Gastbeitrag von Dirk Andres

Wenn eine Insolvenz droht – in der Krise Ruhe bewahren

Wenn der Gründer absehen kann, dass es nicht mehr so wie bisher weitergeht und er in die kritische Phase einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gerät, ist weitere professionelle Unterstützung angeraten. Ein Restrukturierungsberater kennt sich mit derartigen Ausnahmesituationen aus.
Wenn eine Insolvenz droht – in der Krise Ruhe bewahren
Montag, 2. Mai 2016VonTeam

Wer gründet, begibt sich in eine finanziell kritische Phase. Der Start mag gut laufen: Ein Gründer hat eine überzeugende Idee, erste Kapitalgeber sind gefunden und ein Businessplan ist geschrieben. Doch die Zeit ist meist turbulent, sodass der Vergleich der einmal aufgestellten Planung mit den tatsächlichen Entwicklungen in den Hintergrund tritt. Das kann schnell problematisch werden, wenn eingeplante Umsätze sich verzögern oder höhere Kosten anfallen als angenommen.

In solchen Fällen drohen die Finanzmittel knapp zu werden. Verpflichtungen können nicht mehr bedient und Gläubiger und Geschäftspartner müssen vertröstet werden. Im schlimmsten Falle tritt eine Zahlungsunfähigkeit ein, wie aktuell beim Münchner Payment-Startup Paymill oder Unternehmen wie Leinentausch, Carzapp, Cloud Control und Wonderpots. Dann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Nichts dem Zufall überlassen: Eine gute Planung hilft, Schlimmeres zu vermeiden

Um es aber erst gar nicht so weit kommen zu lassen, ist es erforderlich, eine klare kaufmännische Planung zu erstellen und einzuhalten. Entscheidend ist, für Unvorhergesehenes Puffer einzuplanen. Denn vor allem unerwartete Ereignisse bringen junge Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten. Es darf daher nicht nur eine „Best-Case“-Planung geben – genauso müssen Unternehmen eine „Real-Case“- und „Worst-Case“-Planung entwerfen. Die Annahmen, die der jeweiligen Planung zu Grunde liegen, sollten detailliert dokumentiert werden. Nur auf diese Weise kann ein Gründerteam in der Lage sein, immer wieder zu überprüfen, wo genau das Startup gerade steht und in welchen Punkten möglicherweise von der Planung abgewichen wird.

Auf professionelle Unterstützung bauen

Das sollte zumindest in monatlichen Abständen geschehen. Wenn nötig, können Annahmen und Erwartungen angepasst werden. Nur so können Gründer rechtzeitig auf negative Entwicklungen reagieren und diesen entgegenwirken. Sind die Beteiligten selbst nicht planungserfahren, ist es sinnvoll, sich Hilfe zu holen. Dies kann beispielsweise ein Business Angel oder auch Unternehmensberater sein.

Wenn eine Insolvenz droht: Auch in der Krise Ruhe bewahren

Wenn der Gründer absehen kann, dass es nicht mehr so wie bisher weitergeht und er in die kritische Phase einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gerät, ist weitere professionelle Unterstützung angeraten. Ein Restrukturierungsberater kennt sich mit derartigen Ausnahmesituationen aus und weiß, was zu tun ist. So wird er sich als erstes die finanzielle Lage des Unternehmens anschauen, auf Basis dessen er die weiteren Handlungsoptionen beurteilt. Vielfach kann schon durch Stundungsvereinbarungen mit Vertragspartnern wichtige Zeit für die weitere Restrukturierung oder das Anwerben neuer Finanzmittel gefunden werden. Ein erforderlicher Insolvenzantrag wäre dann erst einmal vom Tisch.

Restrukturierung unter Insolvenzschutz: Eigenverwaltung und Schutzschirm

Sollte es doch soweit kommen, ist es in einer solchen Situation wichtig, schnell zu handeln. Dafür hat der Gesetzgeber mit der Eigenverwaltung und dem Schutzschirm im März 2012 Restrukturierungsinstrumente geschaffen, mit denen sich Unternehmen – mit professioneller Unterstützung und in relativ kurzer Zeit – in Eigenregie, und mit einem umfassenden Instrumentarium, sanieren können.

Unter dem Schutz der Insolvenzordnung lässt sich dann im Rahmen eines Insolvenzplans ein Schuldenerlass mit den Gläubigern durchsetzen – und das, ohne die Verantwortung über das Unternehmen aus der Hand zu geben. Dafür müssen auch nicht alle Gläubiger zustimmen. Es ist ausreichend, wenn man die Mehrheit der Gläubiger überzeugt. Zudem sorgt die dreimonatige Entlastung von Gehalts- und Umsatzsteuerzahlungen dafür, dass sich die Cash-Situation im Unternehmen maßgeblich verbessert und die Sanierungskosten getragen werden können.

Mezzanine-Gläubiger, die oft bei Startups investiert sind, haben in aller Regel nur sehr eingeschränkte Rechte und können stark zurückgefahren werden. Auch ein eventuell erforderlicher Umbau der Personalstruktur ist unter erheblich erleichterten Bedingungen möglich. Des Weiteren können ungünstig abgeschlossene Verträge mit langen Laufzeiten sehr kurzfristig gekündigt werden. Rechtzeitig begonnen und professionell durchgeführt, kann sich ein Unternehmen auf diese Weise im Idealfall schon in wenigen Monaten wieder vollständig seinem Tagesgeschäft, nämlich der Umsetzung seiner kreativen Ideen, widmen.

Zum Autor
Dirk Andres ist Rechtsanwalt und seit 15 Jahren als Restrukturierungsberater und Insolvenzverwalter tätig. In seiner Funktion hat er bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich bei ihren Sanierungen begleitet. 2015 hat er die Top-3-Recommerce-Plattform CASHFIX.de an eine neue Betreibergesellschaft verkauft und dem Geschäft durch diese übertragende Sanierung eine Zukunft ermöglicht. Vor- und während seines Studiums hat er selbst ein IT-Startup gegründet und kennt die anfänglichen Probleme einer Neugründung aus eigener Erfahrung sehr gut.

Foto: Crisis from Shutterstock