Pizza.de gegen Lieferheld! Streitpunkt: Onlinebezahlung
Wir sehen uns vor Gericht: Der umtriebige Bestellvermittler Lieferheld (www.lieferheld.de) liegt mal wieder im Clinch mit Marktführer Pizza.de (www.pizza.de). Bereits in der Vergangenheit hatten sich die Wettbewerber miteinander gestritten – siehe “Alles nur geklaut? Der harte Wettkampf der Lieferdienste“. Diesmal geht es aber nicht um (angeblich) übernommene Speisekarten oder gemopste Logos, es geht um ein zentrales Element von Lieferheld, die Abwicklung von Onlinezahlungen. Genauer um die Abwicklung von Onlinezahlungen ohne Bafin-Lizenz. Die erste Runde in diesem Streit, der auch andere Start-ups in Bedrängnis bringen könnte, geht dabei an Pizza.de.
“Darum sind wir gezwungen bei einem großen Teil unserer Lieferservices, das Online Bezahlen abzuschalten. Der Grund ist ein gerichtlicher Beschluss, eingeleitet durch eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Köln”, heißt es im Blog von Lieferheld (siehe Screenshot). Nach dem Beschluss geht das Start-up nun in die Vollen und bereitet die Sache PR-trächtig in der eigenen Community aus. Auch in seinem persönlichen Blog nimmt Fabian Siegel, Geschäftsführer von Lieferheld in der Sache Stellung: “Instead of competing with us to build a better product for our customers, the incumbent players that have been around for 6 -9 years in that space, are becoming quite litigious. Always singling something out, where we innovate, do things differently or bring real customer value (today, the topic is Online Payment – an area that I know a bit). I actually cannot count the amounts of legal proceedings – so far all invalid – that have been raised against Lieferheld.”
Bafin-Lizenz für alle?
Der Kampf von Pizza.de gegen die Abwicklung von Online-Zahlungen bei Lieferheld könnte erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Internetszene haben. Wenn sich der Stand der Dinge nicht ändert, sind Betreiber von Marktplätze und im Grunde alle, die Geld für andere eintreiben, gut beraten, sich um eine Bafin-Lizenz zu bemühen. Ein Problem, dass in der Szene zwar durchaus bekannt ist, aber bisher nicht angegangen werden musste – zumal die Bafin selbst schon einmal erklärt hat, dass sie nicht jeden Service beaufsichtigen wollen, der Zahlungen im Auftrag anderer abwickelt. Man darf gespannt sein, wie die Sache weitergeht und wie die genaue Urteilsbegründung lautet. Lieferheld ist zumindest schon in Berufung gegangen.
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