Erbanteile.de: Online-Marktplatz für Nachlassanteile

Erbanteile.de aus München (www.erbanteile.de) ist ein bundesweiter Online-Marktplatz und Matching-Dienst für Anteile aus Erbengemeinschaften und bietet einen Ausweg aus problematischen Nachlasssituationen: Erben erhalten auf der Plattform die Möglichkeit, Ihren ideellen Erbanteil Dritten zum Kauf anzubieten. Erben profitieren durch eine schnelle Lösung und die fließenden Geldmittel, Investoren steigen dadurch in lukrative Nachlässe ein, Anwälte des Erbrechts können ihren Mandanten eine relativ einfache Lösung aus ihrer festgefahrenen Situation anbieten.

Erbgemeinschaften sind nur handlungsfähig, wenn sich alle Erben einig sind. Stellt sich auch nur eine Person quer, geht es in der Folge oft weder vor noch zurück, die Atmosphäre heizt sich auf und wird emotional sehr belastend. Selbst, wenn sich die Erben gütlich einigen möchten, gibt es oft Anlass zu Unstimmigkeiten, was die Regelung des Nachlasses in die Länge ziehen kann. Aus diesem Dilemma bietet Erbanteile.de nun einen Ausweg: Im Erbrecht – § 2024 und 2035 im BGB, Erbrecht-Gesetz – ist festgelegt, dass ein Erbe in einer Gemeinschaft seinen Anteil ohne Zustimmung derselben verkaufen darf. Zu beachten gilt dabei lediglich das sogenannte “Vorkaufsrecht” der anderen Mitglieder, die nach Veräußerung zwei Monate Zeit haben, von ihrem Recht Gebrauch zu machen.

Manfred Gabler, Gründer und Geschäftsführer der Plattform, fasst das Prinzip seines Matchingdienstes zusammen: “Erben können über Erbanteile.de anonym und unkompliziert Ihren ideellen Anteil an der Erbschaft anbieten und diesen durch die Übertragung an einen Kaufinteressenten in bares Geld umwandeln – schnell, ohne den langwierigen Auseinandersetzungsprozess und die oft auftretenden Emotionen in Erbfällen, auch ohne Einstimmigkeit oder Zustimmung in der Erbengemeinschaft.”

Wer profitiert vom Konzept?

Die Zielgruppen der Plattform sind einerseits Erben, die ihren Anteil verkaufen möchten, und andererseits Investoren, die Aussichten auf Wertsteigerung des Anteils oder sogar das Gesamterbe sehen. Anwälte, die ihren Kunden eine Alternative zu einer schnellen Lösung des Nachlassproblems offerieren möchten, werden ebenfalls angesprochen. Zusätzlich zum Marktplatz bietet Erbanteile.de den Zugang zu einem Beraternetzwerk aus Fachanwälten für Erb- und Steuerrecht sowie Notaren. Die Kontaktaufnahme zur Beratung mit einem Experten erfolgt dabei durch den verkaufswilligen Erben und wird dann außerhalb der Plattform vereinbart und vergütet.

Firma und Geschäftsmodell

Manfred Gabler, der Gründer und Geschäftsführer von Erbanteile.de, gründete Anfang 2012 die Betreiberfirma Vermögensgemeinschaft GmbH in München. Mitte desselben Jahres gab es eine Betaphase, in der der Dienst getestet wurde und seit dem 10.12.2012 ist die Plattform offen zugänglich. Im ersten Quartal 2013 ist die Nutzung des Marktplatzes noch kostenlos, danach fallen monatliche Beiträge an: Erben zahlen ab 10 Euro, Investoren 50 Euro (netto). Hebt der Erbe seine Anonymität gegenüber dem Investor auf, weil man sich einig geworden ist, vermittelt Erbanteile.de den Kontakt und erhält dafür eine Provision, die abhängig vom Anteilswert ist. Die Plattform lässt sich in Zukunft, laut Gabler, durchaus “in Bereiche mit ähnlicher Problemstellung diversifizieren.” Welche Bereiche das sein könnten, wollte Herr Gabler noch nicht verraten.

Keine Konkurrenz für Anwälte sondern eine Chance

Im Onlinebereich scheint Erbanteile.de als Marktplatz allein auf weiter Flur zu sein. Den Verkauf von Erbanteilen gab es offline zuvor schon und Anwälte bieten teilweise bereits eine Beratung in Sachen Anteilsverkauf an. Gabler bemerkt allerdings in dieser Angelegenheit: “Für Anwälte ist Erbanteile.de unserer Meinung nach keine Konkurrenz, wie man vielleicht zunächst denken könnte. Wir sehen, im Gegenteil, eher eine Chance für Anwälte, Ihren Klienten einen alternativen Lösungsweg aus der Nachlasssituation zu bieten und diese dabei zu begleiten.”

Wer zuvor seinen Erbanteil offline an den Mann zu bringen versuchte, findet bei Erbanteile.de einen einfachen Weg, sein Angebot potenziellen Käufern anzubieten. Es wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein, ob eine Erbgemeinschaft einen externen Investor mit eigenen Vorstellungen in ihrer Runde willkommen heißt oder nicht.