Start-ups und Versicherungen – tragbarer Kompromiss gesucht
Die naturgemäß begrenzten finanziellen Mittel in der Start-up-Phase machen ein konsequentes Risiko-Management notwendig, um zunächst die existenzbedrohenden Gefahren mit geeigneten Versicherungen zuverlässig abzufangen. Dabei spielen die konkreten Voraussetzungen und speziellen Haftungsrisiken die entscheidenden Rollen.
Seriöse Beratung beginnt mit Risikoanalyse
Das komplexe Thema “Versicherungen für Unternehmen” muss insbesondere für Existenzgründer zwar am finanziellen Rahmen ausgerichtet, aber trotzdem zielführend und haftungsminimierend gehandhabt werden. Diese besondere Herausforderung setzt für eine professionelle Beratung sehr hohe Maßstäbe, denn zum einen ist eine umfassende Analyse der Geschäftstätigkeit und der existenzbedrohenden Risiken auch für das private Umfeld des Unternehmers unerlässlich, zum anderen müssen die finanziellen Belastungen überschaubar gehalten werden. Nicht zu vernachlässigen sind dabei die Interessen finanzierender Banken, die sich im Ernstfall auch auf das Privatvermögen auswirken können.
Fragestellungen, die im Vorfeld umfassend durchdacht und beantwortet werden müssen
1. Welche Schäden können aus der Geschäftstätigkeit heraus bei Dritten verursacht werden?
Fehler können schließlich jedem unterlaufen, der Absicherung der Folgen kommt schon wegen der fehlenden Kalkulierbarkeit eine große Bedeutung zu.
2. Welche Folgen hätte eine ernsthafte Erkrankung des Unternehmers – im schlimmsten Fall der Tod?
Eine vorausschauende Nachfolgeregelung ist die eine Seite, die finanziellen Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls des Gründers sollten von vornherein beziffert und aufgefangen werden.
3. Wie würde sich ein Sachschaden am Inventar sowie Material oder den Vorräten, zum Beispiel durch einen Brand, auf die Unternehmensentwicklung auswirken?
Insbesondere wenn die Betriebsausstattung mit Krediten finanziert wurde, besteht schon seitens der Bank ein originäres Interesse an einer Absicherung, die allerdings auf die konkreten Gegebenheiten zugeschnitten werden sollte.
Risiken müssen gegen Finanzierbarkeit abgewogen werden
Aus der Beantwortung dieser Fragen ergeben sich die ersten Ansatzpunkte für einen tragbaren Kompromiss zwischen den wesentlichen Risiken für das Unternehmen und der Finanzierbarkeit der Absicherung. Die Prioritätensetzung variiert durchaus in Abhängigkeit vom konkreten Geschäftsgegenstand und den persönlichen Voraussetzungen, allerdings sollten grundlegende Absicherungen mit Weitblick installiert werden.
Die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung
In jede Geschäftstätigkeit können sich Fehler, Unachtsamkeiten oder Versäumnisse einschleichen, die Schadenersatzforderungen Dritter nach sich ziehen. Die Grundlage für die Haftung ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), denn der Schadenverursacher ist verpflichtet, den Geschädigten wieder in die Situation zu versetzen, in der er sich vor dem Schaden befunden hat. Daraus folgt, dass eine Entschädigung immer zum Zeitwert erfolgen muss. Bei Sachschäden ist dies relativ einfach, Alter und Abnutzung können errechnet werden.
Schwieriger stellt sich die Schadensregulierung bei Personenschäden dar, denn hier kommen auf den Schadenverursacher nicht nur Behandlungs- und Therapiekosten, sondern auch Schmerzensgelder und im Ernstfall eine lebenslange Rente bei einer dauerhaften Beeinträchtigung zu. Die Haftpflicht übernimmt generell die Prüfung der Schadenersatzansprüche in Bezug auf die Rechtmäßigkeit, aber auch auf ihre Höhe. Sind die Ansprüche nicht nachzuvollziehen, wird sie sich notfalls auch vor Gericht für das versicherte Unternehmen einsetzen – und somit einen passiven Rechtsschutz gewähren.
Abhängig von der Art des Unternehmens empfehlen sich unterschiedliche Formen einer Haftpflicht-Absicherung: Befasst sich die Betriebshaftpflichtversicherung mit Personen- oder Sachschäden, die aus dem Geschäft heraus verursacht werden, und den daraus resultierenden Vermögensschäden, konzentriert sich eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung in erster Linie auf geldwerte respektive Vermögensschäden.
Insbesondere für beratende Berufe, wie zum Beispiel Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte, ist die Berufshaftpflichtversicherung zuständig, wenn Planungs- oder Beratungsfehler als Ursache für Verluste der Auftraggeber ausgemacht werden. Welche Form der Haftpflicht für ein Startup in Frage kommt, kann nur anhand der konkreten Risikobeschreibung ermittelt werden.
Die Beitragsberechnung bezieht sich entweder auf die Anzahl der Mitarbeiter, die Brutto-Lohn- und Gehaltssumme oder auf die Jahres-Umsatzsumme. Da es nicht nur für Startups schwierig ist, korrekte Größen vorherzusehen, wird nach Ablauf des Versicherungsjahres eine Regulierung auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlen vorgenommen, sodass entweder eine Beitragsrückerstattung oder eine Nachbelastung erfolgt. Für das Unternehmen wird so sichergestellt, dass die Versicherungsbeiträge sich immer an den Erfolg anpassen.
Die Inhaltsversicherung
Ebenso bedarfsgerecht lässt sich die Absicherung der Sachwerte gegen die Grundgefahren, wie zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl inklusive Vandalismus und Sturm/Hagel vereinbaren. Abhängig von der konkreten Lage des Unternehmens kann auch die Elementarschadendeckung, die sich u. a. mit den Folgen von Erdbeben oder Überschwemmungen befasst, sinnvoll sein. Da es sich bei der Inhaltsversicherung um eine Absicherung zum Neuwert handelt, wird der Unternehmer nach einem Schaden in die Lage versetzt, die beschädigten Einrichtungsgegenstände, Maschinen und Geräte sowie Vorräte oder Materialien zu ersetzen.
Schon die finanzierende Bank wird auf einer solchen Sachschadendeckung bestehen, da ansonsten im Schadensfall sowohl der Kredit als auch die Neuanschaffung vom Existenzgründer finanziell bewältigt werden müssten.
Der korrekten Ermittlung der Versicherungssumme kommt also eine wichtige Rolle zu, denn insbesondere Waren- oder Lagerbestände können sich im Laufe des Versicherungsjahres deutlich verändern. Eine angemessene Vorsorgeversicherungssumme kann diese Schwankungen gut auffangen und die Risiken erheblich minimieren, wie eine seriöse Beratung in jedem Fall ergeben wird. Die Zusammenstellung des Versicherungsumfangs hängt aber von den konkreten Bedürfnissen ab, beispielsweise benötigt ein produzierendes Unternehmen für Lagerhallen ohne Leitungswassersystem auch keine solche Absicherung.
Im Gegenzug können aber CNC-Maschinen auch durch andere als die Grundgefahren beschädigt werden, sodass sich eine Maschinenversicherung empfiehlt. Andererseits liegen die Risiken in einem Software-Unternehmen schwerpunktmäßig auf der Hardware, deren Ausfall durch einen Kurzschluss sich gravierend auf die Handlungsfähigkeit auswirken könnte. Die Absicherung der Elektronik über die Inhaltsversicherung hinaus wäre also durchaus sinnvoll.
Für alle Unternehmen ist die Absicherung einer Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Schaden überlegenswert, denn für die Wiederherstellungszeit übernimmt die Versicherung die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Von der Arbeitsfähigkeit des Gründers hängt insbesondere in der Startphase nicht nur der Erfolg eines Unternehmens, sondern auch seine wirtschaftliche Existenz ab. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Verdienstausfall wegen einer voraussichtlich mindestens sechs Monate anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent abgefangen werden. Diese Absicherung ist auch deshalb so wichtig, weil Existenzgründer in der Regel keine oder nur ungenügende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und selbständig für ihr Einkommen im Krankheitsfall vorsorgen müssen.
Im gleichen Atemzug ist eine Risikolebensversicherung zu nennen, zum einen um die finanzierende Bank abzusichern, zum anderen um für das Unternehmen und auch die eigene Familie Sorge zu tragen. Natürlich sind auch hier die konkreten Voraussetzungen maßgebend für die passende Gestaltung der Todesfallabsicherung, die mit einer Risikolebensversicherung kostengünstig installiert werden kann.
Mit jeder Änderung im privaten Umfeld, zum Beispiel durch Heirat oder die Geburt eines Kindes, gehören diese Absicherungen auf den Prüfstand, um im Bedarfsfall geeignete Anpassungen vornehmen zu können. Existenzgründer übernehmen eine große Verantwortung für sich selbst und das Unternehmen, aber auch der private Bedarf sollte nicht unberücksichtigt bleiben.
Das Versicherungspaket – immer in Veränderung begriffen
Eine professionelle Beratung zu den wichtigen Versicherungen für Start-ups ist ein laufender Prozess, denn aus der anfänglichen Absicherung der existenzbedrohenden Risiken werden sich immer weitere Ansatzpunkte ergeben. Neben den gewerblichen Versicherungen, die die unternehmerischen Risiken abdecken, wird auch die Frage der Altersversorgung zu beantworten sein. Abhängig von der Gesellschaftsform des Startups können dazu die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung eine wichtige Rolle spielen, aber auch die Arbeitnehmer haben einen grundlegenden Anspruch auf Entgeltumwandlung, die heutzutage eines der attraktivsten Vorsorgemodelle darstellt.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem kompetenten Partner in Versicherungsfragen ist eminent wichtig, um diesen sehr komplexen Bereich effektiv auslagern zu können. Die Vorgehensweise ist gesetzlich vorgeschrieben und damit eine Qualitätsmerkmal:
1. Analyse des Bedarfs und der Versorgungslücken
2. Unterbreitung von Vorschlägen zur Schließung anhand der Wünsche, Bedürfnisse und Ziele
3. Entscheidung des Unternehmers und Protokollierung
Auf der Grundlage einer professionellen und auf lange Sicht ausgelegten Zusammenarbeit können sich Startups auf das Wesentliche konzentrieren – ihre unternehmerische Tätigkeit.
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Zur Person
Michael Wimmer hat 15 Jahren Berufserfahrung in der Versicherungsbranche und ebenfalls das komplette Programm zur Existenzgründung persönlich durchlaufen. Zunächst absolvierte er eine Ausbildung als Versicherungskaufmann bei der Allianz, für welche er viele Jahre als Generalvertreter tätig war. Parallel nahm er ein Studium zum Finanzwirt auf, welches er 2003 beendete. Anfang dieses Jahres machte er sich selbständig und ist seither Gesellschafter und Geschäftsführer der vervisio GmbH.