Steuern sparen – wertvolle Tipps für Gründer
Gerade am Anfang einer Existenzgründung müssen Unternehmer auf jeden Euro achten. Da für viele das Thema Steuern zudem Neuland ist, verpassen Gründer zahlreiche Möglichkeiten, um Geld einzusparen. Hier alle steuerlichen Vorteile von denen Existenzgründer profitieren können.
Vor dem Start schon Steuern sparen
Die frische Gründungsphase ist hart: Auf dem Geschäftskonto steigen die Ausgaben, während der Betrieb und somit die Einnahmen noch gar nicht richtig losgehen. Bei der Existenzgründung kommen viele Kosten auf Unternehmer zu, wie Beratungsgebühren, Gewerbeanmeldung, Verwaltungs- und Notarkosten. Hier heißt es: fleißig Quittungen und Belege sammeln! Unter den “vorweggenommenen Betriebskosten” können Gründer das Finanzamt an den hohen Einstiegsausgaben beteiligen. Zu beachten ist allerdings, dass diese Kosten in jenem Jahr angegeben werden müssen, indem sie entstanden sind – also in der ersten Steuerklärung. Zudem sind die Einsparungen abhängig von der gewählten Unternehmensform. Wenn es sich um eine Körperschaft handelt, tragen die beteiligten Gesellschafter die Kosten, während bei Personengesellschaften die Startkosten als abzugsfähige Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.
Bei Betriebsmitteln auf Leasing setzten
Die Büroausstattung oder Betriebsmittel wie Lampen, Schreibtische oder Regale können vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Doch bei der Nutzung eines PCs wird es schwieriger. Hier verlangt das Finanzamt eine Nachweispflicht, in der bewiesen wird, dass der Computer schwerpunktmäßig beruflich genutzt wird. Gerade die anfänglichen Anschaffungskosten hinterlassen ein ziemlich großes Loch in der Gründerkasse. Bei der Frage „Leasen oder finanzieren?“ sollten Gründer zum Leasing greifen. Bei einem finanzierten Produkt, wie es in einem Ratenkauf üblich ist, handelt es sich um einen ganz normalen Kaufvertrag. Unternehmer können somit lediglich die Kreditzinsen absetzen, beim Leasing sieht es komplett anders aus: Hier rechnet das Finanzamt die monatlichen oder jährlichen Leasingkosten in voller Höhe an. Die Leasingraten stellen dann laufende Betriebsausgaben dar und der spätere Kaufpreis ist entsprechend der voraussichtlichen Restnutzungsdauer des Objektes abzuschreiben.
Mit der Wahl der Rechtsform Steuern sparen
Zugegeben, in Startups müssen viele Entscheidungen schnell getroffen werden. Eine der wichtigsten ist allerdings die Wahl der Rechtsform, denn diese hat auch steuerrechtliche Folgen. Die beliebteste ist die GmbH, immerhin handelt es sich hierbei um eine beschränkte Haftung für Gründer. Die Herausforderung hierbei ist das hohe Startkapital, wohingegen die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) mit nur einem Euro beginnen kann. Eines vorweg: Ob teure oder günstige Gründungsvariante, zwar fallen für die jeweiligen Rechtsformen unterschiedliche Steuern an, doch unterm Strich kommen auf Stratups für beide Unternehmensform, die selben Kosten auf sie zu. Allerdings macht die Entscheidung für eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH erst dann Sinn, wenn das Unternehmen mehr Gewinne erwirtschaftet. Der bittere Alltag lautet nämlich so: Auch bei kleinen Gewinnen oder gar Verlusten müssen Geschäftsführergehälter gezahlt und die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Bilanzerstellung mit einkalkuliert werden. Zudem können bei der GmbH Verluste erst geltend gemacht werden, wenn Gewinne erzielt wurden. Fazit: Für Gründer ist während ihrer Anfangsphase eine Personengesellschaft die steuerlich günstigste Rechtsform.
Zum Autor
Steuerexperte Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer des Online-Buchhaltungstool Billomat. Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. Heute blickt der Vollblut-Onliner auf über neun Jahre Erfahrungen als Führungskraft zurück und konnte viele Unternehmen wie Groupon, Payleven (Rocket Internet) und Travador mit aufbauen. Seine Leidenschaft für den E-Commerce-Bereich sowie seine Motivation für den Zukunftsmarkt FinTech führen ihn nun zu Billomat.
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