Koalitionsvertrag
CDU und FDP versprechen “neue Gründerzeit” in NRW
Knapp fünf Wochen nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) stellten CDU und FDP vor wenigen Tagen ihren Koalitionsvertrag vor. Ein wichtiger Punkt im Dokument ist die Gründer- und Start-up-Kultur im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland (17,9 Millionen Einwohner). Allein 13 mal kommt im Koalitionsvertrag das Wörtchen “Startup” vor. “Gründer” ist gleich 25 mal zu lesen. Digitalisierung ist gleich an 53 Stellen ein Thema. Wir dokumentieren an dieser Stelle die wichtigsten Gründer-Passagen aus dem NRW-Koalitionsvertrag.
Zum Einstieg in die Gründerthematik heißt es: “Nordrhein-Westfalen soll ein Land neuer Ideen, innovativer Startups und einer lebendigen Gründerszene werden. Dazu braucht Nordrhein-Westfalen ein Update für die Gründungskultur und bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und -gründer. Unser Ziel ist eine neue Gründerzeit in Nordrhein-Westfalen”. Gelingen soll dies so: “Wir wollen die gründerfreundlichsten Rahmenbedingungen schaffen und die Gründungsphase für alle so einfach wie möglich gestalten. Dabei setzen wir auf die besten Lösungen und Vorbilder – national wie international – und werden einen umfassenden Bürokratieabbau vorantreiben”.
Konkret wollen CDU und FDP “den Gründungsprozess für alle Unternehmensgründungen vereinfachen und auf dem Weg zu einem bürokratiefreien Jahr für Gründerinnen und Gründer alle relevanten Prozesse und Regelungen überprüfen und wo möglich vereinfachen. Dabei werden wir den Gründungsprozess vollständig digital über ein Online-Portal und entsprechende Apps realisieren”. Zudem wollen die Parteien “digitale Anlaufstellen für Gründerinnen und Gründer” schaffen. “Zur Etablierung der First-Stop-Shops werden wir bestehende Strukturen zur Gründungsunterstützung evaluieren und dabei Erfahrungen etwa der STARTERCENTER NRW einbeziehen und diese weiterentwickeln. Unser Ziel sind einheitliche Anlaufpunkte für Gründerinnen und Gründer, wo alle gründungsrelevanten Prozesse und gezielte Beratungsangebote gebündelt werden”. Auch die “bestehende Förderlandschaft für Gründerinnen und Gründer” wollen die Liberalen und die CDU prüfen. Dabei versprechen die Parteien: “Die zahlreichen existierenden Fördermaßnahmen werden optimiert und gebündelt, um sie unbürokratischer, schlagkräftiger und transparenter zu machen”. Zu guter Letzt geht es um eine “frühe Vermittlung von Kompetenzen für potentielle Gründerinnen und Gründer. “Dazu fördern wir Initiativen, die Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden das Thema ‘Gründen’ und ‘Unternehmertum’ näherbringen”.
Und so wollen CDU und FDP “innovative Startups” in NRW gezielt fördern:
* “Wir schaffen ein „Gründer-Stipendium NRW“. Damit unterstützen wir 1.000 Gründerinnen und Gründer in der ‘Pre-Seed’- und ‘Seed’-Phase mit 1.000 Euro im Monat. Für die Vergabe werden wir in Anlehnung etwa an das EXIST-Stipendium hohe Anforderungen stellen, dabei jedoch auch Gründungen außerhalb der Hochschulen einbeziehen. Außerdem werden wir eine unbürokratische und effektive Vergabe sicherstellen. Dafür werden wir wettbewerbliche und auf eine Jury-Entscheidung gestützte Auswahlverfahren vorsehen, die eine Vergabe der Stipendien durch erfahrene und dezentral agierende Institutionen wie Inkubatoren, Akzeleratoren, Technologiezentren oder Gründer-Netzwerke ermöglichen. Außerdem werden wir das Stipendienprogramm befristen und evaluieren, um eine effektive und wirkungsvolle Förderung sicherzustellen.”
* “Wir werden sechs ‘Exzellenz-Startup-Center’ einrichten. Dazu bauen wir Gründungs- und Wachstumsnetzwerke zwischen Startups, Unternehmen, (Weiter-)Bildungseinrichtungen, Akzeleratoren, Business Angels, Wagniskapital-Fonds, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologiezentren und Verbänden auf. Die ‘Exzellenz-Startup-Center’ konzentrieren wir auf erfolgversprechende Wissenschafts-und Innovationsregionen und entwickeln so vorhandene Stärken weiter. Dabei beziehen wir bereits bestehende Strukturen ein.”
* “Neben den Kernaktivitäten Forschung und Lehre nehmen wir an Hochschulen auch die dritte Säule ‘Technologietransfer’ stärker in den Fokus. Dazu richten wir gemeinsam mit privaten Kapitalgebern zusätzliche NRW-Stiftungs-Professuren ein.”
* “Für Gründungs- und Entrepreneurship-Professuren ermöglichen wir zum Beispiel in Anlehnung an die Professorenbesetzung in den Ingenieurswissenschaften auch häufigere Berufungen aus der Praxis des Gründungs- und Technologietransfers. Ziel ist, dass bei der Auswahl der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten neben dem wissenschaftlichen Ausweis (z.B. Publikationen und Drittmittel) auch ein Schwerpunkt auf relevante Erfahrungen wie Unternehmensgründungen und Technologietransfer, (regionale) Wirtschaftskontakte sowie Erfahrungen in der Gründungslehre und Gründungs-Betreuung gelegt werden kann.”
* “Nach dem Vorbild entsprechender Aktionen des Bundesverbandes Deutsche Startups gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern führen wir Startup Pitches bei Behörden durch und laden dazu auch die Einkaufsebenen von großen und mittelständischen Unternehmen ein.”
* “Die Startup-Förderung durch die NRW.BANK stellen wir sicher. Dazu werden wir eine Präzisierung zu § 65 der Landeshaushaltsordnung erlassen.”
Naben dem Pitch-Marathon des Bundesverbandes Deutsche Startups adeln die Parteien im Koalitionsvertrag auch die Code University of Applied Sciences von Seriengründer Thomas Bachem: “Wir wollen das Angebot an exzellenter praxisnaher Ausbildung von Softwareentwicklern in NRW nach dem Vorbild und möglichst in Kooperation mit der jüngst in Berlin gegründeten Code University of Applied Sciences ausbauen”. Traurig dabei: In Köln konnte Bachem zuvor mit der Code University nicht landen. Insgesamt verspricht der Koalitionsvertrag viele Dinge, einige Punkte werden aber noch viel Arbeit bedeuten, denn zuletzt sind viele neue Gründer-Anlaufpunkte in NRW entstanden. Diese müssen nun alle eingebunden werden, sonst regiert das Chaos im neuen Gründerlande.
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