Zweckentfremdungsverbot

Politischer Ausverkauf: 9flats haut ab nach Singapur

Das Zweckentfremdungsverbot vertreibt 9flats.com aus Deutschland. Die Flucht erinnert an den Fall Tipp24. Vor einigen Jahren trieb die Politik das Unternehmen mit harten Glücksspielgesetzen aus dem Land. In einer globalisierten Welt erscheinen beide Fälle wie eine Laune der ewiggestrigen Politik.
Politischer Ausverkauf: 9flats haut ab nach Singapur
Dienstag, 10. Mai 2016VonAlexander Hüsing

Wer ins Impressum des jungen Unternehmens 9flats.com schaut, erlebt eine Überraschung. Der Online-Marktplatz für die Vermietung privater Unterkünfte, der früher in Hamburg und Berlin beheimatet war, wird neuerdings von der 9flats PTE Limited mit Sitz in Singapur betrieben. Seit Ende April sei die Geschichte des deutschen Unternehmens 9flats vorbei, sagt Roman Bach, zuletzt Geschäftsführer des Start-ups gegenüber deutsche-startups.de.

Alle Rechte, Marke und Software des Zimmervermittlers wurden laut Bach an die neue Gesellschaft verkauft, die die Plattform nun weiterführe. An der neuen Gesellschaft ist neben einigen alten 9flats-Gesellschaftern wohl auch ein neuer, bisher unbekannter, Anteilseigner beteiligt. Für die Kunden des Unternehmens soll sich durch den Verkauf nach Fernost nichts ändern. Die deutsche GmbH werde sich nun zur einer Art Softwareschmiede, die unter anderem die Plattform 9flats betreut wandeln. Von einstmals Dutzenden Arbeitsplätzen, die 9flats in Hamburg und Berlin geschaffen hat, bleiben nun kaum noch welche übrig.

Arbeitsplatzabbau per Gesetz kann man diese Vorfall nennen. Die Flucht aus Deutschland ist dem so genannten Zweckentfremdungsverbot, das Anfang des Monats endgültig in Kraft getreten ist, geschuldet. Mit dem Gesetz will das Land Berlin ganz gezielt verhindern, dass komplette Wohnungen als Ferienwohnungen im Markt platziert werden. Das Verbot war Anfang Mai 2014 in Kraft getreten, sah aber eine Übergangszeit vor, die Ende April endete. In Berlin hofft die Politik nun auf tausende Wohnungen, die zurück auf den Mietmarkt kommen. Was viele Marktteilnehmer schlicht für Humbug halten.

Das Problem beim Zweckentfremdungsverbot, das vielleicht sogar verfassungswidrig ist, sind die Ordnungsgelder, die Vermieter und Vermittler aufgebrummt werden können. Bach befürchtet, Bußgelder in Millionenhöhe. Dann wäre das Unternehmen schnell “technisch pleite”.

Mit Sitz in Singapur sieht Bach nun in einer ähnlichen Position wie der US-Anbieter airbnb, der massiv gegen das Zweckentfremdungsverbot gekämpft hat. airbnb will das Land Berlin nicht mit den Adressen der Ferienwohnungsanbieter versorgen. airbnb-Pressesprecher Trautwein sagte rbb24 kürzlich: “Das Unternehmen halte sich an Gesetze. Man werde bei einer Anfrage aber prüfen, ob die Herausgabe persönlicher Daten mit den EU-Datenschutzregeln vereinbar ist”.

Passend zum Thema: “25 Mitarbeiter müssen gehen – 9flats schließt Berliner Büro“.

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Foto: Singapore skyline at night from Shutterstock

Alexander Hüsing

Alexander Hüsing, Chefredakteur von deutsche-startups.de, arbeitet seit 1996 als Journalist. Während des New Economy-Booms volontierte er beim Branchendienst kressreport. Schon in dieser Zeit beschäftigte er sich mit jungen, aufstrebenden Internet-Start-ups. 2007 startete er deutsche-startups.de.