Steuerirrtümer von Gründern: Drei Lösungen für Startups
Wer ein Unternehmen gründet, hat eine lange Liste an To-Dos: Die Finanzierung und Rechtsform festlegen, die erforderlichen Anmeldungen und bürokratischen Wege einhalten – dabei kommt eines oft zu kurz: Die Buchhaltung. Steuern, darüber muss man doch erst nach dem ersten Jahr nachdenken, wenn die erste Steuerklärung ansteht, oder? Das ist einer der größten Irrtümer von Gründern. Hier drei unnötige und unter Umständen auch sehr teure Steuerirrtümer von Start-ups und gibt Tipps, wie sie vermieden werden können:
Steuervorauszahlung: Weniger ist mehr?
Auf den ersten Blick klingt es praktisch: Eine niedrige Steuervorauszahlung bedeutet mehr Liquidität für Unternehmer. Fast. Zugegeben, das Finanzamt schätzt das Einkommen der Gründer den Angaben entsprechend ein, die sie angegeben haben. Doch nun kommt das böse Erwachen: Stellt sich in der Steuererklärung allerdings heraus, dass sie mehr eingenommen haben, folgt eine hohe Nachzahlung. Die Herausforderung dabei lautet: Die Finanzbehörde möchte das Geld sofort sehen. Das bedeutet, die gesamten Steuern der letzten zwei Jahren müssen nachgezahlt werden. Für viele Unternehmen ein kaum zu bezwingender finanzieller Berg.
Tipp für Gründer: Ganz einfach: Eine realistische Einkommensschätzung. Stellen Gründer fest, dass sich ihr Geschäftsjahr besser entwickelt als erwartet, können sie proaktiv auf das Finanzamt zugehen und ihre Vorauszahlung erhöhen. Falls das zu umständlich ist, sollten Startups das Geld zurücklegen, um es später für die Steuernachzahlung zu verwenden. Gleiches gilt für den gegenteiligen Fall: Sollten die Gründer feststellen, dass es doch nicht allzu rundläuft, hilft es auch, die Vorauszahlungen nach unten zu korrigieren. Ein formloses Schreiben ans Finanzamt oder ein Griff zum Telefonhörer reicht, um das Problem zu lösen.
Umsatzsteuervoranmeldung: Mehr Cash Flow?
Die Umsatzsteuervoranmeldung hat den einen oder anderen Gründer schon zu einem Kavaliersdelikt getrieben, indem fällige Umsatzsteuern in die Zukunft verschoben wurden. Das ist zugegeben recht verführerisch, da Unternehmer die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen selbst einreichen müssen, sie zudem auch ungeprüft übernommen werden und erst bei der nächsten Umsatzsteuererklärung im Folgejahr belegt werden müssen. Die Mitarbeiter der Behörde finden Abweichungen zu den vorher gemachten Angaben überhaupt nicht lustig. Erst recht nicht, wenn die fällige Nachzahlung nicht sofort geleistet werden kann oder schlimmer noch, die Sache bei einer Umsatzsteuerprüfung oder Betriebsprüfung auffliegt.
Tipp für Gründer: Mithilfe des Mantras: „Dieses Geld gehört mir nicht. Dieses Geld gehört dem Finanzamt“, schleichen sich solche Verhaltensweisen gar nicht erst ein. Fakt ist: In Sachen Umsatzsteuer spielen Startups die Rolle des Treuhänders, indem sie von ihren Kunden die Steuern kassieren, um sie folglich an das Finanzamt weiterzugeben. Korrekte Angaben bei den Voranmeldungen und in der Umsatzsteuererklärung erleichtern nicht nur die hausinterne Buchhaltung, sondern auch die Arbeit der Finanzbeamten.
Spesen & Co.: Die Firma zahlt alles?
„Ich übernehme das. Setz ich von der Steuer ab!“, ist ein oft genannter Satz unter Unternehmern. Solange das Unternehmen zahlt, kann doch alles wieder vom Finanzamt zurückgeholte werden. Nicht ganz. Erst einmal die Ernüchterung: Nicht alles, was mit der Geschäftskreditkarte bezahlt wird, kommt vom Finanzamt zurück. Hier ein kleines Beispiel: Sobald ein Gründer einen Familienausflug mit dem Firmenwagen macht, kann es nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden, sogar wenn der Chef zu einer Vertragsverhandlung mit dem Wagen fährt, kann es auch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Aber sobald das Startup potentielle Vertragspartner zum Essen einlädt und gemeinsam mit ihnen über geschäftliche Themen verhandelt, können diese Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.
Tipp für Gründer: Betriebsfeiern, Mitarbeitergeschenke, eine Belegschaftsreise, die Weihnachtsfeier – die Liste, der steuerlich absetzbaren Möglichkeiten ist wirklich lang. Damit Gründer nicht das böse Erwachen haben, reicht es einfach sich vorab genau zu informieren, was alles vom Finanzamt zurückkommen kann.
Zum Autor
Steuerexperte Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer des Online-Buchhaltungstool Billomat. Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. Heute blickt der Vollblut-Onliner auf über neun Jahre Erfahrungen als Führungskraft zurück und konnte viele Unternehmen wie Groupon, Payleven (Rocket Internet) und Travador mit aufbauen. Seine Leidenschaft für den E-Commerce-Bereich sowie seine Motivation für den Zukunftsmarkt FinTech führen ihn nun zu Billomat.
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