Die wichtigsten Steuer-Fragen für Gründer – Gastbeitrag von Ralf Müller von Baczko (Anzeige)
Auf dem Weg zum eigenen Unternehmen gilt es viele Hürden zu meistern – gesetzliche Auflagen müssen beachtet, betriebswirtschaftliche Fragen geklärt und der Steuer-Dschungel durchstiegen werden. Auf ihren Gebieten sind Jungunternehmer zwar Spezialisten, dennoch geraten viele bei Steuer-Fragen und Formular-Bergen ins Schwanken, vergessen Fristen und verschenken durch Unwissenheit oder fehlendes kaufmännisches Know-how bares Geld.
Steuerberater Ralf Müller von Baczko, Geschäftsführer des ersten Online-Steuerbüros steuerberaten.de, setzt sich im folgenden Gastbeitrag mit den wichtigsten Gründer-Fragen zum Thema Steuern auseinander, benennt häufige Fehlerquellen und gibt Tipps, was junge Startups bei der Steuerklärung für 2008 (Abgabetermin: 31.5.) beachten müssen.
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Die 5 häufigsten Steuer-Stolpersteine
Die Wahl der Rechtsform: Viele junge Startups stecken zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit noch nicht in der Gewinn-Zone, melden ihr Unternehmen aber als GmbH an. Ein Fauxpas, der Gründer erst einmal richtig Geld kostet, denn für das Geschäftsführer-Gehalt muss Lohnsteuer abgeführt werden und der Verlust mindert die Steuer nicht.
Steuer-Vorauszahlung zu niedrig angesetzt: Oftmals flattert erst zwei Jahre nach der Geschäftsgründung der erste Einkommensteuerbescheid ins Haus – happige Nachzahlungen und die Festsetzung von nachträglichen und laufenden Vorauszahlungen drohen. Legen Sie entsprechend Geld beiseite, damit Sie ein ursprünglich zu niedrig angesetztes Akonto später nicht in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten bringt.
Keine Arbeitsverträge: Die Freundin schmeißt das Marketing, Mutter ist gelernte Sekretärin – beide arbeiten für lau und ohne Vertrag – Sie verschenken Steuern. Vermeiden Sie unentgeltliche Hilfe, denn sonst entgehen Ihnen unter Umständen wertvolle Freibeträge, die bei Nicht-Nutzung verfallen. Gleiches gilt bei geliehenem Geld von Freunden oder Verwandten – schließen Sie Darlehensverträge ab.
Belege-Schlamperei: Sammeln Sie Ihre Belege – egal ob fein säuberlich im Ordner oder Schuhkarton. Fehlende Belege werden beim Vorsteuerabzug nicht anerkannt und Sie verschenken bares Geld. Heben Sie Rechnungen für Drucker, Scanner und Telefon auf. Jeder Beleg spart über kurz oder lang Steuern: Werden Sie Beleg-Jäger und -Sammler.
Fristen verschlafen: Halten Sie Fristen wie bei der Abgabe der Steuererklärung ein und vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt, das Ihnen bei schlechtem Timing teure Mahngebühren in Rechnung stellt. Einen kostenlosen Steuer-Wecker gibt es bei steuerberaten.de.
Welche Steuern müssen Gründer zahlen?
Viele Gründer unterschätzen notwendige Investitionen und laufende Kosten und gerade das Thema Steuern wird gerne vergessen – sind sie doch nur teuer und lästig. Aber wer muss eigentlich welche Steuern zahlen?
Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer muss von allen Gewerbetreibenden, die beispielsweise in Handel, Industrie oder Handwerk tätig sind, entrichtet werden. Keine Gewerbesteuer hingegen zahlen freie Berufe. Wichtig ist der Blick auf den Standort des Unternehmens. Durch die richtige Wahl lassen sich aufgrund niedriger Hebesätze jährlich mehrere tausend Euro sparen – beachten Sie also bei der Standortwahl auch die Höhe der Gewerbesteuer. Auf die Gewerbesteuer müssen regelmäßig vierteljährliche Vorauszahlung geleistet werden.
Umsatzsteuer & Vorsteuerabzug: Unternehmer sind in der Regel verpflichtet, Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und diese an das Finanzamt abzuführen. Die Vorsteuer – also die Umsatzsteuer, die Lieferanten in Rechnung stellen – kann dabei abgezogen werden. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, was in der Gründungsphase häufiger vorkommt, erstattet das Finanzamt die Differenz. Je nach Größe des Unternehmens müssen monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden. Klein-Unternehmen können sich von der Erhebung der Umsatzsteuer befreien lassen.
Einkommensteuer: Muss von allen natürlichen Personen ab einer bestimmten Einkommensgröße gezahlt werden und hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften zahlen keine Einkommenssteuer, sollten statt der erhofften Gewinne Verluste erwirtschaftet werden. Diese Verluste mindern die zukünftigen Einkünfte (Verlustvortrag) und bewirken weniger Einkommensteuer.
Körperschaftssteuer: Fällt nur auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG und Genossenschaften an. Diese Gewinne werden mit 15 Prozent besteuert. Auch hier können Verluste vorgetragen werden. Die Höhe der Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Lohnsteuer können Sie mit den Online-Rechnern von steuerberaten.de ganz einfach selbst ermitteln.
Outsourcen oder in Eigenregie: Brauche ich einen Steuerberater?
Ob Sie Ihre Steuerfragen im Alleingang klären oder mit der professionellen Unterstützung eines Steuerberaters besser fahren, hängt von mehreren Faktoren ab. Wie steht es um Ihre Buchhaltungs- und Steuerkenntnisse? Wie stark sind Sie in den Geschäftsalltag Ihres Startups eingebunden? Wer haftet bei finanziellen Schäden durch fehlendes Steuer-Knowhow? Die Auswahl an Hilfsmitteln, mit denen man seine Steuerfragen in Angriff nehmen kann, ist groß. Angefangen von Steuertipps aus dem Internet über die mehr oder weniger legal agierende Buchhalterin bis hin zur günstigen Steuer-Software steht der Existenzgründer vor einer riesigen Auswahl an Möglichkeiten, um sich die höchstmögliche Rückzahlung vom Staat zu sichern. Ein einfacher PC genügt, wer mit Softwareprogrammen für die Steuererklärung gut auskommt, kann sich die Kosten für einen Steuerberater sparen. Doch gerade Gründer des ersten eigenen Unternehmens passen in kein schematisches Raster, sodass Experten-Wissen über Steuer-Richtlinien und Gesetzestexte erforderlich sind.
Doch was kann der Steuerberater konkret tun?
Angefangen bei der Finanz- und Lohnbuchführung über die Gehaltsrechnungen der Mitarbeiter bis hin zum Jahresabschluss und der privaten Steuererklärung bieten Steuerberater eine große Palette an Dienstleistungen an. Zudem kann eine Steuerkanzlei das externe Controlling übernehmen, bei Investitionen Alternativen der Finanzierung berechnen und bei Steuer-Fragen fachkundige Auskünfte erteilen. Wer allerdings bei dem Gedanken an Teestunde, Eichenschrankwand und Vorzimmer-Dame einen staubigen Geschmack im Mund hat, kann mittlerweile seine Steuerbelange vollständig oder auch nur teilweise online beim kompetenten Steuerberater abwickeln. Mit steuerberaten.de begibt sich das erste Steuerbüro komplett ins Internet und spart mit vorab kalkulierbaren Kosten und erheblichen Einsparungen den Mandanten das Kaffeekränzchen auf der Steuerberater-Couch.
Zur Person
Ralf Müller von Baczko ist Diplom-Kaufmann mit Steuerberaterexamen, seit 1987 Hauptgeschäftsführer der MVB & CIE. Müller von Baczko Steuerberatungsgesellschaft mbH und seit 2008 Geschäftsführer von steuerberaten.de. Sein Portal steuerberaten.de bietet von der Einzel-Beratung bis hin zur Steuererklärung erstmals alle Leistungen eines Steuerberaters komplett online an. Die Einsparungspotenziale durch den Gang ins Internet werden in Form von günstigen Preisen weitergegeben.