Startup Agenda – 10 Schritte zu einem wettbewerbsfähigen Startup-Ecosystem

Rund sechs Monate nach Gründung des Bundesverbands Deutsche Startups e.V. (BVDS) haben Thomas Bachem, Florian Nöll und Christian Miele, alle BVDS-Vorstandsmitglieder (siehe oben), am Montagabend im Hannover Congress Centrum Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler die “DEUTSCHE STARTUP AGENDA – 10 Schritte zu einem wettbewerbsfähigen Startup-Ecosystem” übergeben. Die Positionen des Start-Verbands, die wir an dieser Stelle dokumentieren, sollen gezielt zu einer Diskussion über bessere Rahmenbedingungen für Start-ups in Deutschland führen. Die Agenda ist durch einen “intensiven Austausch” mit über 100 Gründern entstanden.

“Wenn auch aufgrund dieses Papiers Startupthemen in die Bundestagswahlprogramme aller Parteien Einzug halten, ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einem wettbewerbsfähigen Startup-Ecosystem gemacht”, teilt der BVDS mit. Nun kümmert sich der Start-up-Verband darum, seine Agenda zu verbreiten, wobei wir gerne helfen, und freut sich auf Feedback.

Deutsche Startup Agenda – 10 Schritte zu einem wettbewerbsfähigen Startup-Ecosystem

1. FÜR UNTERNEHMERISCHE INITIATIVE WERBEN – FÜR MEHR GRÜNDER VON ANFANG AN
Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten verlernt, ein Gründerland zu sein. Die Mehrheit der reichsten Deutschen hat ihr Vermögen geerbt, in den USA sind es mit einem vergleichbaren Übergewicht „Self-Made“ Unternehmensgründer. SAP ist das einzige Unternehmen im DAX, dessen Gründer noch leben. 25% der Lehrer in Deutschland haben ein schlechtes Unternehmerbild und stehen damit symbolisch für die gesamte Gesellschaft. Schon fast selbstverständlich werden die Begriffe Unternehmer und Manager synonym verwendet. Dem stehen positive Entwicklungen gegenüber: Zwischen 15 % und 20 % der Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarschule an einem Schülerfirmenprojekt teilnehmen, gründen später ihr eigenes Unternehmen. Dieser Anteil ist drei bis fünf Mal höher als in der Gesamtbevölkerung.

Unsere Forderung: Eine offene Einstellung zum Unternehmertum muss bei jungen Menschen schon durch die Verankerung von Entrepreneurship Education in Schule und Hochschule gefördert werden. Unternehmerisches Lernen soll in den Lehrplänen der Schulen sowie in den Studienordnungen der Hochschulen verankert und auch in Projekten angeboten werden. Es sollen mehr Entrepreneurship-Lehrstühle geschaffen werden, ggf. durch ein Stiftungsprofessurenprogramm von Bund und Ländern sowie durch Matching Funds als Anreiz für private Stifter. Bei den neuen Professuren für Entrepreneurship soll eine fächerunabhängigere Orientierung über die BWL hinaus erfolgen. Hochschulen sollen Gründungen als Studienverzögerungen anerkennen und ihren Studenten ausdrücklich die Möglichkeit einräumen, für Gründungsaktivitäten Urlaubssemester nehmen zu können. Denn gerade Studenten befinden sich in einer Lebenssituation, in der sie Risiken eher eingehen können und wollen. So können Studenten Gründung und Studium vereinbaren. Auch sollen in Schulen und Hochschulen mehr Begegnungen zwischen Gründern und jungen Menschen erfolgen.

2. ZUKUNFTSKAPITAL FÜR DAS WACHSTUM DEUTSCHER ERFOLGSGESCHICHTEN
Dem deutschen Startup-Ecosystem mangelt es erheblich an Wachstumskapital. Gemeint ist die Finanzierung von erwachsenen Startup-Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell mindestens in Deutschland bereits erfolgreich bewiesen haben und nun international expandieren möchten. Dabei handelt es sich um jene vorbörsliche Finanzierungsstufe, die darüber entscheidet, ob aus einem Startup ein großes mittelständisches Unternehmen oder sogar mehr entsteht. Fehlende Wachstumsfinanzierung ist gleichzeitig ein Hemmnis für die Frühphasenfinanzierung, kann im Zweifel sogar zum Scheitern einer Unternehmensgründung führen. Nach der gestiegenen Gründungsdynamik der letzten Jahre droht das deutsche Startup-Ecosystem erheblich ins Stocken zu geraten.

Unsere Forderung: Durch die Anpassung von Kapitalanlagerestriktionen und spezielle Anreize zur Schaffung von Matching Funds kann der Gesetzgeber mehr Wachstumskapital aus Deutschland zur Verfügung stellen, ohne Steuergelder zu bewegen. Gleichzeitig müssen wir über ein Börsensegment für Startups diskutieren. Die Warschauer Börse zeigt mit 88 Börsengängen im Jahr 2012 an ihrem Handelsplatz „New Connect“, wie ein Neuer Markt 2.0 funktionieren kann. Kurzfristig ist es unerlässlich, mehr ausländische Investoren ebenso wie Corporate Venture Capital für deutsche Startups zu gewinnen.

3. AUSLÄNDISCHE FACHKRÄFTE UND GRÜNDER WILLKOMMEN HEISSEN
Gründer und Fachkräfte aus anderen Ländern bleiben und arbeiten in Deutschland, wenn sie hier willkommen geheißen werden. Eine Willkommenskultur, die den Fachkräften den Einstieg in das Leben und das neue Land erleichtert, ist für den Standort Deutschland unerlässlich.

Unsere Forderung: Um internationalen Fachkräften und Gründern den Start in Deutschland so einfach und attraktiv wie möglich zu gestalten, sollen deutschlandweit Welcome Centres vorhanden sein. Als one-stopp-service können die Fachkräfte wie auch Gründer alle Fragen und Behördengänge unter einem Dach klären. Jedoch muss hier sichergestellt werden, dass eine niedrigschwellige Beratung und Unterstützung für alle Kunden erfolgt. Der Dialog auch mit Bürgern, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, muss für die Verwaltung möglich sein. Daher sollte bei Behörden mindestens ein englischsprachiges Angebot bei Beratung und Publikationen sowie Antragsformularen vorhanden sein. Ansprechpartner in der Verwaltung sollen nicht nur nach fachlicher Zuständigkeit sondern auch nach Sprachenkompetenz für den Bürger transparent aufgeführt werden. Internationale Studenten sollen nach einem Studium in Deutschland einfach und unkompliziert in Deutschland bleiben dürfen.

4. DEN BEWUSSTSEINSWANDEL VOM SECHSJÄHRIGEN SCHULDENTURM HIN ZU EINER KULTUR DER ZWEITEN CHANCE BEWERKSTELLIGEN
Insbesondere Startups sind liquiditäts- und insolvenzgefährdet. Gleichzeitig fördert die ungeheure Komplexität der Insolvenzgesetzgebung und der Rechtsprechung Fehler der Geschäftsführer und ist im europäischen Vergleich nicht wettbewerbsfähig. Wer in Deutschland scheitert, wird oft stigmatisiert. Deshalb ist gerade bei diesem Thema der Mut der Politik gefragt, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Momentan bestehen keine insolvenzrechtlichen Erleichterungen und Ausnahmevorschriften für junge Unternehmen. Die Voraussetzungen für eine erneute Handlungsfähigkeit von Gründern nach einer Insolvenz werden auch im Rahmen der aktuellen Diskussion über eine Reform des Insolvenzrechts an irreale Bedingungen geknüpft.

Unsere Forderung: Ziel eines neuen Insolvenzrechts muss die schnelle Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit von redlichen Gründern sein. Die Restschuldbefreiung soll bei möglichst weitgehender Bedienung von Gläubigerforderungen und unabhängig von der Begleichung der Verfahrenskosten nach einem Jahr Wohlverhaltensperiode erfolgen. Zudem muss ein Strafantrag eines Gläubigers oder der Anfangsverdacht einer schwerwiegenden Verfehlung die Voraussetzung für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sein. Die aktuelle Handhabung als Offizialdelikt stellt Unternehmer unter einen nicht gerechtfertigten Generalverdacht. Die hohe Zahl der Strafverfahren zeigt, dass die Komplexität der aktuellen Gesetzgebung Fehler provoziert. Deshalb fordern wir, dass zahlreiche nicht schwerwiegende Verfehlungen in Zukunft als Ordnungswidrigkeit lediglich mit einer Geldbuße geahndet werden. Diese Regelungen sollen, wo nicht generell vertretbar, insbesondere für redliche Existenzgründer in den ersten 5 Jahren nach der Gründung gelten.

5. MEHR BUSINESS ANGELS GEWINNEN FÜR MEHR ERFOLGREICHE GRÜNDUNGEN
Business Angels, meist erfahrene Unternehmer oder leitende Angestellte, die über umfangreiche Management-Erfahrung und Kapital verfügen, sind für Startups nicht nur bei der Frühphasenfinanzierung von großer Bedeutung. Als Engel mit einem Kapital- und einem Know-How-Flügel tragen sie entscheidend zum Unternehmenserfolg bei. Deutschland zählt etwa 5.000 Business Angels, während in den USA geschätzte 200.000 Business Angels aktiv sind. Geht man in beiden Ländern von vergleichbarem Potenzial an solventen und qualifizierten Investoren aus, so wäre eine Verzehnfachung deutscher Business Angels realisierbar. Mit der Investitionszulage für Business Angels und der Vermeidung der Besteuerung von Veräußerungserlösen aus Streubesitzbeteiligungen ist der Gesetzgeber wichtige Schritte zur Stärkung der Business Angel Kultur gegangen.

Unsere Forderung: Durch gezielte Information, Werbung und Ausbildung potenzieller Business Angels stärken wir das Ökosystem entscheidend und nachhaltig. Nach europäischen Vorbildern, wie dem britischen Seed Enterprise Investment Scheme (SEIS), müssen den hohen Risiken entsprechender Investitionen im Zweifel steuerliche Anreize gegenüber gestellt werden. Investitionen in junge Unternehmen müssen ebenso einfach und attraktiv sein, wie Investitionen in andere Anlageformen. CrowdInvesting verdient als Instrument zur Gewinnung zukünftiger Business Angel eine besondere Aufmerksamkeit. Gleichzeitig können erfahrene Business Angel zur Stärkung bestehender CrowdInvesting Angebote beitragen, durch Co-Investments perspektivisch sogar eine Vereinfachung der Regulierung ermöglichen.

6. REGULIERER REGULIEREN STATT STARTUPS DURCH BÜROKRATIE STRANGULIEREN
Regulierungen und Bürokratie sind große Hemmnisse für Gründungen und echte Wachstumskiller für jedes Startup. Es ist Alltag für Startups, dass ihre Unternehmensideen in etablierten Förderkonzepten oder bei bestehenden Aufsichtsregelungen nicht problemlos eingeordnet werden können. Zu einem allgegenwärtigen Problem entwickelt sich die BaFin, weniger wegen ihrer Regularien, sondern wegen der Geschwindigkeit und den Kosten der Antragsbeantwortung.

Unsere Forderung: Aufsichtsinstitutionen wie die BaFin müssen innovative Geschäftsmodelle verstehen, um Partner von innovativen Unternehmen sein zu können. Deshalb brauchen entsprechende Behörden spezialisierte Task-Forces, die Startup-Kompetenz und Digitale Wirtschaftskompetenz für schnelle Entscheidungswege vorhalten. Auch muss sich er Umfang von Regulierungen an das Risiko der Unternehmensidee anpassen: junge innovative Unternehmen sind anders zu regulieren als Banken. Lange Genehmigungsverfahren sollen durch eine Genehmigungsfiktion nach einem Monat ersetzt werden: widerspricht die Verwaltung nicht kann das Startup seine Unternehmensidee umsetzen. Regulierungen wie den Kündigungsschutz oder die betriebliche Mitbestimmung sowie die Einstellung von ausländischen Fachkräften müssen auf ihre Startup-relevanz und -wirkung überprüft werden. Mit Hilfe einer gesetzlichen Privilegierung von Startups in diesen Bereichen können sich die Unternehmen auf die Umsetzung ihrer Geschäftsidee konzentrieren.

7. IDEEN UND NICHT NUR ABSCHLÜSSE FÖRDERN – DAS GRÜNDERSTIPENDIUM FÜR ALLE
Es gibt zahlreiche Förderangebote in Deutschland wie den Gründungszuschuss für Arbeitssuchende oder die EXIST-Stipendien für Akademiker. Diese Förderangebote haben in der Praxis gemeinsam, dass sie mit strengen Zugangsvoraussetzungen belegt und an bürokratischem Aufwand kaum zu überbieten sind. Viele der erfolgreichsten Unternehmensgründer der Welt, wie Bill Gates, Steve Jobs, Richard Branson und auch Mark Zuckerberg haben eines gemeinsam: Sie haben ihr Studium abgebrochen. Für eine erfolgreiche Gründung ist ein Hochschulabschluss keine zwingende Voraussetzung.

Unsere Forderung: Deutschland braucht eine zusätzliche Gründungsförderung unabhängig vom Studienabschluss mit niedrigen Zugangsvoraussetzungen. Deshalb schlagen wir vor, auch Nicht-Akademikern die Mitwirkung und Förderung in EXIST-Teams zu ermöglichen. Doch 1000 EXIST-Förderungen in 5 Jahren sind viel zu wenig. Ein Deutschlandgründerstipendium – zur Hälfte öffentlich, zur Hälfte privat finanziert – schließt diese Lücke im Förderangebot und schafft Gründern die Basis, ihre Gründung in den ersten Monaten erfolgreich an den Start zu rollen. Gründer müssen im Rahmen entsprechender Förderprogramme vor ausufernder Bürokratie geschützt werden. Im Fall von EXIST-Stipendium beispielsweise durch die Einrichtung einer zentralen und spezialisierten Abrechnungsstelle für Sachmittelabrechnungen.

8. BEI GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN STARTUPS IM BLICK HABEN
Gelegentlich prüft der Gesetzgeber bei neuen Regelungen den Bürokratieaufwand für die Wirtschaft im Allgemeinen. Jedoch sind gerade Startups als junge innovative Unternehmen darauf angewiesen, dass auch ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Unsere Forderung: Parlamente und Regierungen sollen bei neuen Regelungen auch Startups im Blick haben. Ein standardmäßiger Startup-Check bei neuen Normen schafft Bewusstsein bei Verwaltung und Politik und sorgt für Transparenz. Behörden müssen für die besondere Situation von Startup-Unternehmen, die sie mit anderen kleinen und jungen Unternehmen gemeinsam haben, sensibilisiert werden. Wer Gesetze wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schafft, die heute von Disruption bedrohte Branchen und ihre Arbeitsplätze schützen, verhindert damit die Entstehung der Innovationen und Arbeitsplätze von morgen.

9. STAATLICHE VERGABEN STARTUPFREUNDLICH MACHEN FÜR MEHR WETTBEWERB UND INNOVATION
Gerade für Startups ist eine weitere Entlastung vom Bürokratieaufwand im Vergabeverfahren wichtig. Die Beschaffungspolitik der Bundesregierung soll auch KMU und somit Startups im Blick haben. Die Staatsquote liegt in Deutschland bei knapp 45%. D.h. der Staat ist auch ein wichtiger ökonomischer Akteur, z.B. als Kunde von zahlreichen Startups. Die Effekte einer startup-freundlichen Vergabe sind mehr Wettbewerb und somit ein besseres Preis-Leistungsverhältnis für den öffentlichen Auftraggeber, und die Stärkung des Innovationsstandortes Deutschland. Denn Startups entfalten in einem solchen Vergabeverfahren ihr Wachstums- und Innovationspotenzial.

Wir fordern: Der Staat soll jährlich die Vergabe von Aufträgen an Startups transparent machen, beispielsweise durch die Veröffentlichung des Anteils der Vergaben an Startups am Vergabevolumen (auf kommunaler, Länder- und Bundesebene). Anhand der dann vorliegenden Zahlen kann das ernsthafte Eintreten des Staates für die Förderung von Startups bei Vergaben gemessen und bewertet werden. Ausschreibungsregeln sollen auch auf Startup-Tauglichkeit überprüft werden. Jeder öffentliche Auftraggeber soll eine Strategie entwickeln für den besseren Zugang von Startups zu öffentlichen Aufträgen. Bei der Schulung von Mitarbeitern und der Erstellung von Leitfäden soll Startup-Kompetenz eingebunden werden. Auftraggeber sollen sich bei der Erstellung von Ausschreibungen allein auf die tatsächlichen Beschaffungsanforderungen beschränken und die Ausschreibungen technologieoffen gestalten. So entstehen Anreize und Freiheiten für innovative Unternehmen, neue innovative Produkte zu entwickeln.

10. ÜBER STEUERN INVESTITIONEN IN STARTUPS STEUERN
Wie das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI im Auftrag der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Deutschen Bundestages aktuell ermittelte, nimmt Deutschland in der Gesamtbetrachtung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Venture Capital Deutschland den letzten Rang innerhalb der EU ein. Insbesondere stellt das Gutachten fest, dass Deutschland als Fondsstandort nur eine geringe Attraktivität aufweist, weshalb Fonds häufig ihren Sitz in anderen europäischen oder außereuropäischen Staaten haben.

Wir fordern: Deutschland benötigt ein eigenständiges und international wettbewerbsfähiges Regelwerk für den gesamten Bereich des privaten Beteiligungskapitals. Die Umsetzung der AIFMD (EU Richtlinie zur Regulierung des Private Equity und Venture Capital Marktes) ist eine Chance, um ein solches Regelwerk zu schaffen. Eine dauerhafte Erhaltung des §8b KStG ist für mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit dringend notwendig. Die zu restriktive Regelung zur Nutzung des Verlustvortrags bei Beteiligungen gerade an Startups muss gelockert werden. Die grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht von Management-Fees stellt eine in Europa einmalige Diskriminierung des Standorts für deutsche Fonds dar. Auch sollen wertmindernde Klauseln bei der Ermittlung des Unternehmenswertes berücksichtigt werden. Liquidationspräferenzen, Verwässerungsschutz, Mitspracherechte von Investoren etc. haben, ceteris paribus, einen wertmindernden Effekt. Dies muss auch vom Finanzamt bei der Unternehmensbewertung berücksichtigt werden.