Warner besiegt Songbeat
Im Kampf David gegen Goliath, hatte David diesmal keine Chance: Der Musikkonzern hat das kleine Start-up Songbeat (www.songbeatplayer.com) vorerst in die Knie gezwungen und eine einstweilige Verfügung gegen das junge Berliner Unternehmen erwirkt. Warner hatte seine Klage mit dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI) abgestimmt und klagte stellvertretend für die gesamte Branche. Weltweit sorgte Songbeat mit seinem Konzept für Aufsehen. Via Songbeat ist es möglich, sämtliche im Internet verfügbare Musik (lizenzfreie und geschützte Werke) zu suchen, abzuspielen und runterzuladen. Dafür muss mann sich lediglich den Songbeat-Player auf seinen Rechner ziehen. Für Nutzer ist Songbeat kostenlos. Lediglich die Downloadfunktion ist in der Standardversion limitiert. Wer mehr als 25 Downloads tätigen möchte, muss einmalig Euro 19,99 an die Songbeat-Macher zahlen. Musiktitel aus dem Katalog von Warner darf Songbeat künftig nicht mehr “erreichbar machen”. Das Konzept von Songbeat, sämtliche im Internet verfügbare Musik zu finden, ist somit vorerst gescheitert. Eigentlich wollten die beiden Gründer Philip Eggersglüß und Marco Rydmann Songbeat nicht gegen, sondern mit der Musikindustrie aufziehen: “Wir sehen uns als eine der Lösungen, die den Musikmarkt revolutionieren wird und dabei gut für die User ist sowie Künstler und Labels unterstützt. Wir gehen aktiv auf Künstler und Labels zu, um mit diesen zusammen zu arbeiten. Songbeat soll für alle Beteiligten arbeiten.” Die Musikindustrie ging auf dieses Angebot bisher nicht ein.
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