Gewerbliche Schutzrechte – Schützen Sie Ihre Ideen!
Gewerbliche Schutzrechte – Schützen Sie Ihre Ideen! – Gastbeitrag von Eva Franke (siehe links), Leiterin des Technischen Informationszentrums Berlin (TIZ Berlin), Deutsches Patent- und Markenamt.
Patent, Marke, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster: Mit diesen Begriffen setzen sich Existenzgründer meist erst dann auseinander, wenn sie von anderen dazu gezwungen werden. Zum Beispiel weil eine Schutzrechtsverletzung vorliegen soll und das teuer werden kann. Besser ist es daher, so früh wie möglich zu klären, welche Schutzrechte für das geplante Geschäftsfeld eine Rolle spielen und entsprechende Recherchen vorzunehmen oder in Auftrag zu geben.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Zentralbehörde des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland stellt hierfür auf seinen Internetseiten ein breites Informationsangebot bereit. Darüber hinaus geben unsere Auskunftsstellen und Recherchesäle telefonisch oder vor Ort in München, Berlin und Jena in persönlichen Gesprächen kostenlos umfassende Informationen. Eine erste Orientierung gibt der nachfolgende kurze Überblick über die gewerblichen Schutzrechte:
Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die weltweit neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Ein erteiltes Patent verleiht der Patentinhaberin oder dem Patentinhaber für maximal 20 Jahre das ausschließliche Recht, über eine Erfindung zu verfügen. Niemand darf ohne deren Zustimmung von der patentierten Erfindung Gebrauch machen, das heißt durch das Patent geschützte Produkte herstellen, anbieten, in den Verkehr bringen oder importieren oder patentierte Verfahren anwenden. Mit dem wirtschaftlichen Nutzen sind jedoch auch gesetzliche Verpflichtungen verbunden, zum Beispiel die Zustimmung, dass die Erfindung 18 Monate nach der Patentanmeldung veröffentlicht wird. Ein Patent kann damit anderen Erfindern als Maßstab und Basis für Weiterentwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen. Der Patenterteilung geht ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfungsverfahren beim DPMA voraus.
Technische Erfindungen können Sie auch schnell und preiswert als Gebrauchsmuster schützen lassen. Ausgenommen sind biotechnologische Erfindungen und Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während die Prüfung und Erteilung eines Patents oft einige Jahre dauert, wird das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen. Das Gebrauchsmuster ist maximal 10 Jahre lang geschützt. Im Unterschied zum Patent prüfen wir beim Gebrauchsmuster zudem nicht, ob die sachlichen Voraussetzungen (Neuheit, erfinderischer Schritt, gewerbliche Anwendbarkeit) vorliegen.
Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar. Jeder kann eine Marke anmelden. Als Marke können z. B. Wörter, Buchstaben, Zahlen oder Abbildungen geschützt werden. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Markenschutz entsteht nach Anmeldung durch die Eintragung in das Register des DPMA. Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber oder die Inhaberin das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Sie können Ihre Marken jederzeit verkaufen oder anderen ein Nutzungsrecht an Ihrer Marke einräumen (Markenlizenz). Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie kann sozusagen ewig leben. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht.
Das Geschmacksmuster schützt die äußere Gestaltung – das Design – von zwei- oder dreidimensionalen Gegenständen. Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht Ihnen das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Zudem können Sie anderen verbieten, das Design ohne Ihre Zustimmung zu verwenden. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf Ihr Design beziehen, zum Beispiel herstellen, anbieten, in Verkehr bringen etc. Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister beim DPMA. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrecht erhalten werden.
Die Kosten für die Anmeldung eines Schutzrechts hängen von dem angemeldeten Recht und der Art und dem Umfang der Anmeldung ab. Dazu kommen gegebenenfalls die Kosten für Recherchen, den Patent- oder Rechtsanwalt und Übersetzungen. Bitte beachten: Die gewerblichen Schutzrechte gelten nur in dem Land gelten, für das sie erteilt wurden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ihre Schutzrechte auf andere Länder auszudehnen.
Ausführliche Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Internetseite des DPMA. Selbstverständlich können Sie Ihre Schutzrechte auch online beim DPMA anmelden.
Zur Person
Eva Franke ist Leiterin des Technischen Informationszentrums Berlin (TIZ Berlin), Deutsches Patent- und Markenamt. Die studierte Maschinenbauingenieurin ist seit mehr als dreißig Jahren im Patentamt tätig, unter anderem als Patentprüferin, in der Schiedsstelle und seit 1999 als Leiterin des TIZ Berlin.
Bei den Deutschen Gründer- und Unternehmertagen 2012 (deGUT) im Hangar 2 des Flughafens Berlin-Tempelhof ist Eva Franke live zu erleben: Am 26.10.2012 um 12 Uhr gibt sie dort zusammen mit ihrer Kollegin Kerstin Piratzky das Seminar „Ideen schützen“, das Grundlagen des Marken-, Design-, Patent- und Gebrauchsmusterrechts vermittelt. Mehr Informationen unter www.degut.de.