Lexikon: Franchising
In unserer Lexikon-Reihe publiziert Professor Dr. Tobias Kollmann, seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für BWL und Wirtschaftsinformatik – insbesondere E-Business und E-Entrepreneurship – an der Universität Duisburg-Essen, in regelmäßigen Abständen ein Stichwort aus dem von ihm herausgegebenen “Gabler Kompakt-Lexikon Unternehmensgründung“. Der jeweilige Lexikon-Eintrag beschreibt ein für Gründer relevantes Thema kurz und knapp. Heute geht es um den Begriff Franchising.
1. Begriff: Gemäß dem vom Deutschen Franchise Verband e.V. (DFV) verwendeten Verhaltenskodex der European Franchise Federation wird unter Franchising ein Vertriebssystem verstanden, durch das Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Technologien vermarktet werden. Es gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich selbstständiger und unabhängiger Unternehmen, dem Franchise-Geber und seinen Franchise-Nehmern. Der Franchise-Geber gewährt seinen Franchise-Nehmern das Recht und legt ihnen gleichzeitig die Verpflichtung auf, ein Geschäft entsprechend seinem Konzept zu betreiben. Dieses berechtigt und verpflichtet den Franchise-Nehmer, gegen ein direktes oder indirektes Entgelt im Rahmen und für die Dauer eines schriftlichen, zu diesem Zweck zwischen den Parteien abgeschlossenen Franchise-Vertrags bei laufender technischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung durch den Franchise-Geber, den Systemnamen und/oder das Warenzeichen und/oder die Dienstleistungsmarke und/oder gewerbliche Schutz- und Urheberrechte sowie das Know-how, die wirtschaftlichen und technischen Methoden und das Geschäftssystem des Franchise-Gebers zu nutzen.
2. Merkmale: Franchising funktioniert nach dem Grundsatz „Einmal konzipieren und x-mal verkaufen“. Alleine in Deutschland existieren mehr als 800 Franchise-Systeme mit ca. 41.000 Franchise-Nehmern. Die Branchen in der Reihenfolge der Verbreitung lauten: Handel und Dienstleistungen, Gastronomie und Tourismus sowie das Handwerk.
3. Darstellung des zugrunde liegenden Modells: Das System des Franchising erlaubt sowohl einen raschen Einstieg für angehende Franchise-Nehmer als auch eine rasche Expansion für Franchise-Geber im Falle eines erfolgreichen und nachhaltigen Konzepts mit vorteilhaften Konditionen für beide Vertragspartner. Für Nehmer spricht zumindest bei erfolgreich laufenden Systemen die relative Planbarkeit des wirtschaftlichen Erfolgs. Von Vorteil ist vor allem die Unterstützung auf dem Gebiet der Unternehmensführung sowie der gemeinsam stärker wirkende Marktauftritt. Hinzu kommen mögliche Realisierungen von Erfahrungsvorsprüngen sowie die Durchführung von Benchmark-Projekten. Allerdings stellen unerfahrene Gründer nur einen geringen Teil der tatsächlichen Franchisenehmer. Für den Franchise-Geber wirkt sich besonders die Größe des zu bearbeitenden Marktes bei gleichzeitiger lokaler und persönlicher Führung der einzelnen Geschäfte durch die Franchise-Nehmer aus. Somit wird unternehmerisches Handeln mit den Vorteilen eines Großunternehmens verknüpft. Der einheitliche Marken-Auftritt sorgt für eine gesteigerte Bekanntheit bei gleichzeitiger persönlicher Kundenbeziehung durch die Franchise-Nehmer. Trotzdem gibt es auch unzählige nicht zur Realisierung gekommene Franchise-System-Ideen. Diesen fehlt zumeist die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, die mangelnde Multiplizierbarkeit sowie der langfristig unsichere Bedarf. Hinzu kommt, dass die Vertragskonditionen unvorteilhaft ausgestaltet sind. So können die erforderliche Investitionssumme, die einmalige Eintrittsgebühr, die laufenden Franchise-Gebühren oder hinzukommende Marketinggebühren sich nicht rechnen.
4. Probleme: Problematisch bei Franchise-Systemen ist zum einen die Abgrenzung zu anderen Bindungsformen wie Lizenzverträgen, Einkaufsgemeinschaften, hierarchischen Vertriebssystemen, Vertragshändlersystemen, Handelsvertreter- oder Agentursystemen, Filialsystemen, Genossenschaften, Kommissionssystemen, Alleinvertriebsverträgen oder Depotsystemen. Zum anderen stellt sich die Frage nach den „Freiheiten“ innerhalb des Systems bspw. bei lokalen Anpassungen des Geschäftsmodells- und der -räume oder hinsichtlich der Verpflichtung rasche Wechsel der (gebührenpflichtigen) Marketing- und Werbeinitiativen mitzumachen. Hinzu kommen Fragen der Angemessenheit der Gebühren und Investitionsbeiträge.
Tipp: Weiteres zum Thema Unternehmensgründung gibt es im Lexikon.
Das Gabler Kompakt-Lexikon Unternehmensgründung bietet über 2.000 aktuelle Begriffserklärungen zu den Themenfeldern Gründungsplanung/ -prozess/ -management, Geschäftsmodelle/ -konzepte/ -entwicklung sowie Unternehmensfinanzierung und Förderprogramme. Herausgeber Professor Dr. Tobias Kollmann ist anerkannter Experte für alle Fragen rund um die Unternehmensgründung und -entwicklung. Zielgruppe des Lexikons sind Unternehmensgründer, Gründungsberater, Venture-Capital-Unternehmen, Investment Manager, Unternehmensberater sowie Studenten und Dozenten der Wirtschaftswissenschaften an Fachhochschulen und Universitäten. Jetzt bei amazon bestellen