“David” JustBook erwirkt einstweilige Verfügung gegen “Goliath” HRS
Der spannende Streit zwischen der Last-Minute-Buchungsapp JustBook (www.justbook.com) und HRS (www.hrs.de), dem Platzhirschen unter den Hotel-Reservierungsanbietern, geht in die nächste Runde. Vor wenigen Tagen erwirkte JustBook eine einstweilige Verfügung gegen den übermächtigen Konkurrenten: Die Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf erklärten darin die Best-Preis-Garantie von HRS für kartellrechtswidrig und damit für nichtig. Begründung: “Die Best-Preis-Garantie schließt das Entstehen von Wettbewerb zwischen mehreren Vermittlungsportalen nahezu vollständig aus”. JustBook-Mitgründer Ognjen Zeric ist höchst zufrieden: “Unsere Partnerhotels können über JustBook gezielt Zusatznachfrage generieren und ihre Überkapazitäten reduzieren, ohne die Preise bei den marktdominierenden Portalen senken zu müssen”.
Zuvor hatte HRS alle Hotels, die in der JustBook-App Zimmer angeboten hatten, angeschrieben und aufgefordert, ihre Zimmer nicht zu günstigeren Preisen als bei HRS anzubieten. Der Platzhirsch forderte damit Preisparität und pochte darauf, dass die Hotels, die bei JustBook mitmachen, die selben Preise auch bei HRS anbieten müssten. Bei „routinemäßigen Untersuchungen ist aufgefallen, dass einige wenige Hotels hier abweichende Raten aufgewiesen haben”, sagte HRS-Chef Tobias Ragge Anfang Februar gegenüber BizTravel. Die Auswirkungen dieser Forderung auf JustBook waren enorm: Anfang Februar waren nicht alle Angebote in der JustBook-App so günstig, wie zum Start der Last-Minute-Buchungsapp. Einige Preise waren sogar deutlich höher als beim Startschuss. Einige Hotels stellten sogar gar keine Angebote mehr ein.
“Gefahr für den Wettbewerb”
Mit der Smartphone-App JustBook können Nutzer seit Mitte Janaur kurzfristig ein Hotelzimmer in der Stadt, in der sie sich gerade aufhalten, buchen. Zielgruppe des Dienstes, der nur als Applikation und nicht als Webservice daherkommt, sind somit Nutzer, die spontan eine Bleibe brauchen – etwa weil sie die letzte Bahn oder den letzten Flieger verpasst haben. JustBook bietet dabei täglich drei Hotels aus verschiedenen Kategorien an. Der Zwist mit HRS dürfte das JustBook-Team in den vergangenen Wochen viel Zeit und vor allem Nerven gekostet haben. Rückendeckung bekamen die Gründer dabei unter anderem auch vom Bundeskartellamt. Anfang Februar mahnte die Wettbewerbsbehörde HRS ab und drückte der sogenannten “Meistbegünstigungsklausel” den Stempel wettbewerbswidrig auf.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt sah in der die Best-Preis-Klausel “eine Gefahr für den Wettbewerb”. Zumal die Preisgarantie ab März auch auf die Offline-Welt ausgeweitet werden sollte. Auch an der Rezeption oder am Telefon, sollten Hotels dann keine Preise mehr anbieten dürfen, die günstiger sind als das Angebot bei HRS. Für den Hotel-Reservierungsanbieter läuft es somit derzeit nicht gut. Die JustBook-Mannschaft kann unterdessen erst einmal aufatmen – bis der Zwist in die nächste Runde geht. So schnell wird HRS sicher nicht aufgeben.
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