Gastbeitrag von Anna Maria Miller

Neue rechtliche Anforderungen an Online-Shops

Nach den Neuregelungen seit Juni 2014 haben sich die Anforderungen an die Ausgestaltung und Formulierung der AGB geändert. Im Detail müssen daher einige wesentliche Regelungen ergänzt werden. Die Neuregelungen haben für Shop-Betreiber große Auswirkungen im täglichen Umgang mit Kunden.
Neue rechtliche Anforderungen an Online-Shops
Freitag, 19. September 2014VonTeam

Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie ist am 13. Juni in Kraft getreten. Siehe dazu auch “Das neue Widerrufsrecht kommt – und mit ihm eine neue Abmahnfalle” sowie “Höchste Zeit zu handeln: Neue Pflichten für Online-Händler“.

Die Neuregelungen haben insbesondere für Online-Shop-Betreiber große Auswirkungen im täglichen Umgang mit den Kunden. Zu beachten sind hier nicht nur die neuen Anforderungen an die rechtlich sichere Ausgestaltung der individuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen. Vielmehr sind auch die Anforderungen an den Verlauf des Bestellvorgangs und den allgemeinen Angaben auf der Homepage gestiegen bzw. haben sich geändert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (sog. AGB), Datenschutzerklärung, Anbieterkennzeichnung

Nach der Neuerung haben sich Änderungen insbesondere im Bereich des Widerrufrechts, grundsätzlich geregelt in den AGB, ergeben. Neu ist zum einen, dass die unendliche Widerrufsfrist entfallen ist. Diese beträgt nicht mehr einen Monat sondern, wenn nichts anderes bestimmt ist, nur noch 14 Tage. Völlig neu geregelt und gestaltet sind auch die Widerrufsbelehrung und ihr Muster. Nicht zu vergessen ist die zwingende Hervorhebung (zum Beispiel grafisch) der Informationen zum Widerrufsrecht, zur Anschrift des Unternehmens, Kündigungsbedingungen und dem Kundendienst. Online-Shop-Betreiber mit Produkten aus der sog. Bereichsausnahme (§ 312 g BGB), u.a. Produkte mit Kundenspezifikation, aus dem Gesundheitsschutz und Hygiene, bei Produkten mit automatischer Vermischung von Gütern oder versiegelten Packungen, sollten sich eingehend mit dem Thema befassen, da hier das Widerrufsrecht ggf. nicht besteht.

Grundsätzliche sollten  Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen unter keinen Umständen von einem anderen Anbieter übernommen werden. Auch auf sog. Muster-AGB sollte nicht zurückgegriffen werden. Diese sollten vielmehr individuell und exakt auf den Online-Shop und das angebotene Produkt zugeschnitten sein. Zum einen besteht die Gefahr, dass die einzelnen AGB unwirksam sind, zum anderen drohen wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.

Die Anbieterkennzeichnung, das sog. Impressum, sollte vollständig sein und deutlich sichtbar auf jeder einzeln aufgerufenen Seite, maximal jedoch in zwei Klicks erreichbar. Der Wortlaut des § 5 Telemediengesetz (TMG) verlangt, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ ist.

Informationspflichten auf der Homepage

Für den Verbraucher und Kunden zwar nicht erkennbar, aber dennoch erwähnenswert ist die Gewährleistung der Datensicherheit  mittels SSL-Verschlüsselung bei Übertragung von Zahlungsarten und der sicheren Passwortvergabe, falls es einen Login-Bereich gibt.

Sobald es um das einzelne Produkt geht, ist die vollständige Beschreibung gesetzlich vorgeschrieben (wesentliche Merkmale der Ware, weitere Kennzeichnungspflichten bei Textilien, Haushaltselektronik etc.). Hier ist aus urheberrechtlichen Gründen darauf hinzuweisen, dass die Produktabbildung rechtlich einwandfrei sein sollte. Es ist davon abzuraten, fremde Fotos ohne Genehmigung zu benutzen. Preisangaben sind vollständig und korrekt anzugeben. Die Versandkosten und Zusatzkosten müssen auch gänzlich genannt werden. Hinweise auf variierende Versandkosten für Lieferung ins Ausland, die Produktgruppen und -gewichte, evtl. Nachnahmegebühren, Zölle sind bei der Angabe ausnahmslos mitzuteilen. Diese müssen insbesondere schon vor Einleitung des Bestellvorgangs deutlich verlinkt sein oder explizit aufgeführt werden. Auch hinsichtlich der Lieferzeiten und Zahlungsmöglichkeiten ist eine korrekte Angabe gesetzlich vorgeschrieben.

Die Einheitlichkeit der Angaben auf der kompletten Homepage muss gewährleistet werden. Hier dürfen keine Widersprüche zu den Angaben in AGB, auf anderen Informationsseiten oder den tatsächlich im Bestellprozess angebotenen Möglichkeiten bestehen.

Bestellvorgang

Der eigentliche Bestellvorgang muss transparent ausgestaltet sein. Der Kunde muss jeden einzelnen Schritt nachvollziehen können. Wichtig ist vor allem die letztmögliche Korrekturmöglichkeit der Bestellung durch den Kunden. Auch die schon vor Juni 2014 geltende sog. Button-Lösung (klare und verständliche Bestellzusammenfassung und korrekte Button-Beschriftung) gilt jetzt mehr denn je.

Der tatsächliche Vertragsschluss muss korrekt und transparent sein. Der Kunde muss genau wissen, ab welchem Zeitpunkt ein Vertrag mit dem Online-Shop-Anbieter zustande gekommen ist. Zu empfehlen ist hier eine widerspruchsfreie Formulierungen auf der Seite und ein E-Mail-Bestätigung mit den gesetzlich notwendigen Inhalten. Diese E-Mail-Bestätigung sollte nicht verwechselt werden mit der sog. Auto-Mail, welche nur den Eingang der Bestellung bestätigt, aber im juristischen Sinne noch keinen Vertragsschluss darstellt.

Fazit

Individuell ausgestaltete AGB und Datenschutzerklärungen minimieren das Risiko von Haftungsfällen und führen zu einem geringeren Aufwand in der Abwicklung der täglichen Bestellungen. Daher ist hier eine einwandfreie Ausgestaltung sinnvoll. Nach den Neuregelungen seit Juni 2014 haben sich die Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Widerrufsrechte, an die Ausgestaltung und Formulierung der AGB geändert. Im Detail müssen daher einige wesentliche Regelungen ergänzt werden. Für den Online-Shop-Betreiber sollten aber nicht nur die AGB und Datenschutzerklärung wichtige Bestandteil einer rechtlich einwandfreien Homepage sein. Auch die Berücksichtigung der Neuregelungen bei der Ausgestaltung der Homepage und des Bestellvorgangs sind unumgänglich, um sich vor etwaigen Abmahnungen zu schützen. Insbesondere nach der Neuregelung seit 13.06.2014 ist es daher für jeden Online-Shop-Betreiber empfehlenswert, sich eingehend mit den neuen rechtlichen Anforderungen an einen Online-Shop zu befassen und/oder einen kompetenten Experten hinzuzuziehen.

Zur Person
Anna Maria Miller, studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften. Vor der Gründung ihrer eigenen Kanzlei war sie für große Wirtschaftskanzleien unter anderem in Frankfurt/Main, London, Singapur und Warschau tätig und konnte hier wertvolle Erfahrungen im Rahmen der Mandatsbearbeitung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts sammeln.

Foto: Business person makes a purchase through online shopping application on a modern digital tablet from Shutterstock