Gründungszuschuss beantragen: Dies gilt es zu beachten!
Bevor Gründer mit ihrem Traum vom eigenen Unternehmen durchstarten können, brauchen sie vor allem eines: finanzielle Unterstützung. Die wichtigste Anlaufstelle bietet die Bundesagentur für Arbeit. Seit 2015 hat die Arbeitsagentur ihr Budget für die Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit verdoppelt. Trotzdem bedeutet das für Startups, dass sie gut auf den Antrag vorbereitet sein sollten. Was es alles zu beachten gibt, erklärt dieser Gastbeitrag.
Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Grundsätzlich sind alle Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld I berechtigt den Gründungszuschuss zu erhalten. Falls ein Gründer direkt nach dem Studium ein eigenes Unternehmen aufziehen möchte, geht er jedoch leider leer aus, außer er hat zuvor ein Jahr lang in einem Beschäftigungsverhältnis gearbeitet. Welche Kriterien noch wichtig sind, gibt es in der nachfolgenden Übersicht:
* Antragssteller dürfen ihr Arbeitslosengeld noch nicht ausgeschöpft haben – das bedeutet, sie müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I haben
* Gründer müssen mindestens einen Tag bevor sie ihr Unternehmen gründen ALG I beantragen
* Personen, die älter als 65 Jahre sind, haben keinen Anspruch
Ein wichtiger Hinweis: Sobald der Antrag auf Arbeitslosengeld eingegangen ist, erhält der Gründer einen Ansprechpartner von der Arbeitsagentur für Arbeit und dieser hat ein klares Ziel: Den Unternehmer schnell in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Das bedeutet, dass Gründer ihren zuständigen Vermittler überzeugen müssen. Das beste Mittel dafür ist ein gut durchgeplanter Businessplan mit einem wasserfesten Finanzkonzept.
Diese Voraussetzungen müssen Startups mitbringen:
Gründer brauchen ein tragfähiges und erfolgsversprechendes Unternehmenskonzept. Hinzu kommt, dass der Antragssteller eine fachliche und persönliche Eignung für die Aufgaben als Führungskraft mitbringen muss. Das kann in den persönlichen Gesprächen mit dem Vermittler bewiesen werden, indem der Gründer seine Motivation und Engagement beweist.
Weitere Faktoren sind:
* Bei der Tätigkeit in dem Startup handelt es sich für den Unternehmer um seinen Hauptberuf
* Der zu erwartende Gewinn muss ausreichen, um die Existenz des Gründers zu sichern
* Die bereits genannte fachliche Eignung, muss nicht nur durch Qualifikationen nachgewiesen werden, sondern auch durch das persönliche Auftreten
Wie hoch ist der Zuschuss und wie lange läuft die Förderung?
Der Gründungszuschuss hat zwei Phasen. In der ersten, wird sechs Monate lang die gesamte Höhe des ALG I ausgezahlt. Für die soziale Absicherung des Gründers kommen 300 Euro pro Monat hinzu. Nach einem halben Jahr kommt es zu einer Neubewertung des Falls. Die Agentur für Arbeit evaluiert die Ergebnisse des Startups und ermittelt, inwieweit die Ziele realisiert wurden. Sollte alles erreicht worden sein, beginnt die zweite Phase. Diese verläuft neun Monate und dabei werden nur noch die 300 Euro für die soziale Absicherung ausgezahlt.
Ein wichtiger Hinweis: Gründer dürfen während der Förderungsphase keine nebenberufliche Tätigkeit ausüben, außer die Arbeit überschreitet 15 Stunden pro Woche nicht. Zusätzlichen Verdienste, die darüber liegen, müssen angegeben werden.
Los geht’s: Auf in die Existenzgründung
Sollte der Gründer die oben genannten Kritiken erfüllen, kann es losgehen. Hier folgt eine kleine Übersicht, was alles für die Antragsstellung benötigt wird:
* Ausgefüllter Antrag auf Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur
* Businessplan mit Kapitalbedarf- und Finanzierungsüberblick
* Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
* Tragfähigkeitsbescheinigung
* Lebenslauf
* Nachweis der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit vom Gewerbeamt oder dem Finanzamt
Fazit: Nur mit umsetzbaren Träumen kann die Reise starten
Nicht jeder erhält einen Existenzzuschuss. Gründer müssen mit nachprüfbaren harten Fakten und klaren, logischen Argumente überzeugen. Dafür benötigen sie einen realisierbaren Businessplan, schlüssige Liquiditätsplanung und eine Rentabilitätsvorschau. Doch seit 2017 ist der Arbeitsagentur noch ein weiterer Faktor wichtig: Die persönliche Eignungen des Gründers. Hat er das Zeug, ein Startup zu leiten? In persönlichen Gesprächen muss der zukünftige Unternehmer genau das seinem Vermittler von der Arbeitsagentur beweisen. Sobald all das erfüllt ist, kann die Reise der eigenen Existenzgründung beginnen. Das gilt auch für alle Gründer, die kein ALG I erhalten. Für sie gibt es viele Alternativen, wie Kredite, Investoren und Accelerator oder die Förderdatenbank von der Bundesregierung.
Zum Autor
Steuerexperte Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer des Online-Buchhaltungstool Billomat. Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. Heute blickt der Vollblut-Onliner auf über neun Jahre Erfahrungen als Führungskraft zurück und konnte viele Unternehmen wie Groupon, Payleven (Rocket Internet) und Travador mit aufbauen. Seine Leidenschaft für den E-Commerce-Bereich sowie seine Motivation für den Zukunftsmarkt FinTech führen ihn nun zu Billomat.
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