EU-Energielabel ist ab 2015 Pflicht, auch für Online-Shops
Ab 2015 müssen nun auch Online-Händler elektronischer Geräte ihre Produkte mit dem EU Energielabel kennzeichnen – die Energieeffizienz soll dem Verbraucher sofort ins Auge stechen.
Mehr Transparenz im Onlinegeschäft
Durch die verabschiedete und bereits in Kraft getretene EU-Verordnung müssen Händler von Elektrogeräten auch beim Vertrieb über das Internet, ihre Produkte künftig mit dem EU Energielabel kennzeichnen. Das Label zeigt, wie energieeffizient Produkte sind und ob diese Energie sparen.
Nicht nur der Preis ist entscheidend
Wird eine neue Waschmaschine, ein neuer Fernseher oder ein Geschirrspüler benötigt, informieren sich die meisten Käufer zunächst im Internet. Doch ganz wesentliche Informationen beim Online- Kauf von energieverbrauchsrelevanten Elektrogeräten fehlen häufig noch – insbesondere Hinweise zur Energieeffizienz der Geräte. Dabei wollen die meisten doch gerne erfahren, falls eine Waschmaschine nicht nur die Wäsche, sondern auch den Stromverbrauch ordentlich (ver-)schleudert. Aus diesem Grund müssen auch Händler, die ihre Geräte online vertreiben ab 2015 das bekannte EU-Energielabel verwenden. So sieht es die Verordnung (EU 518/2014) der europäischen Union vor, die am 6. Juni diesen Jahres, europaweit in Kraft getreten ist.
Was wird sich für Onlineshops konkret ändern?
Bislang muss der Verbraucher beim Online-Kauf von Elektrogeräten lediglich die Basisinformationen erhalten, wie die Energieeffizienzklasse der Geräte. Doch die grafische Darstellung mit Angabe der Farbpalette, sowie die Angabe der besten Energieeffizienzklasse der Produktgruppe werden bisher nicht verlangt. Doch dies wird sich ab dem neuen Jahr ändern – neben dem Preis eines Elektrogerätes muss fortan auch das EU-Energielabel dargestellt werden. Diese verpflichtende Darstellung gilt erst einmal für alle Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen, Staubsauger, Fernsehgeräte, Klimageräte sowie elektrische Leuchten und Lampen. Doch weitere Elektrogeräte werden folgen, wie z.B. Heizgeräte und Warmwasserbereiter.
Welchen Zweck verfolgt die EU mit dieser Kennzeichnungspflicht?
Das Energielabel der Europäischen Union ist bei Verbrauchern bereits weit verbreitet und bekannt. Mit dem Label verhilft die EU dem Käufer dabei, Stromsparer von regelrechten Energiefressern zu unterscheiden. Durch eine einfache verständliche Visualisierung ist es das Ziel, den Konsumenten für den Energieverbrauch eines Gerätes zu sensibilisieren, damit dieser die Kaufentscheidung nicht allein vom Preis abhängig macht. Dadurch soll eine bedeutende Steigerung der Energieeffizienz in europäischen Haushalten erreicht werden. Mit der Ausweitung der Label-Pflicht auf die Internetwirtschaft, werden zum einen alle Händler elektronischer Geräte zur Kennzeichnung verpflichtet und des Weiteren wird die Transparenz im Onlinegeschäft gesteigert.
Der Erfolg des EU Energielabels
Seit seiner Einführung hat das EU Label zur Energieverbrauchskennzeichnung deutlich zur Steigerung der Energieeffizienz in europäischen Haushalten beigetragen. Die europaweit einheitliche Kennzeichnung des Energieverbrauchs hat sich darüber hinaus als besonders wirksames Instrument erwiesen, um energieeffiziente Produkte und damit auch das energieeffizienteste Produkt einer Produktgruppe oder -klasse hervorzuheben. Seit 1998, als die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeräten verpflichtend wurde, ist der Marktanteil energieeffizienter Geräte stetig gewachsen. Auch wurde mit der Einführung der europaweiten Energieeffizienzkennzeichnung eine deutlich höhere Markttransparenz geschaffen.
Transparenz schafft Vertrauen
Nach nun schon über 15 Jahre EU Energielabel, genießt die Energieeffizienzkennzeichnung der Europäischen Union ein besonders hohes Vertrauen beim Verbraucher, wodurch es täglich die Entscheidung ein energieeffizientes Gerät zu kaufen unterstützt. Damit wurde die Energieeffizienz zum relevanten Kriterium bei der Kaufentscheidung und schafft überdies Anreize beim Hersteller und im Handel, um energieeffiziente Produkte zu entwickeln und am Markt anbieten zu können. Mit einer Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Onlineshops wird die Markttransparenz nochmals erheblich gesteigert.
Zur Person
Niels Christiansen ist Gründer und Geschäftsführer der sustaineration UG und begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Unternehmensentwicklung. Elektrogeräte die kein A-Label haben kommen ihm nicht ins Haus.