Anti-Angel-Gesetz vom Tisch – “Die Start-up-Szene hat schnell und geschlossen reagiert”
Gute Nachrichten für die deutsche Gründer- und Investorenszene: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat gestern Abend einen Kompromiss bei der Frage der Besteuerung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen gefunden. Demnach soll zunächst ab März nur eine Besteuerung von Dividendenerträgen und keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erfolgen. Damit sind das sogenannte Anti-Angel-Gesetz und die befürchteten Auswirkungen auf die Frühphasenfinanzierung durch Business Angel abgewendet. Viele Branchengrößen sahen in dem Vorhaben – zu recht – eine Gefährdung für die Szene in Deutschland.
Gegenstand des Kompromisses ist jedoch auch die Aufforderung an die Bundesregierung, im Zusammenhang mit der Investmentbesteuerungsreform die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut „ergebnisoffen“ aufzugreifen. Zumindest in dieser Legislaturperiode wird diese Diskussion nicht mehr fortgesetzt.
“Die deutsche Start-up-Szene hat trotz fehlendem Frühwarnsystem schnell und geschlossen reagiert. Viele Akteure haben zu der jetzt in unserem Sinne gefällten Entscheidung beigetragen. Was ich besonders wichtig finde: Politiker aller Parteien haben in den vergangenen Monaten im Rahmen der Diskussion sehr viel über Start-ups gelernt. Auf diese Kontakte und Gespräche können wir aufbauen. Die Gefahr, dass wir in Zukunft erneut übersehen werden, ist nun deutlich geringer”, sagt Florian Nöll, Vorstandssprecher im Bundesverband Deutsche Startups.
Nach Auskunft des Bundesrates befassen sich der Bundesrat sowie der Bundestag, die beide die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses noch bestätigen müssen, voraussichtlich noch in dieser Woche mit dem Gesetz.
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