überlassen und sich auf das strategische Erklimmen des Berges konzentrieren.
Zum Autor
Steuerexperte Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer des Online-Buchhaltungstool Billomat. Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. Heute blickt der Vollblut-Onliner auf über neun Jahre Erfahrungen als Führungskraft zurück und konnte viele Unternehmen wie Groupon, Payleven (Rocket Internet) und Travador mit aufbauen. Seine Leidenschaft für den E-Commerce-Bereich sowie seine Motivation für den Zukunftsmarkt FinTech führen ihn nun zu Billomat.
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