Gastbeitrag von Kati Schmidt
Viele Wege führen ins Silicon Valley – ein Ausreiseratgeber
Spätestens seit der legendären Springer-WG in Palo Alto, steht fest: Von den Gründern im Valley lässt sich was lernen. Seitdem haben die Delegationsreisen von Berlin nach San Francisco massiv zugenommen. Die deutsche Old Economy, junge Gründer, Abgeordnete und Journalisten geben sich bei Facebook, Google und Airbnb die Klinke in die Hand.
Die Selbstverständlichkeit zu gründen, der lockere Umgang miteinander, das gute Essen und die kalifornische Sonne zu jeder Jahreszeit, sind so attraktiv, dass sich viele Valley-Touristen wünschen, ihren Rückflug zu verpassen. Wie wandert man aber richtig aus? Was muss man dabei beachten? In ihrem Blog verrät Kati Schmidt regelmäßig ihre Tipps und Tricks angefangen beim Visum über die Wohnungssuche bis hin zu Steuern und Versicherungen.
Die wichtigsten Schritte im Überblick
1. Aufenthaltsgenehmigung
• Mögliche Visa: J1 (Studenten und Praktikanten), H1B (begrenztes Kontingent, das meist schon im Frühjahr aufgebraucht ist und eine Qualifizierung benötigt), L1 (Transfervisum, das eine einjährige Tätigkeit bei der Tochterfirma im Heimatland voraussetzt), O (Special Alien Visum für Künstler mit überzeugenden Referenzen), etc.
• Jedes Jahr im Oktober kann sich jeder mit einem qualifizierten Schulabschluss oder mindestens zweijähriger Berufserfahrung auf eine Greencard bewerben. Dazu muss man nur hier seine Kontaktinformationen angeben und ein Foto hochladen. Wichtig ist, am Ende des Prozesses seine Nummer zu speichern (am Besten online, digital und offline – sicher ist sicher), die man Anfang Mai des Folgejahres benötigt, um zu schauen, ob man zu den glücklichen Gewinnern zählt. Die Bewerbung dauert ca. fünf Minuten.
2. Richtig kündigen
• Abmeldung bei der (Berliner) Meldebehörde: Dies ist das zentrale Dokument, das einem die Kündigung aller anderen Verträge vereinfacht. Leider stellen die Berliner Bezirksämter einem diesen Wisch maximal zwei Wochen vor der Ausreise aus.
• Wohnungskündigung: Wer einen solventen Nachmieter findet, kommt meist vor Ablauf der üblichen dreimonatigen Mindeskündigungsfrist, aus dem Mietvertrag raus. Eine Untermieterregelung kann eine Alternative sein, vor allem wenn man eine Rückkehr nach Deutschland nicht völlig ausschließt.
• Versicherungskündigungen: Wer nicht mehr in Deutschland gemeldet sein möchte, muss prüfen, welcher Anbieter einen globalen Schutz anbietet und welche Verträge aufgelöst und in den USA neu abgeschlossen werden sollte.
o Auslandskrankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung: Weltweiter Schutz auch ohne deutschen Wohnsitz.
o Betriebliche Altersvorsorge: Muss rechtzeitig aufgelöst werden, wird sonst zum Kündigungszeitpunkt der Beschäftigung eingefroren und erst im Rentenalter ausgezahlt. Meist gibt es die Möglichkeit, die Zahlungen weiterzuführen, was allerdings wenig sinnvoll ist, da man von dem Steuervorteil beim Umzug in ein anderes Land nicht profitiert.
o Haftpflicht: Kein weltweiter Schutz bei Wohnortwechsel.
o Krankenversicherung: Lässt sich mit Abmeldebestätigung unkompliziert kündigen. Man sollte allerdings vorher sicherstellen, dass man in der neuen Heimat ausreichend versichert ist. Wer vorhat, irgendwann zurück nach Deutschland zu kommen, kann eine Anwartschaft eingehen und einen monatlichen Beitrag zahlen, um sicher zu stellen nach Rückzug wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
o Unfallversicherung: Kein weltweiter Schutz bei Wohnortwechsel.
ACHTUNG: Diese Informationen können von Anbieter zu Anbieter variieren!
3. Krankenversicherung auswählen
• Bei der Auswahl des Tarifs, müssen Arbeitnehmer sich zwischen der freien Arztwahl („Preferred Provider Organization“, PPO Tarif) oder einem festen Hausarzt „Health Maintenance Organization“, HMO) entscheiden. Einige HMO-Anbieter betreiben gleichzeitig eigene Gesundheitszentren und Krankenhäuser, so dass man dort Krankenversicherung und ärztliche Behandlung aus einer Hand bekommt. Der HMO Tarif ist weniger flexibel, aber erschwinglicher.
• Um die Belastung durch Arztkosten zu reduzieren, gibt es bei den meisten Arbeitgebern die Möglichkeit einen Flexible Spending Account („FSA“) zu eröffnen. Bei einem FSA handelt es sich um ein Konto, auf das man Geld aus dem Bruttogehalt einzahlen kann (also nicht versteuern muss), welches man dann z.B. für Arztkosten verwenden kann.
• Besuche beim Augenarzt, Zahnarzt und Auslandskrankenversicherungen müssen separat versichert werden.
Wer sich zwischenzeitlich von der Bürokratie erschlagen fühlt, sollte sich Instagramfotos von der amerikanischen Westküste und den Nationalparks oder ein paar Folgen Silicon Valley anschauen – es lohnt sich.
Auf Fototour durch das Silicon Valley und San Francisco
Zur Person
Kati Schmidt ist bei Airbnb als Global Public Policy Projektmanagerin in San Francisco tätig. Sie war eine der ersten Mitarbeiterinnen von Airbnb in Deutschland. Zuvor hat sie für Hanse Ventures den Dealflow verantwortet, das Gesundheitsportal glutenfreiheit.org ins Leben gerufen und einen MBA an der Hamburg Media School gemacht. Ihre Masterarbeit brachte sie 2010 erstmals nach San Francisco. Derzeit berichtet sie auf kaliforniakati.wordpress.com von ihren Erlebnissen beim Auswandern.