Rechtsbeistand für junge Start-ups – Gastbeitrag von Dr. Andreas Lober, Teil 3
Nach den ersten beiden Teilen setzen wir die Serie mit unserem Experten Dr. Andreas Lober fort. Dieses Mal geht es um das Thema “Vertrauen ist gut, Verträge sind besser” und über den richtigen Zeitpunkt für die AGBs. Bis zum Abschluss der Serie in zwei Wochen können die Leser von deutsche-startups weiterhin ihre Rechtsfragen per E-Mail an Christina Cassala schicken oder sie in den Kommentaren hinterlassen. Der Anwalt wird die Top-10 der Fragen in einem fünften und abschließenden Beitrag umfassend beantworten.
Die richtigen Verträge
Wenn in der Zusammenarbeit zwischen Partnern etwas schief läuft, wünscht man sich oft einen guten Vertrag. Als die Zusammenarbeit begonnen hat, dachte man noch, es sei keiner notwendig – man war sich ja so schön einig. Nun kann es ganz unterschiedliche Gründe haben, weshalb die Zusammenarbeit sich nicht so gestaltet, wie man das ursprünglich gedacht hat. Häufig reden die Parteien bereits bei der Vereinbarung einer Zusammenarbeit aneinander vorbei, ohne dies richtig zu merken. Jeder sieht die Dinge aus seiner Sicht, versteht aber etwas anderes darunter wie der andere.
Im Bereich der IT-Startups sind die Leistungsbeschreibungen bei Auftragsarbeiten ein Paradebeispiel. Was genau ist ein Front-End, was muss eine Entwicklungsumgebung können, welche Funktionen soll ein CMS haben und was darf man von einem Lokalisierungs-Kit erwarten? Das alles kann detailliert in Pflichten-/Lastenheften festgelegt werden. Häufig wird es versäumt.
Dann gibt es die Fälle, in denen sich die ursprünglichen Vertragspartner streiten. Dies kann persönliche Gründe haben oder geschäftliche: Der Vertragspartner wird zum Wettbewerber oder von einem Wettbewerber übernommen oder der bisherige Ansprechpartner verlässt das Unternehmen und wird von einem weniger angenehmen Zeitgenossen ersetzt.
Wieviel juristische Sichereit notwendig ist
Vielleicht verliert der Vertragspartner auch schlicht das Interesse an dem Projekt oder die internen Prioritäten werden anders gesetzt. Wenn die Zusammenarbeit schlecht läuft und das Projekt wenig Ertrag erzielt, kann es vorkommen, dass einer der Vertragspartner die Lust verliert – auch wenn der andere noch darauf angewiesen wäre. Umgekehrt können sehr lukrative Projekte Begehrlichkeit bei der Vertragsgegenseite wecken.
Diese Beispiele zeigen: Es kann viel schief gehen in der vertraglichen Zusammenarbeit. Alle Verträge juristisch sauber geprüft und in schöne Worte gegossen wäre zwar für Juristen ein Traumzustand, ist aber für die Praxis nicht immer ein tauglicher Ansatz: Der Aufwand der Vertragsverhandlungen kann enorm sein, den Unternehmer blockieren, das Geschäft verzögern, von den Anwaltsrechnungen ganz zu schweigen. Insofern kann – und sollte – ein Start-Up-Unternehmen ruhig überlegen, wie viel juristische Sicherheit es in dem konkreten Fall braucht – und ob es überhaupt eine Verhandlungsposition hat, um eigene Interessen durchzusetzen.
Wichtige von unwichtigen Veträgen unterscheiden
Als Faustregel gilt: Unwichtige Verträge brauchen keine aufwendige juristische Prüfung. Was aber ist ein unwichtiger Vertrag? Andersherum ist die Frage leichter zu beantworten: Wichtige Verträge sind sicher solche, die eine große Chance für das Unternehmen bieten, beispielsweise weil sie langfristig eine wichtige Einnahmequelle des Unternehmens absichern. Wichtige Verträge sind auch solche, die sich mit Leistungen für das Unternehmen befassen, die nicht leicht ersetzt werden können: Ein Lizenzvertrag für die Kerntechnologie des neuen Produktes ist demnach wichtig, der Vertrag mit dem Möbelhaus über die Lieferung der Büroeinrichtung eher nicht.
Wichtige Verträge sind außerdem solche, die ein großes Risiko bergen. Vorsicht ist geboten, wenn der Vertrag eine Vertragsstrafenklausel enthält. Auch Exklusivitätsklauseln bergen Risiken, insbesondere wenn der Vertrag eine lange Laufzeit hat. Man stelle sich vor, in einem bestimmten Land an einen bestimmten Vertragspartner gebunden zu sein, der dort nicht die Leistung bringt, die man sich erhofft hat. In einem solchen Fall bleibt nur zu hoffen, dass der entsprechende Erfolg nicht nur mündlich vage zugesichert, sondern irgendwo auch schriftlich fixiert worden ist.
Wichtig sind auch solche Verträge, bei denen das Risiko einer großen Haftung besteht – beispielsweise wenn bei dem Vertragspartner große Schäden entstehen können. Eine Reihe anderer Verträge sind von Natur aus immer wichtig: Verträge mit Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern (dazu bereits Folge 2) und Gesellschaftsverträge (dazu bereits Folge 1 dieser Serie).
Der richtige Zeitpunkt für AGBs
Und wie sieht es mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus? Diese können sehr wichtig sein und sollten sorgfältig ausgearbeitet werden. Allerdings: Wenn man mit diesen beginnt, bevor überhaupt das Geschäftsmodell endgültig feststeht, besteht die Gefahr, dass man unnütz Geld ausgibt – sie müssen dann nämlich angepasst werden, wenn es ernst wird: Wenn also das Geschäftsmodell besteht und in nennenswerter Zahl Nutzer auf das Angebot zugreifen können oder andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.
Zur Person:
Dr. Andreas Lober ist Partner, Co-Autorin Carina Neumüller Rechtanwältin bei der SchulteRiesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft in Frankfurt am Main in den Bereichen IT und IP (geistiges Eigentum). Sie beraten – zusammen mit Kollegen aus anderen Fachgebieten – Unternehmen aller Größen, vom Start-up bis zum DAX-Unternehmen. Mehrere ihrer Mandanten wurden in den letzten zwei Jahren mit dem Red Herring Europe Top 100 Award ausgezeichnet bzw. für diesen nominiert, einige Unternehmen begleitet Dr. Andreas Lober seit Jahren, von der Gründungsphase bis zur heutigen Größe mit mehreren hundert Mitarbeitern.