Bundesregierung schenkt privaten Investoren 20 % ihrer Investitionssumme

Gute Nachrichten für Business Angels: Mit dem „Investitionszuschuss Wagniskapital“ will die Bundesregierung – wie bereits mehrfach angekündigt – private Investitionen in innovative deutsche Start-ups fördern. Nun geht das Programm „Investitionszuschuss Wagniskapital“, das vom […]
Bundesregierung schenkt privaten Investoren 20 % ihrer Investitionssumme
Montag, 20. Mai 2013VonKarl Müller

Gute Nachrichten für Business Angels: Mit dem „Investitionszuschuss Wagniskapital“ will die Bundesregierung – wie bereits mehrfach angekündigt – private Investitionen in innovative deutsche Start-ups fördern. Nun geht das Programm „Investitionszuschuss Wagniskapital“, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Zusammenarbeit mit Wagniskapital-Investoren entwickelt wurde, endlich an den Start.

Private Venture Capital-Geber bekommen pro Start-up 20 % ihrer Investitionssumme – bis zu einer Maximalsumme von 250.000 Euro – erstattet. Erste Einzelheiten zu diesem Programm, das mit 150 Millionen Euro dotiert ist, sind auf den Internetseiten der BAFA verfügbar. Flyer zum Investitionszuschuss Wagniskapital (PDF). Merkblatt für Investoren (PDF), Merkblatt für Unternehmen (PDF). Weitere Infos in der Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen (PDF).

“Start-ups auf die Beine helfen”

“Junge innovative Unternehmen mit neuen Marktideen sind Treiber unseres technischen Fortschritts. Diesen dynamischen Unternehmen fehlt es jedoch häufig an externen Finanzierungsquellen, Stichwort Wagniskapital. Deshalb mobilisieren wir mit unserem Investitionszuschuss Wagniskapital ab sofort zusätzliches privates Kapital. Damit können wir jungen innovativen Unternehmen und Start-ups auf die Beine helfen und verleihen der Business Angel-Szene in Deutschland Auftrieb”, sagt Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie.

Die Eckpunkte des Programms: “Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 % des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet – die Beteiligung muss für mindestens drei Jahre gehalten werden”. Der jeweilige Investor muss dem Start-up zudem mindestens 10.000 Euro investieren. Und weiter: “Ist die Zahlung des Kaufpreises an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Jahr bezuschusst werden”.

Wahnsinn

“Dass Business Angels profitieren, liegt auf der Hand”, schreibt Rechtsanwalt Christian Musfeldt in seinem Blog. “Dass Start-ups profitieren, liegt ebenfalls auf der Hand, aber ein Detail der Regelung muss einfach begeistern. Denn die Richtlinie sieht vor, dass nur “gewöhnliche, voll risikotragende Anteile an einer Kapitalgesellschaft” gefördert werden. Der Begriff wird in der Anlage A zur Richtlinie näher erklärt. Im Kern steckt dahinter, dass die Beteiligung zu marktüblichen Bedingungen erfolgen muss. Ist dies nicht der Fall, gibt es die 20 % nicht”. Konkret erwähnt seien Verwässerungsschutz und Erlösvorzug. Mit anderen Worten prüfe die BAFA, ob die Beteiligung des Business Angels marktüblich oder unfair zu seinen Gunsten ausfalle. “Wahnsinn!”, kommentiert Musfeldt diese Prüfstelle für “Deal Terms”. Wahnsinn lautet auch unser Fazit. Die Wirksamkeit des Investitionszuschusses Wagniskapital bleibt aber abzuwarten. Ein durchschlagender Erfolg wäre aber wünschenswert.

Foto: number 20 painted on pavement from Shutterstock