Stichtag 31. Mai – 3 kurze Tipps für die Steuererklärung
Es ist wieder soweit: Am 31. Mai steht die Steuerklärung an. Zwar ist das Spiel mit den Zahlen kein Hexenwerk, doch gerade als frisch gestartetes Startup möchten Unternehmen möglichst alle Vorteile nutzen. Schließlich winken bestenfalls erfreuliche Rückzahlungen. Hier Tipps und Tricks auf der Reise durch die Steuer-Odyssee, mit denen Unternehmer die maximale Steuerrückzahlung rausholen können.
- Einen Blick in die Afa-Tabelle wagen
Vom Kugelschreiber, mit dem sich die Kollegen Notizen machen, über das Erstellen eines kreativen Logos, bis hin zum schicken Firmenschild, das vor der Bürotür des Startups prangt – die Welt der Abschreibungen bietet unfassbare Möglichkeiten für Gründer. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Abschreibungstabelle der Afa, in der das Finanzamt die Nutzungsdauer aller Büroutensilien auflistet, hineinzuschauen und sich inspirieren zu lassen.
- Ausgaben – ja. Ohne Beleg – nein!
Während der Reise durch die Welt der Zahlen dürfen Startups eines nicht vergessen: Die Belege! So können Gründer beispielsweise ihre potentiellen Neukunden zum Essen einladen und bis zu 70 Prozent der Kosten dafür zurückerhalten – solange sie den Bewirtungsbeleg beim Finanzamt einreichen. Doch eine bloße Rechnung reicht nicht immer aus. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Zahlungsart. Wer beispielsweise eine Handwerkerrechnung bar bezahlt, kann die Arbeitskosten nicht mehr von der Steuer absetzen. Hier wäre ein nachweisbarer Zahlungsvorgang, also eine Überweisung, der richtige Weg. Bares ist eben nicht immer Wahres und das Fazit lautet: Das Ticket in den Steuerhimmel ist Transparenz.
- Die Sache mit dem richtigen Posten
Einer der Gründe, weshalb die Steuererklärung auch bei Gründern nicht allzu beliebt ist, sind die unterschiedlichen Posten und die Entscheidung, was in die berufliche oder private Steuerklärung hineingehört. Wenn es um das Thema Versicherungen geht, gibt es mehrere Stellen, an denen die Kosten eingetragen werden können.
Hier folgt ein kleiner Überblick:
Zu den Vorsorgeaufwendungen für Gründer zählen:
- Altersvorsorge
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Teilweise auch die Rechtsschutzversicherung, aber nur der Aspekt des Arbeitsrechtsschutzes
Unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören:
- Haftpflichtversicherungen
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kapitallebens- sowie Risikolebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Werbungskosten umfassen:
- Private Berufshaftpflichtversicherung – die allerdings ausschließlich berufsrelevante Risiken abdecken sollte
Das gehört dagegen in die private Steuerklärung:
- Hausratversicherung
- Kasko-Versicherung für den PKW
Fazit: Steuern sind nicht jedermanns Sache, Rückzahlungen schon
Wenn Startups in ihrem Geschäftsjahr vorausschauend vorgehen, indem sie eben nicht immer bar zahlen und alle Belege sammeln, wird die Steuerklärung am 31. Mai 2018 ein wahrer Spaß!
Zum Autor
Steuerexperte Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer des Online-Buchhaltungstool Billomat. Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. Heute blickt der Vollblut-Onliner auf über neun Jahre Erfahrungen als Führungskraft zurück und konnte viele Unternehmen wie Groupon, Payleven (Rocket Internet) und Travador mit aufbauen. Seine Leidenschaft für den E-Commerce-Bereich sowie seine Motivation für den Zukunftsmarkt FinTech führen ihn nun zu Billomat.
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