Konsequenzen des Kleinanlegerschutzgesetzes für den Markt
Die Bundesregierung hat in der letzen Woche den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes verabschiedet. Das Gesetz soll Investoren künftig besser vor riskanten Anlagemöglichkeiten schützen und zielt dabei eigentlich auf milliardenschwere Finanzinstrumente ab. Für die deutsche Crowdinvesting-Branche bedeutet dies nun, dass sie trotz deutlich geringerer Volumina und trotz der unbestrittenen Chancen des Crowdinvestings für die deutsche Volkswirtschaft bis auf wenige Ausnahmen nach denselben Regelungen reguliert werden soll, wie diese milliardenschweren Finanzinstrumente.
Crowdinvesting-Szene schließt Wagniskapital-Lücke
Die deutsche Crowdinvesting-Szene steckt noch in den Kinderschuhen: gerade einmal drei Jahre ist sie jung. In dieser kurzen Zeit konnte sie dennoch bereits einen wichtigen Beitrag zur Lösung eines bereits seit Jahrzehnten bestehenden Problems leisten, mit dem Unternehmer in Deutschland zu kämpfen haben: der Wagniskapital-Lücke, die der Umsetzung von Innovationen im Wege steht. Denn nicht an guten Ideen mangelt es am Wirtschaftsstandort Deutschschland, sondern an ausreichendem Zugang zu Finanzierungskapital. Auch wenn der Gesetzesentwurf einige Ausnahmen für Crowdinvestings vorsieht, gefährden die Regelungen nun ungewollt diese gerade erst erschlossene Quelle für Wachstumskapital und eine noch junge, deutsche Wachstumsbranche in ihrer Gesamtheit.
Anlegerschutz ist für Crowdinvesting-Anbieter wie uns von zentraler Bedeutung, denn nur durch Vertrauen der Verbraucher kann sich diese Finanzierungsform langfristig etablieren. Das Kleinanlegerschutzgesetz enthält jedoch Regelungen, die der Wirklichkeit moderner Crowd-Finanzierungen schlicht nicht gerecht werden und den Verbraucherschutz gleichzeitig nicht erhöhen. Insbesondere folgende drei Elemente des Gesetzes gefährden unserer Einschätzung nach die deutsche Crowdinvesting-Branche:
1. Situation im europäischen Ausland – Höchstsumme von 1 Mio. Euro zu gering
Im europäischen Ausland wurde die Regulierung der Finanzmärkte gerade erst – entsprechend der jüngsten Empfehlung der Europäischen Kommission vom März 2014 – umgesetzt. Die Bundesregierung nun sich nun jedoch für einen nationalen Alleingang entschieden. So sollen Crowdinvestings in Deutschland auf eine Höhe von nur 1 Mio. Euro beschränkt werden – andernfalls wird die Erstellung eines teuren Vermögensanlagenprospektes nötig. In England liegt diese Grenze bei 5 Mio. Euro, in Frankreich bei 4 Mio. Euro: ein starker Wettbewerbsnachteil für die deutsche Crowdinvestings-Branche, der den Zugang von jungen Unternehmen zu Kapital in Deutschland weiter erschweren wird.
Zudem bietet die Regelung schlicht keinen zusätzlichen Schutz, sondern erhöht das Risiko für Verbraucher. Benötigt etwa ein Technologie-Unternehmen 3 Mio. Euro, um eine technologische Innovation zu entwickeln, hilft eine Million Euro dem Unternehmen nicht weiter. Die Erstellung eines Vermögensanlageprospekts (der nötig wäre, um mehr als 1 Mio. Euro einzusammeln) verursacht wiederum selbst hohe Kosten von ca. 50.000 Euro, die von den jungen Unternehmen nicht aufgebracht werden können. Denn diese suchen ja gerade Kapital und können diese Kosten deswegen nicht verauslagen. Die Regelung des Kleinanlegerschutzgesetzes führt dazu, dass junge Unternehmen in Crowdinvestings vielfach deutlich weniger Kapital erhalten werden, als sie eigentlich benötigen.
Dadurch sinken die Chancen, dass diese Unternehmen ihre Geschäftsziele erreichen können, was wiederum die Gefahr für ein Scheitern der Unternehmen erhöht. So führt eine Begrenzung der Höchstsumme für ein Crowdinvesting letztlich zu einem größeren Risiko für die beteiligten Investoren.
Die Beschränkung der Gesamtinvestition auf 1 Mio. Euro ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil der einzelne Investor durch eine vorgesehene Begrenzung der Höhe seiner Einzel-Investitionssumme ohnehin geschützt wird. Die Regelung hat daher nur zur Folge, dass sich – trotz bestehender Nachfrage – nicht weitere Investoren beteiligen können, um gemeinsam als Schwarm die benötigte Gesamtsumme von beispielsweise 3 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Somit werden deutsche Investoren im europäischen Vergleich benachteiligt. Der Gesetzgeber sollte sich daher an bereits existierenden Höchstsummen im Ausland orientieren und die Begrenzung der Höchstsumme auf 5 Mio. Euro anheben.
2. Starre Investitionsgrenzen bieten keinen Anlegerschutz
Auch die Regelung einer Grenze von 10.000 Euro pro Einzelinvestment – selbst für Investoren, deren Gesamtvermögen 100.000 Euro übersteigt – ist fragwürdig. Für den Erfolg von Crowdinvesting-Projekten ist es unerlässlich, dass einzelne wenige, hohe Investments getätigt werden. Hohe Investitionen werden in aller Regel erst nach einer gründlichen Prüfung des Angebots getätigt. Gerade für Kleinanleger bieten sie so eine gute Orientierungshilfe, die durch die Möglichkeiten des Austauschs unter Investoren noch verstärkt wird.
Zudem ist eine starre Investitionsgrenze ganz grundsätzlich ungeeignet, den Anlegerschutz zu verbessern. Eine starre Investitionsgrenze, unabhängig davon, wie vermögend jemand ist, ist damit wenig mehr als eine Bevormundung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum jemand mit einem sehr hohen Vermögen oder einem sehr hohen Einkommen nicht mehr als 10.000 Euro investieren dürfen sollte.
Die Höchstgrenze pro Einzelinvestment sollte sich daher nach dem individuellen Vermögen und Einkommen der Investoren richten und nicht pauschal bei 10.000 Euro gekappt werden. Solche individuellen Höchstgrenzen haben sich in europäischen Nachbarländern bereits in der Praxis bewiesen.
3. Vermögensanlage-Informationsblatt befördert Bürokratie
Der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf sieht des Weiteren vor, dass jeder Investor bei jedem Investment ein sogenanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) unterzeichnen muss, bevor sein Investment wirksam werden soll. Vorgesehen ist, dass ein Investor das VIB ausdruckt, unterschreibt und postalisch an die Crowdinvesting-Plattform sendet. Alternativ soll es möglich sein, das VIB auszudrucken, zu unterschreiben, anschließend einzuscannen und der Plattform elektronisch zu übermitteln – wer, wie viele Deutsche, keinen Drucker und Scanner besitzt, muss damit immer noch zur Post gehen. Der Prozess ist somit unnötig bürokratisch und bietet keinen zusätzlichen Schutz der Investoren, denn die digitale Einblendung des VIBs über eine feste Dauer und eine digitale Bestätigung hätte denselben Effekt, ist jedoch weit weniger umständlich. Dieser Medienbruch sollte daher unbedingt vermieden werden und die Wahrnehmung des VIBs stattdessen komplett elektronisch von dem Investor bestätigt werden können.
Fazit:
Nur wenn Verbraucher gut informiert sind und Vertrauen in die Investment-Möglichkeit Crowdinvesting haben, kann die Branche langfristig erfolgreich sein. Sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes begrüßen wir daher grundsätzlich.
Die drei angeführten Maßnahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes führen jedoch nicht zu diesem Ziel. Im Gegenteil: sie können die deutsche Branche insgesamt beschädigen und eine gerade erst etablierte Quelle für Wagniskapital wieder versiegen lassen.
Noch ist es nicht zu spät. Wir appellieren an die Parlamentarier des deutschen Bundestages und Bundesrates, die genannten Stellen des Kleinanlegerschutzgesetzes anzupassen und dadurch den Zugang zu dringend benötigtem Wagniskapital sowie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Crowdinvesting-Branche zu gewährleisten.
Zur Person:
Joschka Rugo arbeitet als Head of PR für die Crowdinvesting-Plattform Companisto. In dieser Funktion berät er zudem die Start-ups, die sich auf der Plattform vorstellen zu ihrer Öffentlichkeitsarbeit und betreut Companistos Social Media-Kanäle.
Zuvor war er für eine große deutsche Nachrichtenagenturen tätig.